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Bienenschutz Kurzfassung

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Title: Bienenschutz Kurzfassung Subject: Vortrag Arbeitstagung Berater Author: Werner M hlen AG Bienenkunde Last modified by: hdrangme Created Date – PowerPoint PPT presentation

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Title: Bienenschutz Kurzfassung


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Bienenschutz im Pflanzenschutz
Dr. Werner Mühlen Landwirtschaftskammer
Westfalen-Lippe Aufgabengebiet Bienenkunde Nevingh
off 40 48 147 Münster
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Bienenschutz im Pflanzenschutz
  • Die Bienenschutzauflagen
  • Wie stellt sich ein Bienenschaden dar?
  • Einsendung von Bienenproben
  • Bewertung der Auswirkungen von PSM
  • Aktuelle Probleme
  • Anspruch und Wirklichkeit

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Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel
  • a. Pflanzenschutzmittel, die die BBA mit der
    Auflage zugelassen hat, sie als
    "bienengefährlich" zu kennzeichnen,
  • b. andere zugelassene Pflanzenschutz-mittel in
    einer höheren als der in der Gebrauchsanweisung
    vorgesehenen Aufwandmenge oder Konzentration

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Bienenschutz Auflagen
  • B1 Bienengefährlich
  • Diese Mittel dürfen nicht angewandt werden
  • an blühenden Pflanzen
  • an anderen Pflanzen, wenn sievon Bienen beflogen
    werden

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Bienenschutz Auflagen
  • B1 Bienengefährlich
  • Diese Mittel dürfen nicht angewandt werden
  1. im Umkreis von 60 Metern um einen Bienenstand,
    innerhalb des täglichen Bienenfluges nur mit
    Zustimmung des Imkers,
  2. wenn Bienen mit ihnen in Berührung kommen.

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Bienenschutz Auflagen
  • B2 Bienengefährlich
  • außer bei Anwendung nach Ende des täglichen
    Bienenfluges.
  • Blühende Bestände dürfen bis 23.00 Uhr behandelt
    werden, wenn sie nicht von Bienen beflogen werden.

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Bienenschutz Auflagen
1 Biene/m² 10.000 Bienen/ha Sammelschar
eines Bienenvolkes
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Bienenschutz Auflagen
  • B3 Nicht bienengefährlich
  • aufgrund der durch die Zulassung festgelegten
    Anwendung des Mittels
  • Dies betrifft z.B. Anwendungen im Winter, im
    Vorauflauf und im Gewächshaus,
  • sowie Ködermittel und Vorratsschutzmittel
  • Saatgutbeizungen

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Bienenschutz Auflagen
  • B4 Nicht bienengefährlich
  • Aufgrund einer amtlichen Prüfung bzw. aufgrund
    der derzeitigen Beurteilung der chemischen
    Zusammensetzung hinsichtlich der Wirkung auf
    Bienen.
  • Diese Mittel dürfen in blühende Bestände
    ausgebracht werden.

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Abgestorbene Bienen auf Waben und Rähmchen
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Flugunfähige Bienen
Verkotungen
Krabbler
12
Tote Bienen auf dem Flugbrett
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Boden vor den Fluglöchern übersät mit Toten
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Einsendung von Probenmaterial bei
Bienenvergiftungen
  • Informationen des zuständigen Vertreters der
    Imkerschaft, des Pflanzenschutzdienstes und ggf.
    der Polizei.
  • Entnahme von Probenmaterial möglichst innerhalb
    von 24 Stunden nach Feststellung des Schadens im
    Beisein der o.g. Personen und Einsendung an die
    Biologische Bundesanstalt in Braunschweig

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Einsendung von Probenmaterial bei
Bienenvergiftungen
  • Eine ausreichende Bienenprobe muss etwa1000 tote
    Bienen (ca. 100 g) enthalten. Verunreinigungen
    mit Erde, Gras usw. nach Möglichkeit vermeiden.
  • Eine ausreichende Pflanzenprobe sollte wenigstens
    100 g Pflanzenmaterial, vor allem Blüten und
    Blätter, enthalten.

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Einsendung von Probenmaterial bei
Bienenvergiftungen
  • Bienen und Pflanzenmaterial sorgfältig
    voneinander getrennt verpacken. Luftdurchlässiges
    Verpackungsmaterial verwenden (z.B. Pappkartons,
    Holzkistchen), um Schimmelbildung zu vermeiden.
  • Falls eine Probe des angewendeten
    Pflanzenschutzmittels entnommen wurde, diese
    bruchsicher verpacken, und getrennt von Bienen-
    und Pflanzenproben einsenden.

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Einsendung von Probenmaterial bei
Bienenvergiftungen
  • Den "Antrag auf Untersuchung von
    Bienenvergiftun-gen" ausfüllen.
  • Die Antragsformulare sind erhältlich bei der
    LK-WL und teils bei Veterinärämtern und LV-Imker.
  • Den für die Biologische Bundesanstalt
    vorgesehen-en Teil (weiß) möglichst dem
    Probenmaterial bei-fügen. Falls dies nicht
    möglich ist, so schnell wie möglich nachsenden.
  • Die übrigen Teile des Antrages (blau, grün, rot)
    müssen vom Imker selbst an die jeweiligen
    An-schriften verschickt werden.

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Einsendung von Probenmaterial bei
Bienenvergiftungen
  • Alle geeigneten Proben werden zunächst biologisch
    untersucht.
  • Chemische Untersuchungen werden in der Regel nur
    durchgeführt, wenn zu einem Schadensfall
    wenigstens je eine ausreichende Bienen- und
    Pflanzenprobe eingeschickt, und wenn im Biotest
    bei Bienen- und Pflanzenprobe eine
    Kontaktgiftwirkung nachgewiesen wurde.

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Zulassungsverfahren nach Europäischer Richtlinie
IGR?
1. Stufe LaborprüfungLD 50 oral und kontakt
HQ gt 50
HQ lt 50
Bruttest
2. Stufe Zeltprüfung
keine Effekte
Effekte
Effekte
keine Effekte
3. Stufe Freilandprüfung
bienenungefährlich (B4)
bienengefährlich (B1)
Effekte
20
Zulassungsverfahren nach Europäischer Richtlinie
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Bewertung der Auswirkungen auf Bienen
  • Labortest ermittelt die Giftigkeit eines Mittels
  • Zelt- und Freilandstudien bewerten die
    Bienengefährlichkeit
  • Bruttests ermitteln die Auswirkungen auf die
    Brut und bewerten die Kompensation

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Bewertung der Auswirkungen auf Bienen
Bienenungefährliche PSM
  • Herbizide
  • Fungizide
  • Acarizide
  • Insektizide
  • insektizide Beizmittel

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Bewertung der Auswirkungen auf Bienen
Insektizide (B2 und B4)
  • Sind nicht grundsätzlich harmlos für Bienen
  • Die Auswirkungen auf die Bienen werden als
    tolerabel bewertet
  • Bienenvölker "kompensieren" den Individuenverlust

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Bewertung der Auswirkungen auf Bienen
Tankmischungen
  • Ergosterol-Synthesehemmer können die Giftigkeit
    von Insektiziden erhöhen
  • z.B. Fastac SC (derzeit B4) ?

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Bewertung der Auswirkungen auf Bienen
Insektizide (B2 und B4)
  • Wildbienen können geschädigt werden
  • Der Honigertrag des Imkers kann aufgrund des
    Flugbienenverlustes reduziert werden.
  • Die Volksentwicklung ist verlangsamt

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Bewertung der Auswirkungen auf Bienen
Herbizide und Fungizide etc.
  • Sind für Honigbienen harmlos!Aber
  • Kontaminieren den Honigz.B.
  • Vinclozolin (Konker)
  • Carbendazim (Derosal)
  • Streptomycin (Plantomycin)

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Bewertung der Auswirkungen auf Bienen
Insektizide Saatgutbeizungen z.B. Chinook
?
  • Können über den Saftstrom in Nektar und Pollen
    gelangen
  • Werden über einen langen Zeitraum eingetragen und
    an die Brut verfüttert
  • Schwächen die Völker über sublethale Dosen

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Anspruch und Wirklichkeit
  • Bienenschutzverordnung
  • Pflanzenschutzmittel werden nur an Honigbienen
    getestet!
  • Honig-Bienenschutzverordnung
  • Bienenschäden werden toleriert, solange der
    Imker keinen wirtschaftlichen Schaden hat !
  • Imker-Schutzverordnung
  • Je harmloser ein Mittel ist, ums mehr davon
    findet man im Honig wieder!
  • keine Honig-Schutzverordnung

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Landwirtschaftskammer Westfalen-LippeAufgabengebi
et BienenkundeNevinghoff 40, 48147
MünstereMail bienenkunde_at_lk-wl.nrw.dewww.landw
irtschaftskammer.com/bienenkunde
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