Title: Bienenschutz Kurzfassung
1Bienenschutz im Pflanzenschutz
Dr. Werner Mühlen Landwirtschaftskammer
Westfalen-Lippe Aufgabengebiet Bienenkunde Nevingh
off 40 48 147 Münster
2Bienenschutz im Pflanzenschutz
- Die Bienenschutzauflagen
- Wie stellt sich ein Bienenschaden dar?
- Einsendung von Bienenproben
- Bewertung der Auswirkungen von PSM
- Aktuelle Probleme
- Anspruch und Wirklichkeit
3Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel
- a. Pflanzenschutzmittel, die die BBA mit der
Auflage zugelassen hat, sie als
"bienengefährlich" zu kennzeichnen, - b. andere zugelassene Pflanzenschutz-mittel in
einer höheren als der in der Gebrauchsanweisung
vorgesehenen Aufwandmenge oder Konzentration
4Bienenschutz Auflagen
- B1 Bienengefährlich
- Diese Mittel dürfen nicht angewandt werden
- an blühenden Pflanzen
- an anderen Pflanzen, wenn sievon Bienen beflogen
werden
5Bienenschutz Auflagen
- B1 Bienengefährlich
- Diese Mittel dürfen nicht angewandt werden
- im Umkreis von 60 Metern um einen Bienenstand,
innerhalb des täglichen Bienenfluges nur mit
Zustimmung des Imkers, - wenn Bienen mit ihnen in Berührung kommen.
6Bienenschutz Auflagen
- B2 Bienengefährlich
- außer bei Anwendung nach Ende des täglichen
Bienenfluges. - Blühende Bestände dürfen bis 23.00 Uhr behandelt
werden, wenn sie nicht von Bienen beflogen werden.
7Bienenschutz Auflagen
1 Biene/m² 10.000 Bienen/ha Sammelschar
eines Bienenvolkes
8Bienenschutz Auflagen
- B3 Nicht bienengefährlich
- aufgrund der durch die Zulassung festgelegten
Anwendung des Mittels - Dies betrifft z.B. Anwendungen im Winter, im
Vorauflauf und im Gewächshaus, - sowie Ködermittel und Vorratsschutzmittel
- Saatgutbeizungen
9Bienenschutz Auflagen
- B4 Nicht bienengefährlich
- Aufgrund einer amtlichen Prüfung bzw. aufgrund
der derzeitigen Beurteilung der chemischen
Zusammensetzung hinsichtlich der Wirkung auf
Bienen. - Diese Mittel dürfen in blühende Bestände
ausgebracht werden.
10Abgestorbene Bienen auf Waben und Rähmchen
11Flugunfähige Bienen
Verkotungen
Krabbler
12Tote Bienen auf dem Flugbrett
13Boden vor den Fluglöchern übersät mit Toten
14Einsendung von Probenmaterial bei
Bienenvergiftungen
- Informationen des zuständigen Vertreters der
Imkerschaft, des Pflanzenschutzdienstes und ggf.
der Polizei. - Entnahme von Probenmaterial möglichst innerhalb
von 24 Stunden nach Feststellung des Schadens im
Beisein der o.g. Personen und Einsendung an die
Biologische Bundesanstalt in Braunschweig
15Einsendung von Probenmaterial bei
Bienenvergiftungen
- Eine ausreichende Bienenprobe muss etwa1000 tote
Bienen (ca. 100 g) enthalten. Verunreinigungen
mit Erde, Gras usw. nach Möglichkeit vermeiden. - Eine ausreichende Pflanzenprobe sollte wenigstens
100 g Pflanzenmaterial, vor allem Blüten und
Blätter, enthalten.
16Einsendung von Probenmaterial bei
Bienenvergiftungen
- Bienen und Pflanzenmaterial sorgfältig
voneinander getrennt verpacken. Luftdurchlässiges
Verpackungsmaterial verwenden (z.B. Pappkartons,
Holzkistchen), um Schimmelbildung zu vermeiden. - Falls eine Probe des angewendeten
Pflanzenschutzmittels entnommen wurde, diese
bruchsicher verpacken, und getrennt von Bienen-
und Pflanzenproben einsenden.
17Einsendung von Probenmaterial bei
Bienenvergiftungen
- Den "Antrag auf Untersuchung von
Bienenvergiftun-gen" ausfüllen. - Die Antragsformulare sind erhältlich bei der
LK-WL und teils bei Veterinärämtern und LV-Imker.
- Den für die Biologische Bundesanstalt
vorgesehen-en Teil (weiß) möglichst dem
Probenmaterial bei-fügen. Falls dies nicht
möglich ist, so schnell wie möglich nachsenden. - Die übrigen Teile des Antrages (blau, grün, rot)
müssen vom Imker selbst an die jeweiligen
An-schriften verschickt werden.
18Einsendung von Probenmaterial bei
Bienenvergiftungen
- Alle geeigneten Proben werden zunächst biologisch
untersucht. - Chemische Untersuchungen werden in der Regel nur
durchgeführt, wenn zu einem Schadensfall
wenigstens je eine ausreichende Bienen- und
Pflanzenprobe eingeschickt, und wenn im Biotest
bei Bienen- und Pflanzenprobe eine
Kontaktgiftwirkung nachgewiesen wurde.
19Zulassungsverfahren nach Europäischer Richtlinie
IGR?
1. Stufe LaborprüfungLD 50 oral und kontakt
HQ gt 50
HQ lt 50
Bruttest
2. Stufe Zeltprüfung
keine Effekte
Effekte
Effekte
keine Effekte
3. Stufe Freilandprüfung
bienenungefährlich (B4)
bienengefährlich (B1)
Effekte
20Zulassungsverfahren nach Europäischer Richtlinie
21Bewertung der Auswirkungen auf Bienen
- Labortest ermittelt die Giftigkeit eines Mittels
- Zelt- und Freilandstudien bewerten die
Bienengefährlichkeit - Bruttests ermitteln die Auswirkungen auf die
Brut und bewerten die Kompensation
22Bewertung der Auswirkungen auf Bienen
Bienenungefährliche PSM
- Herbizide
- Fungizide
- Acarizide
- Insektizide
- insektizide Beizmittel
23Bewertung der Auswirkungen auf Bienen
Insektizide (B2 und B4)
- Sind nicht grundsätzlich harmlos für Bienen
- Die Auswirkungen auf die Bienen werden als
tolerabel bewertet - Bienenvölker "kompensieren" den Individuenverlust
24Bewertung der Auswirkungen auf Bienen
Tankmischungen
- Ergosterol-Synthesehemmer können die Giftigkeit
von Insektiziden erhöhen - z.B. Fastac SC (derzeit B4) ?
25Bewertung der Auswirkungen auf Bienen
Insektizide (B2 und B4)
- Wildbienen können geschädigt werden
- Der Honigertrag des Imkers kann aufgrund des
Flugbienenverlustes reduziert werden. - Die Volksentwicklung ist verlangsamt
26Bewertung der Auswirkungen auf Bienen
Herbizide und Fungizide etc.
- Sind für Honigbienen harmlos!Aber
- Kontaminieren den Honigz.B.
- Vinclozolin (Konker)
- Carbendazim (Derosal)
- Streptomycin (Plantomycin)
27Bewertung der Auswirkungen auf Bienen
Insektizide Saatgutbeizungen z.B. Chinook
?
- Können über den Saftstrom in Nektar und Pollen
gelangen - Werden über einen langen Zeitraum eingetragen und
an die Brut verfüttert - Schwächen die Völker über sublethale Dosen
28Anspruch und Wirklichkeit
- Pflanzenschutzmittel werden nur an Honigbienen
getestet!
- Honig-Bienenschutzverordnung
- Bienenschäden werden toleriert, solange der
Imker keinen wirtschaftlichen Schaden hat !
- Je harmloser ein Mittel ist, ums mehr davon
findet man im Honig wieder!
- keine Honig-Schutzverordnung
29Landwirtschaftskammer Westfalen-LippeAufgabengebi
et BienenkundeNevinghoff 40, 48147
MünstereMail bienenkunde_at_lk-wl.nrw.dewww.landw
irtschaftskammer.com/bienenkunde