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Rehabilitation: Substanzgebundene Abh ngigkeitserkrankungen PD Dr. med. Petra E. Franke Abteilung Abh ngigkeitserkrankungen LVR Klinikum D sseldorf – PowerPoint PPT presentation

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Title: Folie 1


1
Rehabilitation Substanzgebundene
Abhängigkeitserkrankungen
PD Dr. med. Petra E. Franke Abteilung
Abhängigkeitserkrankungen LVR Klinikum
Düsseldorf Kliniken der Heinrich-Heine
Universität Düsseldorf petra.franke_at_lvr.de
Reha-Vorlesung 11/2011
2
Volkswirtschaftliche Kosten durch Alkoholkonsum
Indirekte Kosten alkoholassoziierter Erkrankungen
  • Produktionsausfälle durch alkoholbedingte
    Erkrankungen und
  • Fehlen am Arbeitsplatz (17)
  • Erhöhte Sterblichkeit durch alkoholbedingte
    Erkrankungen
  • und Unfälle (69)
  • (3) Frühzeitige Berentung (14)

(Forberger Rehm, 2010)
3
Volkswirtschaftliche Kosten durch Alkoholkonsum
Direkte Kosten alkoholassoziierter Erkrankungen
  • Stationäre Behandlungen (29)
  • Ambulante Behandlungen (45)
  • nicht-medizinische direkte Kosten (16)
  • Rehabilitation (10 )

(Forberger Rehm, 2010)
4
Direkte und indirekte Kosten alkoholassoziierter
Erkrankungen
Geschätzter volkswirtschaftlicher Schaden durch
alkoholbezogene Morbidität und Mortalität in
D 24,4 Milliarden pro Jahr (2002)
(Forberger Rehm, 2010)
5
Epidemiologie Alkoholismus
Riskanter Konsum
Männer gt 30 g Reinalkohol (Tag)
10,4 Mio. Personen
Frauen gt 20 g/Tag
Missbrauch
Abhängigkeit
in Behandlung
163 000 Personen
Entwöhnungsbehandlungen, Rehabilitation 1-2

Quelle IFT München, 2004 18-59 jährige Personen
in Deutschland
6
Definition Rehabilitation
lat. rehabilitatio ?
das Wiederherstellen (eines Zustandes)
(Wieder)Eingliederung eines Kranken, körperlich
oder geistig Behinderten in das berufliche und
gesellschaftliche Leben
7
Welche unterschiedlichen Rehabilitationsformen
gibt es ?
1. ambulante Rehabilitation 2. ganztägig
ambulante Rehabilitation 3. ambulante Nachsorge
nach abgeschlossener stationärer Rehabilitation
4. stationäre Rehabilitation
im Jahr 2004 nach Köhler et al. 2007
8
Gesetzliche Grundlage Rehabilitation
Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen vom
04.05.2001 Vereinbarung über die Zusammenarbeit
der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger
bei der Akutbehandlung (Entzugsbehandlung) und
medizinischen Rehabilitation (Entwöhnungsbehandlun
g) Abhängigkeitskranker
9
1 Gegenstand
  • Regelt die Zuständigkeit und das Verfahren bei
    der Bewilligung
  • von Leistungen für Alkohol-, Medikamenten-
    und Drogenabhängige
  • (Abhängigkeitskranke), wenn Leistungen der
    Krankenversicherung
  • und/oder der Rentenversicherung in Betracht
    kommen.
  • Zudem definiert sie die an die
    Rehabilitationseinrichtungen
  • zu stellenden Anforderungen (Anlagen 1 und
    2).

(2) Eine Abhängigkeit i. S. der Vereinbarung
liegt vor bei Unfähigkeit zur Abstinenz oder
Verlust der Selbstkontrolle oder periodischem
Auftreten eines dieser beiden Symptome
(3) Ambulante und stationäre Entwöhnungs- sowie
Entzugsbehandlungen.
10
2 Ziele der medizinischen Rehabilitation
  • (1)
  • Abstinenz zu erreichen und zu erhalten,
  • - körperliche und seelische Störungen weitgehend
    zu beheben
  • oder auszugleichen,
  • die Eingliederung in Arbeit, Beruf und
    Gesellschaft möglichst
  • dauerhaft zu erhalten bzw. zu erreichen.
  • (2) Besonderheit Rehabilitation Drogenabhängiger
    in
  • Rehabilitationseinrichtungen für
    Abhängigkeitskranke bei
  • übergangsweisem Einsatz eines
    Substitutionsmittels (Anlage 4)

11
3 Entwöhnungsbehandlungen
  • (1) Eine Entwöhnungsbehandlung wird bewilligt,
    wenn
  • die persönlichen/medizinischen (Rehabilitationsbed
    ürftigkeit -
  • fähigkeit und -prognose) und versicherungsrechtlic
    hen Voraussetzungen
  • erfüllt sind
  • Maßnahmen der Beratung und Motivierung
    vorangegangen sind und
  • der Abhängigkeitskranke motiviert und zudem
    bereit ist, eine ggf.
  • erforderliche Nachsorge in Anspruch zu nehmen.
  • Vor der Entwöhnungsbehandlung muss
    erforderlichenfalls eine
  • Entzugsbehandlung ( 4) durchgeführt worden
    sein.
  • Kriterien, die bei der Entscheidung über die im
    Einzelfall
  • zweckmäßige Leistungsform zu berücksichtigen
    sind (Anlage 3).
  • Art, Ort, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung
    der
  • Entwöhnungsbehandlungen bestimmt der
    Rehabilitationsträger
  • unter Berücksichtigung der Schwere der
    Krankheit und der persönlichen
  • Verhältnisse des Abhängigkeitskranken. Die
    im Sozialbericht hier zu
  • enthaltenen Anregungen sollen angemessen
    berücksichtigt werden.
  • Berechtigten Wünschen des Abhängigkeitskranke
    n wird entsprochen.
  • Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und
    Sparsamkeit sind zu beachten.

12
5 Zuständigkeit
  • Für die Bewilligung der Entwöhnungsbehandlung (
    3)
  • ist zuständig
  • 1. der Rentenversicherungsträger, wenn die
    persönlichen
  • und versicherungsrechtlichen
    Voraussetzungen nach
  • 9 bis 11 SGB VI ( 7 und 8 ALG)
    erfüllt sind und kein
  • gesetzlicher AusschIuss gegeben ist,
  • 2. die Krankenkasse, wenn die
    Voraussetzungen nach Nr. 1
  • nicht vorliegen, jedoch die
    Voraussetzungen der 27 und
  • 40 SGB V erfüllt sind.
  • (2) Für die Entzugsbehandlung ( 4) ist die
    Krankenkasse zuständig.

13
6 Verfahren
  • Der Antrag auf medizinische Leistungen zur Reha
    ist auf speziell
  • dafür vorgesehenen Vordrucken zu stellen.
    Dem Antrag sind
  • beizufügen
  • - ärztliches Gutachten/Befundbericht über
    die medizinische
  • Notwendigkeit der Rehabilitation mit
    Prognose
  • -ein aussagekräftiger, fachgerecht
    erstellter Sozialbericht (Vordruck)

14
8 Finanzierung
  • Die Vergütungssätze für medizinische Leistungen
    zur
  • Rehabilitation werden zwischen den
    Rehabilitationsträgern
  • und den Leistungserbringern gesondert
    vereinbart.

(2) Die Kosten für die Leistungen zur ambulanten
medizinischen Rehabilitation, soweit sie
ausschließlich therapeutische Einzel- bzw.
Gruppengespräche enthalten, werden pauschaliert
vergütet. Über die Höhe der Pauschale
stimmen sich die Krankenkassen und die
Rentenversicherungsträger ab.
15
Anlage 2 zur ltVereinbarung Abhängigkeitserkrankung
engt vom 04.05.2001 Anforderungen an die
Einrichtungen zur Durchführung stationärer medizin
ischer Leistungen zur Rehabilitation I
Der Träger der Einrichtung muss 1.1. Mitglied in
einem Verband der Freien Wohlfahrtspflege sein
oder 1.2. juristische Person des öffentlichen
Rechts sein oder 1.3. eine Anerkennung als
gemeinnützige Einrichtung besitzen oder 1.4. ein
privater Träger sein und über eine Konzession
nach 30 der Gewerbeordnung
verfügen. Für die Belegung durch die
gesetzlichen Krankenkassen ist der Abschluss
eines Versorgungsvertrages nach 111 SGB V
Voraussetzung.
16
Anforderungen an die Einrichtungen zur
Durchführung stationärer medizinischer Leistungen
zur Rehabilitation II
2. Die Einrichtung muss ein wissenschaftlich
begründetes Therapiekonzept vorlegen, das u.
a. Aussagen zum diagnostischen Vorgehen, zu den
Leistungen und zu den therapeutischen Zielen
einschließlich der Leistungsdauer enthält.
3. Die Einrichtung muss bereit sein, sich an
Qualitätssicherungs- programmen
einschließlich Effektivitätskontrollen zu
beteiligen und die durchgeführten Leistungen
dokumentieren.
4. In der Einrichtung müssen auf dem Gebiet der
Suchtkrankenarbeit qualifizierte und
erfahrene Mitarbeiter zur Verfügung stehen 4.1.
Ärzte, 4.2. approbierte psychologische
Psychotherapeuten oder Diplom-Psychologen 4.3.
Diplom-Sozialarbeiter/Diplom-Sozialpädagogen
sowie 4.4. Ergotherapeuten (i. S. d.
Ergotherapeutengesetzes), Arbeitserzieher
oder vergleichbare Qualifikation
17
Anforderungen an die Einrichtungen zur
Durchführung stationärer medizinischer Leistungen
zur Rehabilitation III
  • Die Einrichtung muss einen ärztlichen Leiter
    haben.
  • Dieser ärztliche Leiter soll die
    Weiterbildung zum
  • Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
    oder zum Facharzt
  • für Psychotherapeutische Medizin
    abgeschlossen haben
  • oder eine andere Facharztqualifikation mit
    der Zusatzbezeichnung
  • ltPsychotherapiegt oder ltPsychoanalysegt
    besitzen.
  • Im Leitungsteam müssen außerdem die
    Fachbereiche Psychologie
  • und Sozialarbeit vertreten sein.
  • Zur abgestimmten Planung und Umsetzung der
    Rehabilitationsziele
  • ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit des
  • Rehabilitationsteams sicherzustellen.

18
Erfolg von Entwöhnungsbehandlungen im
Langzeitverlauf
Tübinger Modell- 6 Wo. stat./1 J. amb.
Katamnesestudie Max-Planck-Institut
nach 1 Jahr abstinent 65.5 abstinent nach
Rückfall 8,7 rückfällig 25.8
Küfner et al. 1988, 4-Jahres Katamnese Mann
Batra, 1993, Zobel et al. 2004, nach Köhler et
al. 2007
19
Einflussvariablen auf Therapiedauer und -erfolg
  • Trend für verkürzte Behandlungszeiten im
    internationalen Vergleich
  • Individualisierung der Therapiebausteine
  • Wirksame Therapieformen (Metaanalyse aus
    USA/Kanada)
  • 1. gemeindenahes Verstärkermodell
  • 2. behaviorale Kommunikations- und
    Paartherapie
  • 3. Motivational Interviewing

nach Köhler et al. 2007
20
Statistik zur Bewilligung von Rehabilitationsleis
tungen
  • kontinuierlicher Anstieg der Antragsverfahren
    seit 1995
  • (z.B. 1995 16.000
  • 2004 28.000)
  • kontinuierlicher Anstieg der Bewilligung von
    Rehabilitationsleistungen
  • (Alkoholabhängigkeit 84
  • Drogenabhängigkeit 13
  • Medikamentenabhängigkeit 3 )
  • ? höhere Zugangsquote für Rehabilitation
  • ? Ausweitung der Suchtrehabilitation seit 2004 im
    ambulanten Bereich
  • ? Rückgang der Suchtrehabilitation im stationären
    Bereich

RSDReha-Statstik Datenbasis nach Köhler et al.
2007
21
Inanspruchnahme von Suchtrehabilitationen
  • konstante Quote der Inanspruchnahme von
    Rehabilitation
  • Männer nehmen häufiger Rehabilitationsleistungen
    in Anspruch
  • Inanspruchnahme in den neuen Bundesländern
    geringer
  • Nichtantrittsquote bei der Suchtrehabilitation
    konstant zu hoch
  • Alkoholabhängigkeit 17
  • Drogenabhängigkeit 20
  • Mehrfachabhängigkeit 24

RSDReha-Statstik Datenbasis nach Köhler et al.
2007
22
Komorbide Störungen in der Rehabilitation
Suchtkranker
Zeitdauer bis ein Patient mit Alkoholabhängigkeit
die Rehabilitation in Anspruch nimmt 13 Jahre
7
50
RSDReha-Statstik Datenbasis nach Köhler et al.
2007
23
Häufigste Begleiterkrankungen in der stationären
Rehabilitation alkoholabhängiger Patienten
nach Schmidt et al. 2008
24
Sozialmedizinischer Verlauf nach der
Rehabilitation Alkoholabhängiger
2 Jahres Verlauf regulär entlassener Patienten
RSDReha-Statstik Datenbasis nach Köhler et al.
2007, basierend auf Daten des Jahres 2000
25
Modus der Entlassung aus der stationären
Rehabilitation Suchtkranker
nach Schmidt et al. 2008
26
Arbeitsunfähigkeit und Rehabilitationsprozess
1. Erhalt der Erwerbstätigkeit erleichtert die
suchtspezifischen Rehabilitationsziele
- Sicherung der Abstinenz - Minimierung von
Rückfallrisiken
2. Anteil der Arbeitslosen unter
Suchtrehabilitanden gt 35
3. Arbeitslosigkeit nach Reha-Suchtbehandlung
- 3,5-fach höheres Risiko in die frühere
Alkoholabhängigkeit zurückzufallen.
27
Angewandte Therapieverfahren und
Inanspruchnahme in der stationären Rehabilitation
Alkoholabhängiger
Auszug aus Schmidt et al. 2008
28
Ungeklärte Fragen in Zusammenhang mit
der Rehabilitation Suchtkranker und
Forschungsbedarf
  • Wie kann die Inanspruchnahme von
    Suchtrehabilitationen
  • allgemein gesteigert werden ?
  • Wie gelingt es Abhängigkeitskranke zu einem
    früheren Zeitpunkt
  • im Verlauf ihrer Erkrankung für die
    Inanspruchnahme von
  • Rehabilitation zu motivieren ?
  • 3. Bisherige Datenerhebung der Rentenversicherungs
    träger zu wenig
  • auf wissenschaftliche Fragestellungen
    ausgerichtet.
  • 4. Einige evidenzabsierte Therapieverfahren
    werden
  • bislang noch nicht umfassend in der
    Rehabilitation angewandt.

Köhler et al. 2007 Schmidt et al. 2008
29
Danke für Ihre Aufmerksamkeit ! ?
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