Informationsabend zum - PowerPoint PPT Presentation

1 / 22
About This Presentation
Title:

Informationsabend zum

Description:

Title: PowerPoint-Pr sentation Author: Dr. Helga Ulbricht Last modified by: schmock Created Date: 12/19/2004 1:29:26 PM Document presentation format – PowerPoint PPT presentation

Number of Views:58
Avg rating:3.0/5.0
Slides: 23
Provided by: Dr23873
Category:

less

Transcript and Presenter's Notes

Title: Informationsabend zum


1
Informationsabend zum Übertrittin der 4.
JahrgangsstufeNeue Übertrittsregelungen zum
Schuljahr 2009/2010
  • Staatliche Schulberatungsstelle München
  • 27. Oktober 2009

2
Das bayerische Schulsystem im Überblick
  • Quelle www.meinbildungsweg.de

3
Was bedeutet Eignung für eine Schulart?
  • Ein Kind ist dann für eine bestimmte Schulart
    geeignet,
  • wenn seine Lern- und Leistungsvoraussetzungen dem
  • Anforderungsprofil der Schulart am besten
    entsprechen.
  • Dann wird Schulerfolg wahrscheinlich
    Unterforderung
  • oder Überforderung werden vermieden.

4
Jeder Abschluss hat einen Anschluss
  • Das sollten Sie bei der Wahl der Schullaufbahn
    wissen
  • Jede weiterführende Schule (Hauptschule,
    Realschule, Wirtschaftsschule, Gymnasium)
    ermöglicht den mittleren Schulabschluss.
  • Darauf aufbauend gibt es verschiedene Wege zu
    einer Hochschulreife.
  • Auch die beruflichen Schulen bieten alle
    schulischen Abschlüsse bis zum Abitur.

5
Die Eignungsprognose für den Übertritt
  • Die Eignungsprognose
  • Für die Eignungsfeststellung gibt es kein
    Patentrezept, das allen Kindern gerecht werden
    könnte.
  • Die Beurteilung durch die Klassenlehrkraft der
    Grundschule nach einer längeren Beobachtung (3.
    und 4. Jahrgangsstufe) hat eine große
    Aussagekraft.
  • Im Übertrittszeugnis der 4. Jahrgangsstufe wird
    die Eignungsempfehlung festgehalten.
  • Eine Eignungsfeststellung kann auch durch den
    erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der
    aufnehmenden Schulart erfolgen.
  • Die Lehrkräfte, die Beratungslehrkräfte, die
    Schulpsycholog/-innen und die Mitarbeiter der
    Staatlichen Schulberatungsstellen beraten und
    unterstützen Sie in Zweifelsfällen.

6
Das Übertrittszeugnis
  • 29 VSO
  • Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe
    4 öffentlicher oder staatlich anerkannter
    Volksschulen erhalten am ersten Unterrichtstag
    des Monats Mai ein Übertrittszeugnis. Das
    Übertrittszeugnis stellt fest, für welche
    Schulart die Schülerin oder der Schüler geeignet
    ist.
  • Das Übertrittszeugnis enthält in der 4. Jgst.
  • 1. die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern, in
    den Fächern Deutsch und Mathematik mit
    zusätzlichen Erläuterungen,
  • 2. die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern
    Deutsch, Mathematik und Heimat- und
    Sachunterricht,
  • 3. eine zusammenfassende Beurteilung zur
    Übertrittseignung,
  • 4. eine Bewertung des Sozial- sowie des Lern-
    und Arbeitsverhaltens
  • Das Übertrittszeugnis enthält in der 5. Jgst (nur
    noch 2009/2010).
  • 1. die Jahresfortgangsnote in den Fächern
    Deutsch, Mathematik,
  • 2. die Gesamtdurchschnittsnote aus diesen
    Fächern
  • 3. eine zusammenfassende Beurteilung zur
    Übertrittseignung.
  • ab der Jahrgangsstufe 6
  • 1. die Jahresfortgangsnoten in den Fächern
    Deutsch, Mathematik und Englisch,
  • 2. die Gesamtdurchschnittsnote aus diesen
    Fächern
  • 3. und eine zusammenfassende Beurteilung zur
    Übertrittseignung.

7
Das Übertrittszeugnis - Formular
8
Der Probeunterricht
  • Der Probeunterricht
  • Im dreitägigen Probeunterricht werden nach einer
    jeweiligen Einführung in das Fachgebiet
    schriftliche Arbeiten (Aufsatz, Diktat,
    Sprachbetrachtung, Mathematik) angefertigt und
    mündliche Noten in den Fächern Deutsch und
    Mathematik erhoben.
  • Das Kultusministerium stellt einheitliche
    Aufgaben.
  • In beiden Fächern werden auch mündliche Noten
    gebildet.
  • Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in dem
    einen Fach mindestens die Note 3 und in dem
    anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht
    wurde.
  • Es werden auch Schülerinnen und Schüler
    aufgenommen, die ohne Erfolg am Probeunterricht
    teilgenommen haben, dabei aber in beiden Fächern
    die Note 4 erreicht haben. Die Eltern können
    entscheiden.
  • Der Probeunterricht findet an der aufnehmenden
    Schule statt.

9
Die Hauptschule
  • Die Hauptschule vermittelt eine grundlegende
    Allgemeinbildung und bereitet ihre Schüler auf
    eine erfolgreiche berufliche Ausbildung vor.
  • Im Unterricht der Hauptschule wird auf die
    individuelle Förderung der Schüler besonderer
    Wert gelegt.
  • Die Hauptschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis
    9 bzw. 10 und eröffnet in Verbindung mit dem
    beruflichen Schulwesen Bildungswege, die bis zur
    Hochschulreife führen können.
  • Mögliche Abschlüsse an der Hauptschule
  • - erfolgreicher Hauptschulabschluss nach dem
    erfolgreichen Besuch der 9. Jahrgangsstufe
  • - qualifizierender Hauptschulabschluss (Quali)
    Durch eine besondere Leistungsfeststellung kann
    der Schüler neben dem Hauptschulabschluss den
    Quali (qualifizierender Hauptschulabschluss)
    erwerben.
  • - mittlerer Schulabschluss Der erfolgreiche
    Besuch der Mittlere-Reife-Klassen und die
    bestandene zentral gestellte Prüfung am Ende der
    10. Jgst. führen zum mittleren Schulabschluss,
    der unter bestimmten Notenvoraussetzungen zum
    Eintritt in die Fachoberschule, nach
    Berufsausbildung in die Berufsoberschule oder mit
    Einführungsklasse in das Gymnasium berechtigt.

10
Die Bayerische Mittelschule
  • Die neue Bayerische Mittelschule muss mindestens
    folgende Bildungsangebote aufweisen
  • die drei berufsorientierenden Zweige Technik,
    Wirtschaft und Soziales,
  • ein (offenes oder gebundenes) Ganztagsangebot,
  • die Kooperation mit einer Berufsschule, der
    regionalen Wirtschaft und der Arbeitsagentur,
  • einen mittleren Bildungsabschluss auf dem Niveau
    von Wirtschafts- und Realschulen
  • die individuelle/modulare Förderung der Schüler
    im Klassenverband unter Beibehaltung des
  • Klassenlehrerprinzips sowie
  • Angebote der Jugendsozialarbeit bzw. von
    Förderlehrern.
  • S
  • Sie bietet folgende Abschlüsse an
  • Mittlere-Reife-Züge führen zu einem
    Mittlere-Reife-Abschluss in den Fächern Deutsch,
    Mathematik
  • und Englisch auf dem Niveau der Wirtschafts-
    und Realschule, daneben wird auf die
    Berufsorientierung
  • verstärkt Wert gelegt.
  • Mittelschulabschluss/Weiterentwicklung der
    Mittlere-Reife-Züge
  • - Umgestaltung der Lehrpläne/Stundentafel
    Mind. 4 Wochenstunden in den Fächern Deutsch,
  • Mathematik und Englisch
  • - Keine Erhöhung der Gesamtzahl der
    Wochenstunden
  • Weiterentwicklung Hauptschulabschluss
  • - Hauptschulabschluss weiterhin Grundlage der
    Ausbildungsreife

11
Die Bayerische Mittelschule
Die neue Bayerische Mittelschule Die neue Bayerische Mittelschule Die neue Bayerische Mittelschule
Stark für den Beruf Stark im Wissen Stark als Person
Berufsorientierung Mittlerer Schulabschluss Quali, Regelabschluss, Praxisklassenabschluss Klassenlehrerprinzip
Praxisorientierter Unterrichtsansatz Betriebsbesichtigungen Betriebserkundungen Übungsfirmen Betriebspraktika Berufsorientierte Zweige Technik/Wirtschaft/Soziales Systematische Zusammenarbeit Mittelschule Berufsschule Mittelschule Wirtschaft Mittelschule - Arbeitsagentur Sicherung der Kernkompetenz Mathematik, Deutsch u. Englisch durch individuelle Förderung Modulare Förderung Förderstunden Begabungsgerechtes Abschlussangebot Nach 10 Jahren neuer Mittelschlussabschluss Nach 9 Jahren Regelabschluss, Quali Neuer Praxisklassenabschluss Kooperation Mittelschule Realschule Mittelschule - Wirtschaftsschule Sicherung der Selbst- und Sozialkompetenz Konzept Soziales Lernen Patenschaften Integration Sprachfördermaßnahmen Kleinere Klassen Jugendsozialarbeit
12
Die Realschule
  • Die Realschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis
    10. Sie vermittelt eine fundierte
    Allgemeinbildung und schafft Grundlagen für eine
    berufliche bzw. schulische Weiterqualifizierung.
  • Im Unterricht der Realschule werden gleichwertig
    theoretische und praktische Fähigkeiten bzw.
    Fertigkeiten vermittelt.
  • An der Realschule gibt es drei Ausbildungsrichtung
    en mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch,
    wirtschaftlich oder im Zweig III der a)
    fremdsprachliche b) musisch-gestaltende,
    hauswirtschaftliche oder soziale Bereich.
  • Mögliche Abschlüsse an der Realschule
  • Der Realschulabschluss ist ein mittlerer
    Schulabschluss. Er wird durch eine bayernweit
    zentral gestellte Prüfung am Ende der 10.
    Jahrgangsstufe erworben.
  • Mit dem erfolgreichen Abschluss der 9.
    Jahrgangsstufe der Realschule wird der
    erfolgreiche Hauptschulabschluss erworben.

13
Die Wirtschaftsschule
  • Die Wirtschaftsschule vermittelt neben einer
    allgemeinen Bildung eine vertiefte kaufmännische
    Grundbildung. Diese berufliche Schule, die es in
    einer vier-, drei- und zweistufigen Form gibt,
    setzt die Schwerpunkte in den Bereichen
    Wirtschaft und Verwaltung. Der Übertritt erfolgt
    in die 7. , 8. oder 10. Jahrgangsstufe.
  • Mögliche Abschlüsse an der Wirtschaftsschule
  • - mittlerer Schulabschluss
  • Am Ende der Jahrgangsstufe 10 (vier- und
    dreistufige Wirtschaftsschule) bzw. 11
    (zweistufige Wirtschaftsschule) findet eine
    Abschlussprüfung statt.
  • Mit dem Wirtschaftsschulabschluss, einem
    mittleren Schulabschluss, kann die
    Ausbildungsdauer in einem kaufmännischen Beruf
    verkürzt werden.
  • Mit dem erfolgreichen Abschluss der 9.
    Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule wird der
    erfolgreiche Hauptschulabschluss erworben.

14
Das Gymnasium
  • Das achtjährige Gymnasium umfasst die
    Jahrgangsstufen 5 bis 12. Es vermittelt eine
    vertiefte Allgemeinbildung, fördert das
    fächerübergreifende, abstrakte und problemlösende
    Denken und bereitet auf ein Hochschulstudium vor.
    Damit schafft das Gymnasium gleichzeitig auch
    Voraussetzungen für eine anspruchsvolle
    Berufsausbildung.
  • Folgende Ausbildungsrichtungen stehen zur
    Auswahl
  • - Naturwissenschaftlich-technologisches
    Gymnasium (NTG)
  • - Sprachliches Gymnasium (SG)
  • - Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches
    Gymnasium (WSG)
  • - Musisches Gymnasium (MuG)
  • Mögliche Abschlüsse am Gymnasium
  • - mittlerer Schulabschluss Der mittlere
    Schulabschluss wird mit Bestehen der 10.
    Jahrgangsstufe erreicht. Er kann auch in der
    Besonderen Prüfung in Deutsch, Mathematik und der
    ersten Fremdsprache erworben werden.
  • - Abitur/ allgemeine Hochschulreife Die
    allgemeine Hochschulreife (schließt die
    Fachhochschulreife und die fachgebundene
    Hochschulreife ein) erhält der Schüler mit
    Bestehen der Abiturprüfung.

15
Der Probeunterricht ist bestanden bei D/M 3/4
oder 4/3. Bei D/M 4/4 können die Eltern
entscheiden.
16
Der Probeunterricht ist bestanden bei D/M 3/4
oder 4/3. Bei D/M 4/4 können die Eltern
entscheiden.
17
Übertrittsregelung für den Übertritt aus der 5.
Jgst. der Hauptschule in die 5. Jgst. des
Gymnasiums oder der Realschule
Die Regelungen gelten nur noch im Schuljahr
2009/2010!
18
Übertrittsregelung für den Übertritt aus der 5.
Jgst. der Hauptschule in die 6. Jgst. des
Gymnasiums und der Realschule
Aufnahme ohne Prüfung
19
Übertrittsregelung für den Übertritt aus der 6.
Jgst. der Hauptschule an das Gymnasium, die
Realschule und die Wirtschaftsschule
20
Übersicht Veränderungen beim Übertritt
Übertritt Bisheriges Verfahren (2008/09) Schuljahr 2009/10 ab Schuljahr 2010/11
von 4. Jgst GS in 5. Jgst. RS Übertrittszeugnis im Mai Ø 2,33 geeignet (D,M,HSU) Ø 2,66 bei D/Ma 2/3 bed. geeignet Ø 2,66 bei D/Ma gt2/3 -gt Probeunterricht Übertrittszeugnis im Mai Ø 2,66 geeignet (D,M,HSU) gtØ 2,66 -gt Probeunterricht Übertrittszeugnis im Mai Ø 2,66 geeignet (D,M,HSU) gtØ 2,66 -gt Probeunterricht
von 4. Jgst GS in 5. Jgst. Gym Übertrittszeugnis im Mai Ø 2,33 geeignet (D,M,HSU) gtØ 2,33 -gt Probeunterricht Übertrittszeugnis im Mai Ø 2,33 geeignet (D,M,HSU) gtØ 2,33 -gt Probeunterricht Übertrittszeugnis im Mai Ø 2,33 geeignet (D,M,HSU) gtØ 2,33 -gt Probeunterricht
von 5. Jgst HS in 5. Jgst. RS Übertrittszeugnis im Mai Ø 2,5 geeignet (D,M) gtØ 2,5 -gt Probeunterricht Übertrittszeugnis im Mai Ø 2,5 geeignet (D,M,) gtØ 2,5 -gt Probeunterricht Jahreszeugnis Ø 2,50 (D,M) Ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz (Härtefallregelung) Probeunterricht entfällt
von 5. Jgst HS in 5. Jgst. Gym Übertrittszeugnis im Mai Ø 2,0 geeignet (D,M,) gtØ 2,0 -gt Probeunterricht Übertrittszeugnis im Mai Ø 2,0 geeignet (D,M,) gtØ 2,0 -gt Probeunterricht Jahreszeugnis Ø 2,0 (D/M) Ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz (Härtefallregelung) Probeunterricht entfällt
21
Übersicht Veränderungen beim Übertritt
Übertritt Bisheriges Verfahren (2008/09) Schuljahr 2009/10 ab Schuljahr 2010/11
von 5. Jgst HS in 6. Jgst. RS Jahreszeugnis Ø 2,00 (D,M,E) bei Nichterreichen Aufnahmeprüfung Jahreszeugnis Ø 2,00 (D,M,E) bei Nichterreichen Aufnahmeprüfung Jahreszeugnis Ø 2,00 (D,M,E) bei Nichterreichen Aufnahmeprüfung
von 5. Jgst HS in 6. Jgst. Gym Nur Aufnahmeprüfung Nur Aufnahmeprüfung Nur Aufnahmeprüfung
von 5. Jgst RS in 5. Jgst. Gym Jahreszeugnis Ø 2,33 (D,M,E) Jahreszeugnis Ø 2,5 (D,M) Ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz Jahreszeugnis Ø 2,5 (D,M) Ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz
von 5. Jgst RS in 6. Jgst. Gym Jahreszeugnis Ø 2,00 (D,M,E) Jahreszeugnis Ø 2,00 (D,M,E) Jahreszeugnis Ø 2,00 (D,M,E)
22
  • Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
  • Noch Fragen?

Staatliche Schulberatungsstelle München, 2009
22
Write a Comment
User Comments (0)
About PowerShow.com