Title: Informationsabend zum
1Informationsabend zum Übertrittin der 4.
JahrgangsstufeNeue Übertrittsregelungen zum
Schuljahr 2009/2010
- Staatliche Schulberatungsstelle München
- 27. Oktober 2009
2Das bayerische Schulsystem im Überblick
- Quelle www.meinbildungsweg.de
3Was bedeutet Eignung für eine Schulart?
- Ein Kind ist dann für eine bestimmte Schulart
geeignet, - wenn seine Lern- und Leistungsvoraussetzungen dem
- Anforderungsprofil der Schulart am besten
entsprechen. - Dann wird Schulerfolg wahrscheinlich
Unterforderung - oder Überforderung werden vermieden.
4Jeder Abschluss hat einen Anschluss
- Das sollten Sie bei der Wahl der Schullaufbahn
wissen - Jede weiterführende Schule (Hauptschule,
Realschule, Wirtschaftsschule, Gymnasium)
ermöglicht den mittleren Schulabschluss. - Darauf aufbauend gibt es verschiedene Wege zu
einer Hochschulreife. - Auch die beruflichen Schulen bieten alle
schulischen Abschlüsse bis zum Abitur.
5Die Eignungsprognose für den Übertritt
- Die Eignungsprognose
- Für die Eignungsfeststellung gibt es kein
Patentrezept, das allen Kindern gerecht werden
könnte. - Die Beurteilung durch die Klassenlehrkraft der
Grundschule nach einer längeren Beobachtung (3.
und 4. Jahrgangsstufe) hat eine große
Aussagekraft. - Im Übertrittszeugnis der 4. Jahrgangsstufe wird
die Eignungsempfehlung festgehalten. - Eine Eignungsfeststellung kann auch durch den
erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der
aufnehmenden Schulart erfolgen. - Die Lehrkräfte, die Beratungslehrkräfte, die
Schulpsycholog/-innen und die Mitarbeiter der
Staatlichen Schulberatungsstellen beraten und
unterstützen Sie in Zweifelsfällen.
6Das Übertrittszeugnis
- 29 VSO
- Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe
4 öffentlicher oder staatlich anerkannter
Volksschulen erhalten am ersten Unterrichtstag
des Monats Mai ein Übertrittszeugnis. Das
Übertrittszeugnis stellt fest, für welche
Schulart die Schülerin oder der Schüler geeignet
ist. - Das Übertrittszeugnis enthält in der 4. Jgst.
- 1. die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern, in
den Fächern Deutsch und Mathematik mit
zusätzlichen Erläuterungen, - 2. die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern
Deutsch, Mathematik und Heimat- und
Sachunterricht, - 3. eine zusammenfassende Beurteilung zur
Übertrittseignung, - 4. eine Bewertung des Sozial- sowie des Lern-
und Arbeitsverhaltens - Das Übertrittszeugnis enthält in der 5. Jgst (nur
noch 2009/2010). - 1. die Jahresfortgangsnote in den Fächern
Deutsch, Mathematik, - 2. die Gesamtdurchschnittsnote aus diesen
Fächern - 3. eine zusammenfassende Beurteilung zur
Übertrittseignung. - ab der Jahrgangsstufe 6
- 1. die Jahresfortgangsnoten in den Fächern
Deutsch, Mathematik und Englisch, - 2. die Gesamtdurchschnittsnote aus diesen
Fächern - 3. und eine zusammenfassende Beurteilung zur
Übertrittseignung.
7Das Übertrittszeugnis - Formular
8Der Probeunterricht
- Der Probeunterricht
- Im dreitägigen Probeunterricht werden nach einer
jeweiligen Einführung in das Fachgebiet
schriftliche Arbeiten (Aufsatz, Diktat,
Sprachbetrachtung, Mathematik) angefertigt und
mündliche Noten in den Fächern Deutsch und
Mathematik erhoben. - Das Kultusministerium stellt einheitliche
Aufgaben. - In beiden Fächern werden auch mündliche Noten
gebildet. - Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in dem
einen Fach mindestens die Note 3 und in dem
anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht
wurde. - Es werden auch Schülerinnen und Schüler
aufgenommen, die ohne Erfolg am Probeunterricht
teilgenommen haben, dabei aber in beiden Fächern
die Note 4 erreicht haben. Die Eltern können
entscheiden. - Der Probeunterricht findet an der aufnehmenden
Schule statt.
9Die Hauptschule
- Die Hauptschule vermittelt eine grundlegende
Allgemeinbildung und bereitet ihre Schüler auf
eine erfolgreiche berufliche Ausbildung vor. - Im Unterricht der Hauptschule wird auf die
individuelle Förderung der Schüler besonderer
Wert gelegt. - Die Hauptschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis
9 bzw. 10 und eröffnet in Verbindung mit dem
beruflichen Schulwesen Bildungswege, die bis zur
Hochschulreife führen können. - Mögliche Abschlüsse an der Hauptschule
- - erfolgreicher Hauptschulabschluss nach dem
erfolgreichen Besuch der 9. Jahrgangsstufe - - qualifizierender Hauptschulabschluss (Quali)
Durch eine besondere Leistungsfeststellung kann
der Schüler neben dem Hauptschulabschluss den
Quali (qualifizierender Hauptschulabschluss)
erwerben. - - mittlerer Schulabschluss Der erfolgreiche
Besuch der Mittlere-Reife-Klassen und die
bestandene zentral gestellte Prüfung am Ende der
10. Jgst. führen zum mittleren Schulabschluss,
der unter bestimmten Notenvoraussetzungen zum
Eintritt in die Fachoberschule, nach
Berufsausbildung in die Berufsoberschule oder mit
Einführungsklasse in das Gymnasium berechtigt.
10Die Bayerische Mittelschule
- Die neue Bayerische Mittelschule muss mindestens
folgende Bildungsangebote aufweisen - die drei berufsorientierenden Zweige Technik,
Wirtschaft und Soziales, - ein (offenes oder gebundenes) Ganztagsangebot,
- die Kooperation mit einer Berufsschule, der
regionalen Wirtschaft und der Arbeitsagentur, - einen mittleren Bildungsabschluss auf dem Niveau
von Wirtschafts- und Realschulen - die individuelle/modulare Förderung der Schüler
im Klassenverband unter Beibehaltung des - Klassenlehrerprinzips sowie
- Angebote der Jugendsozialarbeit bzw. von
Förderlehrern. - S
- Sie bietet folgende Abschlüsse an
- Mittlere-Reife-Züge führen zu einem
Mittlere-Reife-Abschluss in den Fächern Deutsch,
Mathematik - und Englisch auf dem Niveau der Wirtschafts-
und Realschule, daneben wird auf die
Berufsorientierung - verstärkt Wert gelegt.
- Mittelschulabschluss/Weiterentwicklung der
Mittlere-Reife-Züge - - Umgestaltung der Lehrpläne/Stundentafel
Mind. 4 Wochenstunden in den Fächern Deutsch, - Mathematik und Englisch
- - Keine Erhöhung der Gesamtzahl der
Wochenstunden - Weiterentwicklung Hauptschulabschluss
- - Hauptschulabschluss weiterhin Grundlage der
Ausbildungsreife
11Die Bayerische Mittelschule
Die neue Bayerische Mittelschule Die neue Bayerische Mittelschule Die neue Bayerische Mittelschule
Stark für den Beruf Stark im Wissen Stark als Person
Berufsorientierung Mittlerer Schulabschluss Quali, Regelabschluss, Praxisklassenabschluss Klassenlehrerprinzip
Praxisorientierter Unterrichtsansatz Betriebsbesichtigungen Betriebserkundungen Übungsfirmen Betriebspraktika Berufsorientierte Zweige Technik/Wirtschaft/Soziales Systematische Zusammenarbeit Mittelschule Berufsschule Mittelschule Wirtschaft Mittelschule - Arbeitsagentur Sicherung der Kernkompetenz Mathematik, Deutsch u. Englisch durch individuelle Förderung Modulare Förderung Förderstunden Begabungsgerechtes Abschlussangebot Nach 10 Jahren neuer Mittelschlussabschluss Nach 9 Jahren Regelabschluss, Quali Neuer Praxisklassenabschluss Kooperation Mittelschule Realschule Mittelschule - Wirtschaftsschule Sicherung der Selbst- und Sozialkompetenz Konzept Soziales Lernen Patenschaften Integration Sprachfördermaßnahmen Kleinere Klassen Jugendsozialarbeit
12Die Realschule
- Die Realschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis
10. Sie vermittelt eine fundierte
Allgemeinbildung und schafft Grundlagen für eine
berufliche bzw. schulische Weiterqualifizierung. - Im Unterricht der Realschule werden gleichwertig
theoretische und praktische Fähigkeiten bzw.
Fertigkeiten vermittelt. - An der Realschule gibt es drei Ausbildungsrichtung
en mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch,
wirtschaftlich oder im Zweig III der a)
fremdsprachliche b) musisch-gestaltende,
hauswirtschaftliche oder soziale Bereich. - Mögliche Abschlüsse an der Realschule
- Der Realschulabschluss ist ein mittlerer
Schulabschluss. Er wird durch eine bayernweit
zentral gestellte Prüfung am Ende der 10.
Jahrgangsstufe erworben. - Mit dem erfolgreichen Abschluss der 9.
Jahrgangsstufe der Realschule wird der
erfolgreiche Hauptschulabschluss erworben.
13Die Wirtschaftsschule
- Die Wirtschaftsschule vermittelt neben einer
allgemeinen Bildung eine vertiefte kaufmännische
Grundbildung. Diese berufliche Schule, die es in
einer vier-, drei- und zweistufigen Form gibt,
setzt die Schwerpunkte in den Bereichen
Wirtschaft und Verwaltung. Der Übertritt erfolgt
in die 7. , 8. oder 10. Jahrgangsstufe. - Mögliche Abschlüsse an der Wirtschaftsschule
- - mittlerer Schulabschluss
- Am Ende der Jahrgangsstufe 10 (vier- und
dreistufige Wirtschaftsschule) bzw. 11
(zweistufige Wirtschaftsschule) findet eine
Abschlussprüfung statt. - Mit dem Wirtschaftsschulabschluss, einem
mittleren Schulabschluss, kann die
Ausbildungsdauer in einem kaufmännischen Beruf
verkürzt werden. - Mit dem erfolgreichen Abschluss der 9.
Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule wird der
erfolgreiche Hauptschulabschluss erworben.
14Das Gymnasium
- Das achtjährige Gymnasium umfasst die
Jahrgangsstufen 5 bis 12. Es vermittelt eine
vertiefte Allgemeinbildung, fördert das
fächerübergreifende, abstrakte und problemlösende
Denken und bereitet auf ein Hochschulstudium vor.
Damit schafft das Gymnasium gleichzeitig auch
Voraussetzungen für eine anspruchsvolle
Berufsausbildung. - Folgende Ausbildungsrichtungen stehen zur
Auswahl - - Naturwissenschaftlich-technologisches
Gymnasium (NTG) - - Sprachliches Gymnasium (SG)
- - Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches
Gymnasium (WSG) - - Musisches Gymnasium (MuG)
- Mögliche Abschlüsse am Gymnasium
- - mittlerer Schulabschluss Der mittlere
Schulabschluss wird mit Bestehen der 10.
Jahrgangsstufe erreicht. Er kann auch in der
Besonderen Prüfung in Deutsch, Mathematik und der
ersten Fremdsprache erworben werden. - - Abitur/ allgemeine Hochschulreife Die
allgemeine Hochschulreife (schließt die
Fachhochschulreife und die fachgebundene
Hochschulreife ein) erhält der Schüler mit
Bestehen der Abiturprüfung.
15Der Probeunterricht ist bestanden bei D/M 3/4
oder 4/3. Bei D/M 4/4 können die Eltern
entscheiden.
16Der Probeunterricht ist bestanden bei D/M 3/4
oder 4/3. Bei D/M 4/4 können die Eltern
entscheiden.
17Übertrittsregelung für den Übertritt aus der 5.
Jgst. der Hauptschule in die 5. Jgst. des
Gymnasiums oder der Realschule
Die Regelungen gelten nur noch im Schuljahr
2009/2010!
18Übertrittsregelung für den Übertritt aus der 5.
Jgst. der Hauptschule in die 6. Jgst. des
Gymnasiums und der Realschule
Aufnahme ohne Prüfung
19Übertrittsregelung für den Übertritt aus der 6.
Jgst. der Hauptschule an das Gymnasium, die
Realschule und die Wirtschaftsschule
20Übersicht Veränderungen beim Übertritt
Übertritt Bisheriges Verfahren (2008/09) Schuljahr 2009/10 ab Schuljahr 2010/11
von 4. Jgst GS in 5. Jgst. RS Übertrittszeugnis im Mai Ø 2,33 geeignet (D,M,HSU) Ø 2,66 bei D/Ma 2/3 bed. geeignet Ø 2,66 bei D/Ma gt2/3 -gt Probeunterricht Übertrittszeugnis im Mai Ø 2,66 geeignet (D,M,HSU) gtØ 2,66 -gt Probeunterricht Übertrittszeugnis im Mai Ø 2,66 geeignet (D,M,HSU) gtØ 2,66 -gt Probeunterricht
von 4. Jgst GS in 5. Jgst. Gym Übertrittszeugnis im Mai Ø 2,33 geeignet (D,M,HSU) gtØ 2,33 -gt Probeunterricht Übertrittszeugnis im Mai Ø 2,33 geeignet (D,M,HSU) gtØ 2,33 -gt Probeunterricht Übertrittszeugnis im Mai Ø 2,33 geeignet (D,M,HSU) gtØ 2,33 -gt Probeunterricht
von 5. Jgst HS in 5. Jgst. RS Übertrittszeugnis im Mai Ø 2,5 geeignet (D,M) gtØ 2,5 -gt Probeunterricht Übertrittszeugnis im Mai Ø 2,5 geeignet (D,M,) gtØ 2,5 -gt Probeunterricht Jahreszeugnis Ø 2,50 (D,M) Ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz (Härtefallregelung) Probeunterricht entfällt
von 5. Jgst HS in 5. Jgst. Gym Übertrittszeugnis im Mai Ø 2,0 geeignet (D,M,) gtØ 2,0 -gt Probeunterricht Übertrittszeugnis im Mai Ø 2,0 geeignet (D,M,) gtØ 2,0 -gt Probeunterricht Jahreszeugnis Ø 2,0 (D/M) Ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz (Härtefallregelung) Probeunterricht entfällt
21Übersicht Veränderungen beim Übertritt
Übertritt Bisheriges Verfahren (2008/09) Schuljahr 2009/10 ab Schuljahr 2010/11
von 5. Jgst HS in 6. Jgst. RS Jahreszeugnis Ø 2,00 (D,M,E) bei Nichterreichen Aufnahmeprüfung Jahreszeugnis Ø 2,00 (D,M,E) bei Nichterreichen Aufnahmeprüfung Jahreszeugnis Ø 2,00 (D,M,E) bei Nichterreichen Aufnahmeprüfung
von 5. Jgst HS in 6. Jgst. Gym Nur Aufnahmeprüfung Nur Aufnahmeprüfung Nur Aufnahmeprüfung
von 5. Jgst RS in 5. Jgst. Gym Jahreszeugnis Ø 2,33 (D,M,E) Jahreszeugnis Ø 2,5 (D,M) Ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz Jahreszeugnis Ø 2,5 (D,M) Ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz
von 5. Jgst RS in 6. Jgst. Gym Jahreszeugnis Ø 2,00 (D,M,E) Jahreszeugnis Ø 2,00 (D,M,E) Jahreszeugnis Ø 2,00 (D,M,E)
22- Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
- Noch Fragen?
Staatliche Schulberatungsstelle München, 2009
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