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Berufsvorbereitung f

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Title: Berufsvorbereitung f


1
Berufsvorbereitung für schulpflichtigeJugendlic
he
Stand November 2009
Niedersächsisches Kultusministerium

2
Neugestaltung der Berufsvorbereitung 2009
Schulpflicht
Berufseinstiegsschule (BES)
Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
Berufseinstiegsklasse (BEK)
Qualifizierungsbausteine
Förderunterricht
3
Schulpflicht
Niedersächsisches Kultusministerium
4
Schulpflicht
Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) zuletzt
geändert durch das Gesetz vom 18. Juni 2009
Dauer der Schulpflicht grundsätzlich 12 Jahre,
davon mindesten 9 Jahre an allgemein bildenden
Schulen
Vorzeitiges Ende Die Schulpflicht endet für
Schulpflichtige, die mindestens ein Jahr lang
eine berufsbildende Schule mit Vollzeitunterricht,
eine Werkstatt für Behinderte, eine
Jugendwerkstatt oder eine andere Einrichtung nach
67 Abs. 5 besucht haben. Ende in besonderen
Fällen Wenn aufgrund von Schulversäumnissen nicht
mehr zu erwarten ist, dass ein Bildungsgang
erfolgreich beenden werden kann, können
Schüler/innen, die ihre Schulpflicht bereits
erfüllt haben, der Klasse verwiesen
werden. Alternative Schulpflichterfüllung Schulpf
lichterfüllung nach 67 Abs 5
5
Berufseinstiegsschule (BES)
Niedersächsisches Kultusministerium

6
Berufseinstiegsschule
Berufsvorbereitungsjahr
Berufseinstiegsklasse
1 Jahr Vollzeitunterricht
Ziel Vorbereitung für eine Berufsausbildung oder
eine Berufstätigkeit Zielgruppe Schülerinnen
und Schüler ohne Hauptschul-abschluss mit
besonderem individuellen Förderbedarf.
Ziel Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten
für eine Berufsausbildung oder den Besuch einer
BFS Erwerb des Hauptschulabschlusses für
Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss
im Einzelfall Aufnahme von Schülerinnen und
Schülern mit Hauptschulabschluss
7
Einjährige berufliche Grundbildung ab 1.8.2009
Einjährige berufliche Grundbildung ab 1.8.2009
BFS Inhalte 1. Ausbildungsjahr Voraussetzung
HS-Abschluss
  • Betriebliche
  • Ausbildung
  • Arbeit
  • Maßnahmen
  • der Arbeits-
  • verwaltung

Betriebliche Ausbildung
  • BEK
  • Inhalte
  • insbesondere Deutsch, Mathe, Englisch und
    Fachpraxis
  • Ziel
  • Steigerung der Ausbildungsreife
  • HS-Abschluss
  • BVJ
  • Ziel
  • Berufstätigkeit
  • Ausbildung durch
  • individuelle Förderung

o h n e Hauptschulabschluss
m i t Hauptschulabschluss FÖRDERSCHULE //
HAUPTSCHULE
8
Berufs-vorbereitungsjahr (BVJ)
Niedersächsisches Kultusministerium

9
Berufsvorbereitungsjahr
Lernbereiche Wochenstunden
Berufsübergreifender Lernbereich 7
mit den Fächern Deutsch/Kommunikation Politik Sport Religion
Berufsbezogener Lernbereich 24
Theorie Fachrichtung Praxis Fachrichtung Theorie Fachrichtung Praxis Fachrichtung Optionale Lernangebote 4
Insgesamt 35
Optionale Lernangebote werden nicht bewertet, sie
dienen der allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung

Aus pädagogischen Gründen können bis zu vier
Unterrichtsstunden mit doppelter Lehrerbesetzung
stattfinden. Diese Stunden sind jedoch auf das
Stundenmaß der Stundentafel anzurechnen
10
Berufsvorbereitungsjahr
Eckdaten
Leitgedanke Den Jugendlichen dort abholen wo er
steht und soweit fördern wie es geht
Vorrangiges Ziel Förderung der
Berufsreife Förderung der Ausbildungsreife
Klassengröße 9 bis 17 Schüler/innen,
(Landesdurchschnitt ca. 11, 5 Sch.) Teilung in
der Praxis möglich
67 Abs 5 NSchG Individuelle Förderung unter
Einbindung auch außerschulischer Ressourcen.
11
Berufsvorbereitungsjahr
Optionale Lernangebote Förderung von Interessen,
Neigungen und Kreativität
BVJ A Umgestaltung der Stundentafel zugunsten
eines vermehrten Deutschunterrichts.
Schulsozialarbeit Berufsbildende Schulen mit BVJ
verfügen über mindestens eine sozialpädagogische
Fachkaft.
Hauptschulabschluss möglich Förderangebot von
sechs Stunden, Je 2 Stunden Deutsch, Mathe und
Englisch
12
Schulpflichterfüllungim Rahmen
einzelfallbezogener Förderpläneentsprechend des
NSchG vom 3.März 1998, zuletzt geändert am 18.
Juni 2009
67 Schulpflicht im Sekundarbereich II (5)
1Jugendliche, die nicht in einem
Berufsausbildungsverhältnis stehen und in
besonderem Maße auf sozialpädagogische Hilfe
angewiesen sind, können ihre Schulpflicht
durch den Besuch einer Jugendwerkstatt erfüllen,
die auf eine Berufsausbildung oder eine
berufliche Tätigkeit vorbereitet. 2Die
Schule, die ein Berufsvorbereitungsjahr führt,
kann in besonders begründeten Ausnahmefällen
auch die Erfüllung der Schulpflicht durch den
Besuch einer anderen Einrichtung mit der in Satz
1 genannten Aufgabenstellung gestatten.
3Die Erfüllung der Schulpflicht erfolgt auf der
Grundlage eines einzelfallbezogenen
Förderplans, der von der Jugendwerkstatt oder der
anderen Einrichtung und von derjenigen
berufsbildenden Schule gemeinsam aufzustellen
ist, die von der Schülerin oder dem
Schüler zu besuchen wäre.
Schulpflichterfüllung im Rahmen
einzelfallbezogener Förderpläne entsprechend
des NSchG vom 3.3.1998, zuletzt geändert am 28.
August 2002
BERUFSBILDENDE SCHULE verantwortlich für die
Förderpläne BVJ
Jugend- Werkstatt 4-8 schulpflichtige Jugendliche
Betrieb Einzelfälle
Soziale Einrichtungen Einzelfälle
Lehrgänge etc. Einzelfälle
13
Berufseinstiegsklasse
  • Eckdaten
  • der
  • BEK

14
(No Transcript)
15
Berufseinstiegsklasse
Klassenbildung/Budget
das zugewiesene Budget legt zugrunde eine

Klassenfrequenz von 18, 37 Unterrichtswochen.
  • Fachrichtungen
  •  1. Agrarwirtschaft
  •  2. Bautechnik
  •  3. Chemie, Physik und Biologie
  •  4. Drucktechnik
  •  5. Elektrotechnik
  •  6. Fahrzeugtechnik
  •  7. Farbtechnik und Raumgestaltung
  •  8. Hauswirtschaft und Pflege
  •  9. Holztechnik
  • 10. Körperpflege
  • Lebensmittelhandwerk und Gastronomie
  • Metalltechnik
  • 13. Textiltechnik und Bekleidung
  • Wirtschaft
  • Schwerpunktbildung ist möglich.


16
Berufseinstiegsklasse
Aufnahmevoraussetzung 1) Ohne
Hauptschulabschluss ( Regelfall ) a)
Abschlussklasse des Sekundarbereichs I oder
b) ein Berufsvorbereitungsjahr 2)
Mit Hauptschulabschluss ( Einzelfall !
Regelfall ist hier die BFS.) a)
Notendurchschnitt in den Fächern Mathematik,
Deutsch und Englisch von schlechter als 3,5
und b) Schullaufbahnberatung im Rahmen des
Aufnahme- verfahrens
Überweisung Bis zu sechs Wochen nach Beginn des
Unterrichts kann in ein BVJ überwiesen werden.
Stimmt bei einer Überweisung an eine andere
Schule diese nicht zu, entscheidet die
Schulbehörde.
17
Berufseinstiegsklasse
Prüfung Berufsübergreifender
Lernbereich Deutsch/Kommunikation und
Mathematik je eine Klausurarbeit von je 90
Minuten
Berufsbezogener Lernbereich Jeder
Qualifizierungsbaustein schriftliche
und praktische Prüfung QB erhält eine
gemeinsame Note
Vereinfachtes Verfahren Durchgeführt und
bewertet von der jeweiligen Lehrkraft
18
Berufseinstiegsklasse
Curriculare Ausrichtung Berufsübergreifender
Lernbereich Deutsch/Kommunikation, Mathematik
und Englisch orientieren sich an Standards
der HS Klasse 9
Berufsbezogener Lernbereich Qualifizierungsbau
steine Inhalte aus Ausbildungsrahmenplan
Vermittlungsumfang von wenigstens 60 und
höchstens 120 Zeitstunden Mindestens 4,
maximal 9 im Schuljahr Werden durch
schriftliche und praktische Überprüfung
abgeschlossen
Praktikum Vier Wochen bzw. 160 Stunden z.B.
2 x2 Wochen, 20 x 1 Tag pro Woche Lernortkoopera
tion QBs ganz oder teilweise von Betrieben
vermittelt
19
(No Transcript)
20
(No Transcript)
21
(No Transcript)
22
www.bvj.nibis.de
Berufseinstiegsklasse
23
Qualifizierungs-bausteine
Niedersächsisches Kultusministerium

24
Qualifizierungsbausteine
Standards für Qualifizierungsbausteine
  • Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt das
    Ergebnis des Qualifizierungsprozesses.
  • Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt eine in
    sich abgeschlossene Teilkompetenz in Bezug
  • auf die Ausbildungsordnung und den
    Ausbildungsrahmenplan.
  • Ein Qualifizierungsbaustein orientiert sich an
  • der beruflichen Handlungsfähigkeit.
  • Ein Qualifizierungsbaustein ist abprüfbar.
  • Ein Qualifizierungsbaustein wird bescheinigt.

25
Qualifizierungsbausteine
Vorgaben
  • Inhalte aus Ausbildungsrahmenplan.
  • Vermittlungsumfang von 60 bis 120 Zeitstunden.
  • Mindestens 4, maximal 9 QBs im Schuljahr.
  • Werden durch schriftliche und praktische
    Überprüfung abgeschlossen.
  • Werden mit einer gemeinsamen Note versehen. Die
    Bewertung errechnet sich zeitanteilig aus Praxis
    und Theorie.
  • Inhalte werden durch ein Kompetenzbild
    dokumentiert. Kompetenzbilder werden
    grundsätzlich vergeben - auch bei Misserfolg
  • Leistungsbewertung erfolgt durch Note im Zeugnis
    und besonderes Zertifikat. Zeugnis1
    oder 2 Zertifikat Ziel mit gutem Erfolg
    erreicht Zeugnis3 oder 4 Zertifikat Ziel mit
    Erfolg erreicht Zeugnis5 oder 6 kein Zertifikat
  • Wenn QB abgeschlossen, sind Kompetenzbild und
    Zertifikat umgehend auszuhändigen.
  • Eine erste Aushändigung spätestens im November.
  • Zertifikate werden von FT und/oder FP Lehrkraft
    unterzeichnet.

26
BBS Leese
Schulträger
Landkreis
Retsum
Kompetenzbild des Qualifizierungsbausteins 1
Wegweiser durch die Küche
1. Zugrunde liegender
Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter
Ausbildungsberuf
2. Zielformulierung
Die Schülerin/der Schüler arbeitet gem. den UVV
und
des HACCP-Konzeptes nach
Anweisung in einer
hauswirt. Küche.
Sie/er kennt die gebräuchlichen

Geräte und Arbeitsmittel.
3. Zeitlicher Umfang
90 Zeitstunden

4. Zu entwickelnde Kompetenzen
Zu entwickelnde Kompetenzen Zuordnung zu den Fertigkeiten und Kenntnissen des Ausbildungsrahmenplanes
Sicherheit bei der Arbeit in der Küche erwerben. Ordnungssysteme in der Küche beachten UVV bei Arbeitsabläufen einhalten Reinigungsmaßnahmen auf UVV abstimmen Pflegemittel richtig einsetzen
Hygienestandards in der Küche erfüllen. Reinigungsaufgaben nach den Vorgaben von HACCP durchführen Personal-, Betriebs- und Produkthygiene kennen und umsetzen
Einfache Arbeitsabläufe organisieren. Kennen und Anwenden wichtiger Grundsätze der Arbeitsplatz- gestaltung Richtige Körperhaltung bei Schneidarbeiten einnehmen Den Arbeitsplatzaufbau nach Vorgaben der Ergonomie vornehmen
Arbeitstechniken gezielt einsetzen. Geeignete Arbeitsgeräte nutzen Die Techniken Tunnel- und Krallengriff bei Schneidarbeiten anwenden
Lebensmittel nach ökonomischen Grundregeln einkaufen und lagern. Nach der Rezeptauswahl bzw. vorgabe die benötigten Lebens- mittel in einer Einkaufsliste zusammenstellen Den Einkauf durchführen Die Produkte entsprechend einlagern
Teamarbeit leisten. Umgangsformen im Klassenverband beachten Konfliktfähigkeit entwickeln Gruppenbildungsmöglichkeiten kennen und akzeptieren Präsentationsmöglichkeiten kennen und einsetzen Meldekultur beachten
5. Leistungsfeststellung Die
Leistungsfeststellung erfolgt über eine
kontinuier-
liche Tätigkeitsbewertung
im Unterrichtsbetrieb, einen

schriftlichen Leistungsnachweis und eine
Arbeitsprobe.
.................................................
..............................
Unterschrift
Datum
Siegel
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Förderunterricht
Niedersächsisches Kultusministerium

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Förderunterricht
Besondere, individuelle Förderung um Ausbildung
erfolgreich abzuschließen.
  • Bis zu 2 Stunden zusätzlicher Pflichtunterricht
  • Vorrangig in BEK, BFS (1-jährig), BS
  • Größe einer Fördergruppe 4 bis 8 Schüler/innen
  • In einem Förderkurs können auch Schülerinnen und
    Schüler verschiedener Klassen zusammengefasst
    werden, daher sollte die Organisation des
    gesamten Förderunter-richts einer Schule einem
    Koordinationsbereich zugewiesen werden. Aufgrund
    des besonderen pädagogischen Anspruchs und der
    beschriebenen Zielgruppe ist wenn vorhanden -
    der Koordinationsbereich zu wählen, in dem auch
    die Berufseinstiegsschule angesiedelt ist.
    (EB-BBS)
  • zusätzliches Budget
  • Pro Klasse 0,5 Std pädagogisches Förderbudget

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BS
BES
1j-BFS
BEK
2j-BFS
Danke
für Ihr Interesse.
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