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Herzlich Willkommen

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Title: Folie 1 Author: Michael Schr der Last modified by: Michael Schr der Created Date: 9/14/2002 9:34:06 PM Document presentation format: Bildschirmpr sentation – PowerPoint PPT presentation

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Title: Herzlich Willkommen


1
Herzlich Willkommen
  • Überlegungen zur steueroptimalen
    Gehaltsvereinbarung mit dem Gesellschafter-Geschäf
    tsführer der GmbH

2
Was hat sich geändert?
  • Abschaffung des Vollanrechnungsverfahrens
  • Jetzt Halbeinkünfteverfahren
  • Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 40 auf
    25
  • pauschale Anrechnung der Gewerbesteuer auf die
    Einkommensteuer
  • Eine pauschale Aussage, welche Rechtsform am
    günstigsten ist, kann nicht getroffen werden.
  • Auch die Höhe des Gesellschafter-Geschäftsführer
    Gehaltes mit daraus resultierenden steuerlichen
    Belastungen muss neu berechnet werden.

3
Rechtsformvergleich
4
Gehaltsplanung
  • Unter Berücksichtigung der Angemessenheit war und
    ist die Höhe von Gesellschafter-Geschäftsführergeh
    ältern ein bewährtes Gestaltungsmittel zur
    Steueroptimierung einer Kapitalgesellschaft.

5
Einfluss des Gehalts auf die Steuern
  • Da Leistungen zwischen einer GmbH und dem
    Gesellschafter steuerlich anerkannt werden, hat
    die Höhe des Gesellschafter-Geschäftsführergehalts
    als Betriebsausgabe unmittelbar Auswirkung auf
    die Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer.
  • Der Gesellschafter muss andererseits sein
    Geschäftsführergehalt als Arbeitslohn der
    Einkommensteuer unterwerfen.

6
Thesaurierung bzw. Ausschüttung vs. Gehalt
Thesaurierung GmbH
Körperschaftsteuer 25
Soli 1
Gewerbesteuer 14
Gesamt 40
Ausschüttung Gesellschafter
½ Ein-kommen-steuer z. B. 50 25
Gesamt 65
Gehalt 50
7
Was gibt es noch zu beachten?
  • Evtl. noch andere Vergütungen, wie z. B. Miete.
  • Ausschüttungen
  • Welche Betrachtungsweise wählt man
  • Gesamtsteuerbelastung
  • Steuerbelastung beim Gesellschafter
  • Das steueroptimale Gehalt ist unter
    Berücksichtigung aller Umstände zu ermitteln.

8
Beispiel
  • Eine GmbH erwirtschaftet einen Gewinn vor Steuern
    und vor Zahlungen an den Gesellschafter in Höhe
    von 200.000 .
  • Variante 1 Vollausschüttung des verbleibenden
    Gewinns
  • Variante 2 Auszahlung als Geschäftsführergehalt
    in voller Höhe
  • Optimum Berechnung des 'optimalen' Gehalts

9
Steuern bei der GmbH
  •   

Variante 1 Variante 2 Optimum
Gewinn GmbH 200.000 200.000 200.000
Geschäftsführer-Gehalt -0 -200.000 -38.000
Gewerbesteuer 40.000 0 32.400
Zu versteuerndes Einkommen 160.000 0 129.600
Körperschaft-steuer 25 40.000 0 32.400
Soli 5,5 2.200 0 1.782
Gewinn nach Steuern 117.800 0 95.418
10
Steuern beim Geschäftsführer
Variante 1 Variante 2 Optimum
Kapitaleink. 58.900 0 0
Gehalt 0 200.000 38.000
zu versteuern-des Einkommen 58.900 200.000 38.000
Einkommensteuer 18.701 87.127 9.360
Soli 1.028 4.792 515
Einkommen nach Steuern 39.171 108.081 28.125
11
Steuervergleich
Variante 1 Variante 2 Optimum
Steuern GmbH 82.200 0 66.582
Steuern GF 19.792 91.919 47.875
Steuern total 101.992 91.919 76.457
  • Beim steuerlich optimal errechneten Gehalt ergibt
    sich eine jährliche Steuerersparnis von
    mindestens 15.462 .

12
Konsequenz
  • Das steueroptimale Gehalt muss berechnet werden.
  • Prüfen Sie, ob es sich lohnt, die GmbH als
    "Sparbüchse" zu verwenden (Haftung,
    Rating-Verfahren).
  • Das Gehalt sollte den privaten Konsum abdecken.

13
Tätigkeitsvergütungen ab 2001
  • Steuerbelastung bei GmbH ca. 40
  • Steuerbelastung beim GF kann über 50 (ESt, Soli
    und KiSt) liegen!
  • evtl. Reduzierung der Vergütungen!
  • und höhere Ausschüttungen (Halbeinkünfteverfahren)

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So viel Gehalt wie möglich?
  • Durch die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens
    in 2001 hat die pauschale Aussage, je höher das
    Geschäftsführergehalt desto günstiger die
    Gesamtsteuerbelastung, ihre Gültigkeit verloren!
  • Die Aussage behält aber ihre Gültigkeit, wenn man
    von der Annahme der Vollausschüttung ausgeht.

15
VGA bei der GmbH
  • 8 Abs. 3 KStG Für die Ermittlung des
    Einkommens ist es ohne Bedeutung, ob das
    Einkommen verteilt wird.
  • VGA unterliegen daher der Gewerbe- und
    Körperschaftsteuer
  • Es macht keinen Unterschied, ob offen oder
    verdeckt ausgeschüttet wird (kein
    Anrechnungsverfahren)

16
VGA beim Gesellschafter
  • 20 Abs. 1 EStG Einnahmen aus Kapitalvemögen.
  • VGA fällt bei natürlichen Personen als
    Gesellschafter - ebenso wie bei offenen
    Gewinnausschüttungen - unter das
    Halbeinkünfteverfahren des 3 Nr. 40 EStG.

17
Vorsicht Falle
  • VGA in 2001 abgeflossen
  • Nur EK 02 (steuerfreie Gewinne)
  • Verrechnung mit EK zum Schluss des Vorjahres kann
    ungewollte Steuerbelastungen hervorrufen
  • Das gleiche gilt für Vorabausschüttungen

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VGA rückgängig machen?
  • BMF-Schreiben vom 06.08.1981
  • Rückzahlungen wirken sich nicht auf die VGA aus!
  • Rückzahlung sind Anschaffungskosten der
    Beteiligung, die sich erst beim Verkauf auf das
    Einkommen des Gesellschafters auswirken.
  • Ausnahme vor Aufstellung der Bilanz

19
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
  • Für weitere Informationen
  • www.SteuerSchroeder.de
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