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Angemessenheit%20von%20Gesch

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Title Ehr und Lohn . . . Grunds tze zur Angemessenheit von Bez gen im Non-Profit-Bereich Author: Hanke, Janine (han) Last modified by – PowerPoint PPT presentation

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Title: Angemessenheit%20von%20Gesch


1
Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen
im Wohlfahrtswesen
Dipl. Kaufmann
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Wolfgang Illies
Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH) Gepr.
Bankfachwirtin (IHK) Sandra Roling
2
Gliederung 1. Bestandsaufnahme /
Problemaufriss 2. Grundsätze der
Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen
3. Transparenz und Kontrolle
3
  • 1. Bestandsaufnahme / Problemaufriss

4
1. Bestandsaufnahme /Problemaufriss
Übersicht
  • Volkswirtschaftliche Bedeutung NPO-Sektor
  • Spannungsfeld der Interessen
  • Typische steuerliche Brennpunkte
  • Beispiel zur Führungskräftevergütung im
    Profit-Bereich
  • Gemeinnützigkeit gesetzliche Grundlagen
  • Mittelverwendungsgebot - Begünstigungsverbot
  • Mögliche Folgen bei Verstoß gegen steuerliche
    Vorgaben
  • Non Profit / Gemeinnützigkeit
  • Social Profit
  • Wesentliche Probleme und Fragestellungen

5
1. Bestandsaufnahme /Problemaufriss
Volkswirtschaftliche Bedeutung NPO-Sektor
  • Dritter Sektor hat stark an Bedeutung
    zugenommen
  • Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt ca. 4 ( rd.
    80 Mrd.)
  • Typische Einrichtungen
  • Wohlfahrts-/Gesundheitswesen, z. B.
    Krankenhäuser, Pflegeheime, Fürsorgeeinrichtungen
  • Kultur, z. B. Theater, Opernhäuser, Museen
  • Wissenschaft und Forschung, z. B. Hochschulen,
    außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Bildung und Erziehung, z. B. Kindergärten,
    Schulen
  • Freizeitbereich, z. B. Sportverein, Heimat- und
    Brauchtumspflege

6
1. Bestandsaufnahme /Problemaufriss
  • Bundesweit rd. 600.000 Vereine und sonstige
    Organisationen, überwiegend gemeinnützig
  • rd. 1 Mio. Beschäftigte (inkl. Ehrenamtliche)
  • davon ca. 1/3 Gesundheitswesen
  • 1/3 Wohlfahrtswesen
  • 1/3 übrige Bereiche

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1. Bestandsaufnahme /Problemaufriss
Spannungsfeld der Interessen
Träger / Gesellschafter / Mitglieder
Mittelgeber (öffentliche Mittel, private Spenden)
Vorstand / Geschäftsführung
Dachverbände
Non Profit- Organisation
Mitarbeiter, Hilfspersonen
Öffentlichkeit, Politik
Kunden / Leistungsabnehmer
Handelsregister (Offenlegung)
Wettbewerb / Konkurrenz (gemeinnützig, nicht
gemeinnützig
Finanzamt (Gemeinnützigkeit)
8
1. Bestandsaufnahme /Problemaufriss
Typische steuerliche Brennpunkte
  • Gehalt, Aufwendungsersatz
  • (externe) Dienstleistungsverträge, z. B.
    Beratungsverträge
  • Überlassung von Wirtschaftsgütern, z. B.
    Grundstücksvermietung, Fahrzeuge, Rechte
    (Lizenzen) in beide Richtungen
  • Leistungsverrechnung im (gemeinnützigen) Konzern,
    Problem Querfinanzierung

9
1. Bestandsaufnahme /Problemaufriss
Beispiele zur Führungskräftevergütung im
Profit-Bereich
  • OFD Karlsruhe vom 03.04.2009 (Az. S-2742 / 84
    St 221)

OFD Karlsruhe, Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge - Gehaltstabelle ab 2009 OFD Karlsruhe, Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge - Gehaltstabelle ab 2009 OFD Karlsruhe, Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge - Gehaltstabelle ab 2009 OFD Karlsruhe, Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge - Gehaltstabelle ab 2009
Branchengruppe Umsatz lt 2.500.000 Umsatz 2.500.000 bis 5.000.000 Umsatz 5.000.000 bis 25.000.000 Umsatz 25.000.000 bis 50.000.000
  Mitarbeiter lt 20 Mitarbeiter 20 bis 50 Mitarbeiter 51 bis 100 Mitarbeiter 101 bis 500
Industrie / Produktion 141.000 - 182.000 177.000 - 235.000 224.000 - 260.000 279.000 - 441.000
Großhandel 161.000 - 198.000 173.000 - 237.000 198.000 - 257.000 260.000 - 450.000
Einzelhandel 123.000 - 152.000 131.000 - 176.000 176.000 - 213.000 212.000 - 439.000
Freiberufler 159.000 - 228.000 231.000 - 272.000 270.000 - 325.000 279.000 - 478.000
Sonstige Dienstleistung 136.000 - 182.000 188.000 - 230.000 213.000 - 265.000 242.000 - 459.000
Handwerk 102.000 - 145.000 136.000 -191.000 184.000 - 237.000 205.000 - 364.000
10
1. Bestandsaufnahme /Problemaufriss
  • Gesundheitsbranche
  • Jahresgesamtbezüge
  • Jahresgesamtbezüge nach Umsatzgröße
  • Jahresgesamtbezüge nach Mitarbeiterzahl
  • Bundesweite Umfrage von BBE media in
    Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt und dem
    Deutschen Steuerberaterverband e. V. zum Thema
    GmbH- Geschäftsführer-Vergütung von März bis
    August 2009. Hier 41 Geschäftsführer aus der
    Gesundheitsbranche (31 Gesellschafter-GF, 10
    Fremd-GF).

Höchstwert Oberes Quartil Median
862.300 139.416 89.760
Umsatz in Mio Höchstwert Oberes Quartil Median
lt 1 143.231 87.246 66.000
1 - 2,5 180.000 148.600 121.440
2,5 5 158.307 k.A. 135.600
5 10 366.962 366.962 366.962
Mitarbeiterzahl Höchstwert Oberes Quartil Median
lt 10 180.000 143.970 73.000
10 - 20 148.600 76.593 60.626
21 - 50 158.307 127.420 93.684
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1. Bestandsaufnahme /Problemaufriss
Gemeinnützigkeit gesetzliche Grundlagen
  • nur Körperschaften ( 51 AO)
  • steuerbegünstigter Zweck gemeinnützig,
    mildtätig, kirchlich( 52 54 AO)
  • Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit,
    Unmittelbarkeit sowie Ausnahmen ( 55 58 AO)
  • weitere formale und inhaltliche Vorgaben ( 59
    ff. AO), insbesondere Satzung
  • tatsächliche Geschäftsführung in Übereinstimmung
    mit 51 ff. AO und Satzung
  • insbesondere ordnungsmäßige Aufzeichnungen über
    Einnahmen und Ausgaben ( 63 Abs. 3 AO)

12
1. Bestandsaufnahme /Problemaufriss
Mittelverwendungsgebot - Begünstigungsverbot
  • 55 Abs. 1 AO
  • Nr. 1 - nur satzungsgemäße Zwecke
  • - an Gesellschafter / Mitglieder
  • - keine Gewinnanteile (Ausschüttungsverbot)
  • - in ihrer Eigenschaft als Mitglied
    (Gesellschafter) keine sonstigen
    Zuwendungen
  • Nr. 3 - keine zweckfremden Ausgaben oder
    unverhältnismäßig
  • hohen Vergütungen
  • Nr. 5 - zeitnahe Mittelverwendung
  • Nr. 4 - endgültige Mittelverwendung bei Auflösung
    / Aufhebung
  • (Liquidation) bzw. Zweckwegfall

i. V. m. Nr. 2
13
1. Bestandsaufnahme /Problemaufriss
Mögliche Folgen bei Verstoß gegen steuerliche
Vorgaben
  • mild
  • Aberkennung Betriebsausgaben im wiG oder
    Versagung Vorsteuerabzug
  • temporäre Mittel(fehl)verwendung durch
    Verlustausgleich in Vermögensverwaltung oder wiG
  • bloßer Hinweis des FA, ggf. in der Anlage zum
    Steuerbescheid
  • Verwendungsauflage nach 63 Abs. 4 AO
  • härter
  • Aberkennung Gemeinnützigkeit für ein oder mehrere
    Jahre (partiell)
  • hart
  • dauerhafte (ggf. rückwirkende) Aberkennung
    Gemeinnützigkeit
  • (ggf.) betroffen KSt/SolZ, GewSt, USt,
    ErbSt/SchSt, GrdSt, ESt (Spendenhaftung)

14
1. Bestandsaufnahme /Problemaufriss
Non Profit / Gemeinnützigkeit
  • begriffliche Ableitung aus vorrangig verfolgtem
    Ziel Gemeinwohl (statt Gewinn)
  • Non Profit ? Gewinnlosigkeit!
  • i. R. der Gewinnerzielung dürfen Ausgaben
    (Mittel) nur für satzungsgemäße Zwecke
    eingesetzt werden ( 55 Abs. 1 Nr. 1 AO) und
    müssen angemessen sein ( 55 Abs. 1 Nr. 3 AO)
  • gemeinnützigkeitsrechtlich nicht entscheidend ist
    Gewinnerzielung, sondern Mittelverwendung, d. h.
    diese muss Gemeinnützigkeits-vorgaben entsprechen

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1. Bestandsaufnahme /Problemaufriss
  • Zwischenfazit
  • 51 ff. AO reglementiert in erster Linie die
    Ausgabenseite wohl u.a. historisch bedingt
    durch Fehlbedarfsfinanzierung
  • Mittelbegriff i. S. v. 55 AO umfasst sämtliche
    Vermögenswerte (BFH v. 23.10.1991, Az. I R
    19/91), soweit sie konkretisierbar sind
  • bestraft werden nur überhöhte Ausgaben, nicht
    jedoch unterlassene Einnahmen
  • verpasste Chancen stellen grds. keine
    Mittelfehlverwendung dar

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1. Bestandsaufnahme /Problemaufriss
Social Profit
  • (bislang) nicht Gegenstand staatlicher
    Überprüfung, etwa durch
    Finanzamt
  • Zielsysteme für Unternehmen (duale
    Zielsetzung)
  • Sachziele
    Formalziele
  • - betriebswirtschaftlich -
    Rentabilität
  • - volkswirtschaftlich
    - Liquidität
  • - gesellschaftlich- ökologisch -
    Vermögenssicherung
  • Non Profit
    Profit

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1. Bestandsaufnahme /Problemaufriss
Wesentliche Probleme und Fragestellungen
  • Angemessenheit als weiter Begriff
  • Finanzamt prüft nur bestimmte Teilbereiche ab,
    insbesondere keine Bewertung des Erfolgs und der
    Qualität, so z. B. nur Überprüfung des
    Mitteleinsatzes auf Angemessenheit
  • Frage Angemessenheitskriterien im Einzelnen?
  • Frage Wie erfolgt die Nachprüfung?

18
2. Grundsätze der Angemessenheit von
Geschäftsführerbezügen
19
2. Grundsätze der Angemessenheit von
Geschäftsführerbezügen
Übersicht
  • Angemessenheit
  • Drittüblichkeit
  • Prüfung der Angemessenheit
  • Nachweispflichten und Dokumentation
  • Fazit

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2. Grundsätze der Angemessenheit von
Geschäftsführerbezügen
Angemessenheit
  • es gibt keine eindeutigen rechtlichen Regelungen
    zur Höhe der Vergütung von Geschäftsführern in
    Wohlfahrtsorganisationen
  • zentral ist der unbestimmte Rechtsbegriff
    Angemessenheit
  • Bewertung des Einzelfalls

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2. Grundsätze der Angemessenheit von
Geschäftsführerbezügen
  • Leitplanken
  • herrschende Meinung
  • Als angemessen gilt, was für eine vergleichbare
    Tätigkeit oder Leistung üblicherweise auch von
    einer nicht steuerbegünstigten Einrichtung
    gezahlt wird.
  • Anwendung der Grundsätze der vGA-Rechtsprechung

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2. Grundsätze der Angemessenheit von
Geschäftsführerbezügen
  • Grenzüberschreitung
  • Zahlung ohne rechtliche Verpflichtung
  • Zahlung aus mitgliedschaftlicher/
    gesellschaftsrechtlicher Veranlassung
  • Verstoß gegen gesetzliches Verbot,
    Satzungsvorgaben oder gute Sitten

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2. Grundsätze der Angemessenheit von
Geschäftsführerbezügen
Drittüblichkeit
  • Grundsätze
  • Aushandeln einer Vereinbarung zwischen 2 Parteien
    mit gegensätzlichen Interessen
  • keine Zahlung ohne vorherige Vereinbarung
  • rückwirkende Vereinbarungen sind nicht
    anzuerkennen
  • klare und eindeutige Vereinbarung
  • Ernsthaftigkeit und Finanzierbarkeit
  • zivilrechtliche Wirksamkeit der Vereinbarung
  • tatsächliche Durchführung der Vereinbarung
  • marktübliche Entgelte

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2. Grundsätze der Angemessenheit von
Geschäftsführerbezügen
Prüfung der Angemessenheit
  • Beurteilung der einzelnen Vergütungsbestandteile
    dem Grunde nach
  • Überprüfung der Gehaltsabreden auf ihre
    Ernsthaftigkeit und Üblichkeit
  • Überstundenvergütung
  • Verstoß gegen Wartezeitvorschriften für
    Pensionsvereinbarungen
  • Nur-Tantieme-Zusagen

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2. Grundsätze der Angemessenheit von
Geschäftsführerbezügen
  • 2. Beurteilung der einzelnen Vergütungsbestandte
    ile der Höhe nach
  • Berücksichtigung der Art und des Umfangs
    der Tätigkeit
  • Grundgehalt und Vergütungsbestandteile
  • 75/25 Regelung feste/variable Bestandteile
    (Aktuelle Rechtsprechung!)

26
  • 3. Beurteilung der Gesamtausstattung
  • Größe des Unternehmens
  • Berücksichtigung der Art und des Umfangs
    der Tätigkeit und ggf. weiterer
    Aufgaben
  • Ertragssituation des Unternehmens
  • Jahresüberschuss gt GF Gehalt
  • interner/ externer Fremdvergleich
  • Überschreitungen in geringem Umfang lt. BFH
    unschädlich

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  • Beispiel

Festgehalt von 70.000, Tantieme
30.000, angemessene Gesamtausstattung 100.000
  Gehaltsbestandteil unüblich unangemessen vGA (in EUR)
1. Prüfschritt Gehalt nein    
  Tantieme nein    
2. Prüfschritt Festgehalt -- nein  
  Tantieme -- ja 5.000
3. Prüfschritt Gesamtvergütung -- nein  
Gesamt-vGA       5.000
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2. Grundsätze der Angemessenheit von
Geschäftsführerbezügen
Nachweispflichten und Dokumentation
  • Es gilt Nachweispflicht der Angemessenheit
    liegt bei dem
    gemeinnützigen Träger
  • tatsächliche Tätigkeit / Tätigkeitsbericht
  • zeitnaher Nachweis.

29
2. Grundsätze der Angemessenheit von
Geschäftsführerbezügen
Fazit
  • heiß gekocht
  • i. d. R. unkritisch
  • nur Extremfälle führen zur Aberkennung der
    Gemeinnützigkeit
  • Dokumentationserfordernisse

Frage Wie erfolgt die Nachprüfung?
30
3. Transparenz und Kontrolle
31
3. Transparenz und Kontrolle
Übersicht
  • Internes Kontrollsystem? Was ist das?
  • Transparenz und Kontrolle
  • Komponenten der IKS-Prüfung (IDW PS 261)

32
3. Transparenz und Kontrolle
Internes Kontrollsystem? Was ist das?
  • Ich bin morgens der Erste und abends der Letzte.
  • Ohne mich geht hier gar nichts.
  • Alle Post geht über meinen Tisch.
  • Ich kenne meine Pappenheimer.
  • Ich weiß genau, wo und bei wem ich hingucken
    muss.
  • Ich kann mich 150 auf meine Mitarbeiter
    verlassen.
  • Das IKS bin ich!!

33
3. Transparenz und Kontrolle
  • Vertrauen ist gut! Kontrolle ist besser!
  • russisches Sprichwort Vertraue,
  • aber prüfe nach.
  • Kontrolle braucht Regeln!
  • Regeln brauchen Kontrolle!
  • Ohne Regeln kann es keine Kontrolle geben!
  • das Prinzip Super-Nanny

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3. Transparenz und Kontrolle
  • Drei einfache Beispiele
  • Dienstwagenregelung
  • Reisekostenregelung
  • Verbot von In-sich-Geschäften
  • Jede Organisation, die diese drei Dinge
  • nicht schriftlich (!) regelt, handelt
    fahrlässig...

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3. Transparenz und Kontrolle
  • und handelt sich Schlagzeilen ein
  • Treberhilfe mit
    Maserati in Radarfalle
  • (Die Welt,
    18.02.2010)
  • Untreue-Vorwürfe -
    Staatsanwälte
  • prüfen Middelhoffs
    horrende Spesen
  • (Die Welt,
    10.04.2010)

36
3. Transparenz und Kontrolle
  • Kopfschütteln über Schmidts Urlaubsfahrten
  • (Fokus 27.07.2009)

37
3. Transparenz und Kontrolle
Transparenz und Kontrolle
  • Die Komponenten eines internen Kontrollsystems
  • Kontrollumfeld
  • Risikobeurteilungen
  • Kontrollaktivitäten
  • Information und Kommunikation
  • Überwachung des internen Kontrollsystems

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3. Transparenz und Kontrolle
  • Kontrollumfeld
  • Integrität und ethische Werte im Unternehmen
  • Unternehmenskultur und -philosophie
  • Werteverständnis der Mitarbeiter
  • Führungsstil des Managements
  • Zuordnung von Weisungsrechten und Verantwortung
  • Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats bzw. der
    Gesellschafterversammlung

39
3. Transparenz und Kontrolle
  • Risikobeurteilungen
  • Wir reden von Risiken, die die Erreichung der
    Unternehmensziele, abgeleitet aus der
    Geschäftsstrategie, gefährden können.
  • Bei den Unternehmensrisiken kann es sich um
    finanzielle, rechtliche, leistungswirtschaftliche
    oder strategische Risiken handeln.
  • Die Risiken müssen erkannt und analysiert werden.

40
3. Transparenz und Kontrolle
  • Beurteilung des Risikos bewusster Verstöße gegen
    Gesetz und Kodex
  • Bild Fraud Triangle nach Donald Cressey

Motivation es muss einen Anreiz für die Tat
geben, sie muss sich lohnen
Rechtfertigung der Täter muss die Tat
nachträglich vor sich selbst rechtfertigen können
Gelegenheit fehlende oder ineffektive Kontrolle,
die Kenntnis des Täters von Sicherheitslücken
41
3. Transparenz und Kontrolle
  • Kontrollaktivitäten
  • Grundsätze und Verfahren, die sicherstellen
    sollen, dass die Risiken beherrscht werden und
    die Entscheidungen des Managements beachtet
    werden.
  • Vier Prinzipien
  • Transparenzprinzip Sollkonzepte für Prozesse,
    Organigramm, Organisationsanweisungen
  • Mindestinformationsprinzip Jeder Mitarbeiter hat
    Zugang zu der Information, die er für seine
    Tätigkeit benötigt, aber auch nicht mehr(z. B.
    durch bauliche und IT-Zugangskontrollen)
  • Funktionstrennung
  • Vier-Augen-Prinzip

42
3. Transparenz und Kontrolle
  • Information und Kommunikation
  • Organisationshandbücher
  • Berichtswesen
  • Intranet
  • Internet
  • E-mail ??
  • Flurfunk??

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3. Transparenz und Kontrolle
  • Überwachung des internen Kontrollsystems
  • Beurteilung der Wirksamkeit des internen
    Kontrollsystems durch das Unternehmen selbst.
  • Dabei ist zu beurteilen, ob das interne
    Kontrollsystem sowohl angemessen ist als auch
    kontinuierlich funktioniert.
  • Nachschau (Kontrolle der Kontrolle)

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3. Transparenz und Kontrolle
Komponenten der IKS-Prüfung (IDW PS 261)
  • Aufbauprüfung Funktionsprüfung
  • was
  • wie
  • Ergebnis

Beurteilung Angemessenheit
Beurteilung Wirksamkeit
Befragung, Durchsicht von Unterlagen, Beobachtung
Befragung, Durchsicht von Nachweisen und
Berichten, Wiederholung von Kontrollen,
Auswertung von Ablaufdiagrammen
Vorläufige Beurteilung der Kontrollrisiken
Endgültige Beurteilung der Kontrollrisiken
45
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Weser
straße 88b, 32547 Bad Oeynhausen Tel. 0 57 31 -
25 08 - 39, Fax 0 57 31 - 25 08 15 E-Mail
w.illies_at_intecon.de
s.roling_at_intecon.de Internet www.intecon.de
Dipl. Kaufmann
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Wolfgang Illies
Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH) Gepr.
Bankfachwirtin (IHK) Sandra Roling
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