Verfassungsordnung%20und%20Verfassungspolitik%20in%20der%20BRD - PowerPoint PPT Presentation

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Verfassungsordnung%20und%20Verfassungspolitik%20in%20der%20BRD

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Verfassungsordnung und Verfassungspolitik in der BRD Verfassungsordnung und Verfassungspolitik 1. Funktionen von Verfassungen 2. Politische Rahmenbedingungen der ... – PowerPoint PPT presentation

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Title: Verfassungsordnung%20und%20Verfassungspolitik%20in%20der%20BRD


1
Verfassungsordnung und Verfassungspolitik in der
BRD
D. Jahn Uni Greifswald
2
Verfassungsordnung und Verfassungspolitik
  • 1. Funktionen von Verfassungen
  • 2. Politische Rahmenbedingungen der Entstehung
    des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
  • 3. Grundrechte und Wertordnung des Grundgesetzes
  • 4. Die freiheitlich demokratische Grundordnung
    des Grundgesetzes
  • 5. Verfassungsänderung und Verfassungsreform

3
Funktionen von Verfassungen
  • Verfassungsdiskussionen sind Auseinandersetzungen
    über die Gestaltung der Grundzüge einer
    politischen Gemeinschaft und einer politischen
    Ordnung
  • Werte
  • Ziele des Gemeinwesens
  • Regeln der politischen Auseinandersetzung

4
Politische Rahmenbedingungen der Entstehung des
Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (I)
  • Das Grundgesetz wurde mit Bezug auf die
    Erfahrungen aus der Weimarer Republik
    geschrieben.
  • Es lassen sich die folgenden Schritte
    unterscheiden
  • Kommunalverfassungen und Länderverfassungen
  • Der Herrenchiemseer Konvent
  • Der Parlamentarische Rat

5
Politische Rahmenbedingungen der Entstehung des
Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (II)
  • Kommunalverfassungen und Länderverfassungen (I)
  • Alliierte waren gegen staatliche Zentralgewalt.
  • USA baute überregionale Verwaltungen auf, nachdem
    die UdSSR dies zuvor in der Sowjetzone veranlasst
    hatte.
  • Im Oktober 1945 wurde angekündigt, einen Rat der
    Ministerpräsidenten der US-Zone (Länderrat) ins
    Leben zu rufen, der am 6. November 1945
    konstituiert wurde.
  • Januar 1946 fanden Kommunalwahlen in der US-Zone
    statt.

6
Politische Rahmenbedingungen der Entstehung des
Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (III)
  • Kommunalverfassungen und Länderverfassungen (II)
  • Schritte zum Parlamentarismus Angliederung eines
    Parlamentarischen Rates an den Länderrat
    (Frühjahr 1946), Wahlen zu den Landesparlamenten
    (November/Dezember 1946).
  • In der britischen Zone ging die Ländergründung
    wesentlich langsamer vor sich. Stärkere Betonung
    von Parteien.
  • Franzosen sperrten sich gegen deutsche
    Zentralbehörden und interzonale Zusammenarbeit.
    Annexion des Saarlandes.

7
Politische Rahmenbedingungen der Entstehung des
Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (IV)
  • Kommunalverfassungen und Länderverfassungen (III)
  • Sonderstellung Berlins
  • Auflösung Preußens
  • Kommunalverwaltung wurde noch vor der
    Ländergründung eingerichtet.

8
Politische Rahmenbedingungen der Entstehung des
Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (V)
  • Kommunalverfassungen und Länderverfassungen (IV)
  • Zentrale Rolle der Länder in der Gründungsphase
    der Bundesrepublik
  • Verfassungen der Länder

9
Politische Rahmenbedingungen der Entstehung des
Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (VI)
  • Kommunalverfassungen und Länderverfassungen (V)
  • Neuordnungskonzepte für einen westdeutschen
    Teilstaat ab Sommer 1947
  • Londoner Sechsmächte-Konferenz zur Bildung der
    Bundesrepublik
  • Die Frankfurter Dokumente
  • Verfassung oder Grundgesetz

10
Politische Rahmenbedingungen der Entstehung des
Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (VII)
  • Der Herrenchiemseer Konvent
  • Erarbeitung von Richtlinien für ein Grundgesetz
    (10. bis 23. August 1948)
  • Schlussbericht umfasst
  • Starke Position des Regierungschefs
  • Ablehnung eines Notverordnungsrechts
  • Finanzhoheit der Länder
  • Ablehnung plebiszitärer Elemente
  • Ewigkeitsgarantie
  • Provisorischer Charakter (Art. 146)
  • Grundgesetz wurde maßgeblich vom Entwurf des
    Herrenchiemsee-Konvents bestimmt.

11
Politische Rahmenbedingungen der Entstehung des
Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
(VIII)
  • Der Parlamentarische Rat (I)
  • Zusammensetzung des Parlamentarischen Rates
  • CDU 19 Berlin (1)CSU 8SPD 27 Berlin
    (3)FDP/ DVP/ LDP 5 Berlin (1)DP
    2Zentrum 2KPD 2

12
Politische Rahmenbedingungen der Entstehung des
Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (IX)
  • Der Parlamentarische Rat (II)
  • Dissens über Grundlagen der staatlichen Ordnung
  • Staatsoberhaupt
  • Rolle der zweiten Kammer
  • Finanzverfassung
  • Kirche
  • Repräsentative Ordnung ohne direkte Eingriffe der
    Bevölkerung (Ablehnung der Abstimmung über das
    Grundgesetz durch das Volk)
  • Verabschiedung des Grundgesetzes am 8. Mai 1949
    mit 53 Ja- und 12 Neinstimmen
  • Neinstimmen 2 Zentrum, 2 Deutsche Partei, 2 KPD
    und 6 von 8 der CSU-Abgeordneten

13
Politische Rahmenbedingungen der Entstehung des
Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (X)
  • Der Parlamentarische Rat (III)
  • Am 18., 20. und 21. Mai billigten 10 Landtage das
    Grundgesetz (und nicht wie vorgesehen die
    Wähler).
  • Bayern lehnte mehrheitlich ab (10163), beschloss
    aber mit 97706 Stimmen, das Grundgesetz als
    rechtsverbindlich für Bayern anzuerkennen, wenn
    zwei Drittel der übrigen Länder dieses annehmen.
  • Vorbildwirkung des Grundgesetzes

14
Grundrechte und Wertordnung des Grundgesetzes (I)
  • Grundrechtskatalog
  • Individualrechte (I)
  • Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
    (Art. 2 Abs. 2, ergänzt durch Art. 104
    Rechtsgarantien bei Freiheitsentzug)
  • Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 4 GG)
  • Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 5 GG)
  • Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG)
  • Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG)
  • Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG)
  • Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)

15
Grundrechte und Wertordnung des Grundgesetzes (II)
  • Individualrechte (II) Fortsetzung
  • Freiheit der Berufswahl und ausübung (Art. 12
    GG)
  • Freizügigkeit (Art. 11 GG)
  • Eigentum (Art. 14 GG)
  • Schutz vor Auslieferung und Asylrecht (Art. 16
    GG)
  • Petitionsrecht (Art. 17 GG mit der Einschränkung
    in Art. 17 a GG von Grundrechten für Soldaten,
    z.B. der Meinungs- und Versammlungsfreiheit
    soweit es das Recht gewährt)
  • Darüber hinaus gewährt Art. 2 Abs. 1 GG die
    allgemeine Handlungsfreiheit und das
    allgemeine Persönlichkeitsrecht, das v.a. die
    Privatsphäre schützt.

16
Grundrechte und Wertordnung des Grundgesetzes
(III)
  • Gleichheitsgrundrecht Art. 3 Abs. 1 GG Alle
    Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
  • Menschen- und Bürgerrechte
  • Grundrechte als Abwehrrechte der Bürger gegenüber
    dem Staat (und Partizipationsrechte am Staat)
  • Einführung eines Widerstandsrechts

17
Die freiheitlich demokratische Grundordnung des
Grundgesetzes (I)
  • Die freiheitlich demokratische Grundordnung
    wird nicht explizit definiert, sondern
    Bestrebungen, diese zu beseitigen, werden
    sanktioniert.
  • Konkretisierung des Begriffs durch das
    Bundesverfassungsgericht
  • Verbot der neonationalistischen Sozialistischen
    Reichspartei 1952 und der KPD 1956
  • Radikalenerlass

18
Die freiheitlich demokratische Grundordnung des
Grundgesetzes (II)
  • Nach deutscher Einheit Die Vertragsparteien
    bekennen sich zur freiheitlichen, demokratischen,
    föderativen, rechtsstaatlichen und sozialen
    Grundordnung. (Art. 2, Abs. 1)
  • Konstitutionelle Vorkehrungen zum Schutz der
    demokratischen Ordnung des Grundgesetzes
  • Die Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG für
    Art. 1 und 20

19
Die freiheitlich demokratische Grundordnung des
Grundgesetzes (III)
  • Geschützt sind das Gebot der Menschenwürde, die
    Menschenrechte, die Rechtsbindung der Grundrechte
    und die Strukturprinzipien der politischen
    Ordnung
  • Der Schutz der Menschenwürde, Art.1 Abs. 1 GG
  • Das Bekenntnis zu den allgemeinen
    Menschenrechten, Art. 1 Abs. 2 GG
  • Die Bindung der Gesetzgebung, der vollziehenden
    Gewalt und Rechtsprechung an die Grundrechte,
    Art. 1 Abs. 3 GG

20
Die freiheitlich demokratische Grund-ordnung
des Grundgesetzes (IIIa)
  • Art. 1 GG (1) Die Würde des Menschen ist
    unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist
    Verpflichtung aller staatlicher Gewalt.(2) Das
    Deutsche Volk bekennt sich darum zu
    unverletzlichen und unveräußerlichen
    Menschen-rechten als Grundlage jeder menschlichen
    Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit
    in der Welt.(3) Die nachfolgenden Grundrechte
    binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und
    Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

21
Die freiheitlich demokratische Grundordnung des
Grundgesetzes (IV)
  • Die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht,
    Art. 1 Abs. 3 GG
  • Das Demokratieprinzip, Art. 20 Abs. 1 GG
  • Das Leitbild des demokratischen und sozialen
    Bundesstaates, Art. 20 Abs. 1 GG
  • Das Bundesstaatsprinzip und die föderale Ordnung
    Art. 20 Abs. 1 und Art. 28 GG (Bundesgarantie für
    die Länderverfassungen), Art. 30 GG
    (Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern),
    Art. 31 GG (Vorrang des Bundesrechts) und Art. 50
    bis 53 GG (Rechte des Bundesrates)

22
Die freiheitlich demokratische Grund-ordnung
des Grundgesetzes (IVa)
  • Art. 20 GG(1) Die Bundesrepublik Deutschland
    ist ein demokratischer und sozialer
    Bundesstaat.(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke
    aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und
    Abstimmungen und durch besondere Organe der
    Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der
    Recht-sprechung ausgeübt.(3) Die Gesetzgebung
    ist an die verfassungs-mäßige Ordnung, die
    vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind
    an Gesetz und Recht gebunden.(4) Gegen jeden,
    der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen,
    haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand,
    wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

23
Verfassungsänderung und Verfassungsreform
  • Veränderung des Grundgesetzes zu Zeiten der
    Großen Koalition (1966-1969)
  • Grundgesetz und deutsche Vereinigung
  • die neue europäische Dimension der
    Verfassungsfrage

24
GG-Änderungen 1966-1969
  • Am 10. Mai 1967 verabschiedete der Bundestag das
    "Stabilitätsgesetz" - genauer, das Gesetz zur
    Förderung der Stabilität und des Wachstums der
    Wirtschaft - und damit zugleich eine Änderung von
    Artikel 109 des Grundgesetzes. Im neuen Artikel
    109 übernahm der Staat eine Mitverantwortung für
    das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht, indem es
    heißt, dass Bund und Länder eben dieses in ihrer
    Wirtschafts- und Finanzpolitik zu beachten
    hätten.
  • 17. Juni 1968 Annahme des 17. Gesetzes zur
    Änderung des Grundgesetzes ("Notstandsverfassung")
    , des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post-
    und Fernmeldegeheimnisses und der sog. Vorsorge-
    und Sicherstellungsgesetze. - Mit Inkrafttreten
    des Gesetzes am 28. Juni 1968 erlöschen die
    alliierten Sicherheitsvorbehalte aus dem
    Deutschlandvertrag von 1952.
  • 14. Mai 1969 Finanzreform per Grundgesetzänderung
    in Kraft gesetzt, die zu einer Neuverteilung der
    Steuern zwischen Bund, Ländern und Gemeinden
    führte, in deren Zusammen-hang auch die
    "Gemeinschaftsaufgaben vereinbart wurden.

25
Fazit Rechtsstaat
  • Der Rechtsstaat gewährleistet insgesamt ein hohes
    Maß an Rechtssicherheit und Schutz vor Willkür.
  • Allerdings weist der Rechtsstaat auch Lücken auf
    und wird vom Streben nach präventiver Sicherheit
    bedrängt. Hinzu kommen ein hohes Maß an
    Juridifizierung der Politik sowie
    richterstaatliche Züge.

26
Fazit Demokratie
  • Das Recht zur freien Meinungsäußerung,
    Interessenartikulation und Interessenbündelung
    sowie zur Mitwirkung bei der Wahl politischer
    Repräsentanten gehört ebenso zu den Vorteilen der
    Demokratie wie die Chance, in Parteien und
    Verbänden mitzuwirken, und die begründete
    Erwartung, dass die Regierungen die Rechte der
    Wähler respektieren und Rechenschaft über ihr Tun
    und Lassen ablegen.
  • Zu den Schwächen zählen der an Wahlperioden
    orientierte Zeittakt das Streben nach
    Macht-erwerb und erhalt hat nicht selten Vorrang
    vor Sachpolitik Die Kosten von Entscheidungen
    werden oft auf zukünftige Generationen abgewälzt.

27
Fazit Bundesstaat
  • Vorteile die wirkungsvolle Machtaufteilung, die
    Integration der verschiedenen Lands-mannschaften
    und Länder sowie die Ein-bindung, die der
    Opposition im Bundestag durch die Chance von
    Wahlerfolgen in den Landtagswahlen zuteil wird.
  • Nachteile Exekutivlastigkeit, Intransparenz,
    Schwerfälligkeit beim Umgang mit
    lösungs-bedürftigen Problemen, Langwierigkeit,
    Effizienzmängel durch Überverflechtung,
    Nivellierung der Finanzausstattung der Länder und
    Mitverantwortlichkeit für die Dauerwahlkampfatmosp
    häre im Lande.

28
Fazit Sozialstaat
  • Vom Sozialstaatsziel profitieren viele.
    Mittlerweile bestreitet sogar schon rund die
    Hälfte der Wählerschaft ihren Lebensunterhalt
    überwiegend aus Sozialleistungen oder aus der
    Beschäftigung im Sozialstaat und seinen
    Zulieferern.
  • Kritisiert werden die hohen Kosten des
    Sozialstaates sowie die Zielkonflikte, in denen
    er sich verheddert.

29
Fazit der offene Staat
  • Er hat Deutschland international wieder salon-
    und bündnisfähigfähig gemacht und als eine
    anerkannte Zivilmacht etabliert, die aus dem
    für sie versperrten Weg zur Machtstaats-politik
    eine Tugend gemacht hat.
  • Problematisch ist hier, dass der damit verknüpfte
    Souveränitätstransfer auf inter- und
    supranationale Organisa-tionen den Kreis
    demokratisch ent-scheidbarer Materien verkleinert
    hat.
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