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Der New Approach zur Bew ltigung von Komplexit t und Dynamik der Technologie DDr. Elisabeth Stampfl-Blaha – PowerPoint PPT presentation

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Title: Der


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Der New Approach zur Bewältigung von
Komplexität und Dynamik der Technologie
  • DDr. Elisabeth Stampfl-Blaha

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Inhalt
  • Technologie und Recht ein Spannungsfeld
  • Der europäische New Approach als ein bewährtes
    Instrument der Co-Regulierung
  • Globalisierung von Technologierecht das
    WTO-Abkommen über technische Handelshemmnisse
  • Legitimität und Bedeutung von Standards als
    soft law

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Inhalt
  • Technologie und Recht ein Spannungsfeld
  • Der europäische New Approach als ein bewährtes
    Instrument der Co-Regulierung
  • Globalisierung von Technologierecht das
    WTO-Abkommen über technische Handelshemmnisse
  • Legitimität und Bedeutung von Standards als
    soft law

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Technologie - Komplexität
  • Impact assessment
  • Interdisziplinarität
  • Alternativ-Technologien
  • Globalisierung der Technologien
  • Maximale Sicherheit versus wirtschaftliche
    Machbarkeit
  • Sicher versus innovation-receptive

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Technologie - Dynamik
  • Immer kürzere Produktlebenszyklen
  • Innovationen und time-to-market
  • Technische und wirtschaftliche Dynamik
  • Technologie-Recht als Wirtschaftsrecht

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  • Entzieht sich die Technologie der Regelung durch
    Gesetze?
  • Wenn der Staat es nicht regeln kann, dann soll
    er es lassen.?
  • Legitimität und Kompetenz
  • Globalisierung des Technologie-Rechts?

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Alternativen zu gesetzlicher Regelung
Offenheit des Verfahrens
Obergrenze Kosten/Zeit
Vorschriften (Gesetze.....)
Normen Standards
Verweis auf Normen
Nicht öffentlich verfügbar
Öffentlich verfügbare Spezifikationen
Status des Dokuments
verbindlich
Informativ Empfehlung
qualifizierte Empfehlung
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Charakteristika von Normen/Standards
  • (Technische) Spezifikation
  • für jedermann zugänglich
  • unter Mitarbeit und im Konsens aller
    interessierten Kreise erstellt
  • beruht auf abgestimmten Ergebnissen von
    Wissenschaft, Technik und Praxis
  • erstrebt größtmöglichen Nutzen für die
    Allgemeinheit
  • ist von anerkannter Normungsorganisation zur
    allgemeinen und wiederkehrenden Anwendung
    angenommen
  • Einhaltung nicht zwingend vorgeschrieben

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Normen von A bis Z
  • Abfallwirtschaft Akustik Arbeitssicherheit
    Baukonstruktion Bauplanung Bauprodukte
    Bauprojektmanagement Baustoffe Bautechnik
    und Bauleistungen Bauvertragswesen
    Bauwirtschaftswesen Behindertenhilfen
    Bergbau Biotechnologie Bodenschutz
    Brandschutzwesen Bürotechnik Chemie
    Dienstleistungen Druckgeräte
    Energiewirtschaft Erdöl Fahrzeugbau
    Freizeiteinrichtungen Gesundheitswesen Gummi
    Handwerkerarbeiten Haustechnik Hebezeuge
    Heizung Hoch- und Tiefbau Holz
    Informationsverarbeitung Kunststoffe Land-
    und Forstwirtschaft Lebensmitteluntersuchung
    Luft- und Raumfahrt Luftreinhaltung Lüftung
    Maschinenbau Anlagenbau Medizintechnik
    Metalle Möbel Physik Postwesen Prüfwesen
    Qualitätsmanagement Risikomanagement
    Schweißtechnik Spielzeug Stahl
    Strahlenschutz Textilwesen Transportwesen
    Umweltmanagement Umweltschutz
    Verdingungswesen Vergabewesen
    Verkehrsbauwerke Vermessungswesen Wasser- und
    Abwasserbau Wasserschutz Werkstoffprüfung
    Wertanalyse Zertifizierungswesen

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Normen/Standards als Ergänzung des Rechts
  • Privatrecht
  • Parteienvereinbarung(zB technische Spezifikation
    von Leistungen)
  • Vertragsauslegung(Verkehrssitte, Handelsbrauch)
  • Sorgfaltsanforderungen (Verschulden), relevant
    insbesondere in Schadenersatzprozessen
  • Öffentliches Recht
  • Verbindlicherklärung von Normen in Gesetzen,
    Verordnungen, Bescheiden
  • Exklusiver/indikativer Verweis
  • Starrer/gleitender Verweis
  • Interpretation unbestimmter Rechtsbegriffe zB
    Stand der Technik, allgemein anerkannte Regeln
    der Technik, anerkannter Stand der Technik

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Inhalt
  • Technologie und Recht ein Spannungsfeld
  • Der europäische New Approach als ein bewährtes
    Instrument der Co-Regulierung
  • Globalisierung von Technologierecht das
    WTO-Abkommen über technische Handelshemmnisse
  • Legitimität und Bedeutung von Standards als
    soft law

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Co-Regulierung und New Approach
  • Gesetzgeber setzt (nur) einen Rahmen
  • New Approach (und Global Approach)
  • 1. Council Resolution of 07.05.1985, 'New
    Approach to technical harmonization and
    standards'
  • 2. Council Resolution of 21.12.1989 Global
    Approach to certification and testing 
  • 3. Council Decision 93/465/EEC general
    guidelines and detailed procedures for conformity
    assessment that are to be used in New Approach
    directives

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New Approach (Neue Konzeption)
  • Richtlinien beschränken sich auf die
    Harmonisierung dergrundlegenden Anforderungen
  • Verweis auf Normen (bleiben freiwillig!)(harmonis
    ierte Normen technische Spezifikationen,
    welche die grundlegenden Anforderungen näher
    ausführen)
  • Konformitätspolitik Konformitätsvermutung bei
    normkonformen Produkten

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Mehr als 20 Richtlinien nach New Approach, zB
  • Aufzüge
  • Bauprodukte
  • Druckgeräte
  • Gasgeräte
  • Maschinensicherheit
  • Medizinische Geräte
  • Persönliche Schutzausrüstungen
  • Seilbahnen
  • Spielzeug
  • Sportboote

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wesentliche Anforderungen
  • legen die notwendigen Elemente für den Schutz des
    öffentlichen Interesses fest
  • Einhaltung der wesentlichen Anforderungen ist
    obligatorisch (nur Produkte, die diese erfüllen,
    dürfen in Verkehr gebracht bzw. in Betrieb
    genommen werden)
  • Anwendung der wesentlichen Anforderungen abhängig
    von den vom jeweiligen Produkt ausgehenden
    Gefahren

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Das Beispiel Seilbahnrichtlinie
  • KAPITEL II
  • SICHERHEITSBAUTEILE
  • Artikel 5
  • (1) Die Mitgliedstaaten treffen alle
    erforderlichen Maßnahmen, damit
    Sicherheitsbauteile- nur in Verkehr gebracht
    werden, wenn sie dazu beitragen, dass Anlagen, in
    die sie eingebaut werden, die grundlegenden
    Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 1 erfüllen
    - nur in Betrieb genommen werden, wenn sie dazu
    beitragen, dass Anlagen, in die sie eingebaut
    werden, die Sicherheit und Gesundheit von
    Personen und gegebenenfalls die Sicherheit von
    Gütern bei sachgemäßem Einbau und sachgemäßer
    Wartung sowie bestimmungsgemäßem Betrieb nicht
    gefährden können.

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Die grundlegenden Anforderungen nach Artikel 3
Absatz 1
  • Artikel 3(1) Anlagen und ihre Infrastruktur,
    Teilsysteme sowie Sicherheitsbauteile einer
    Anlage müssen die auf sie anwendbaren, in Anhang
    II genannten grundlegenden Anforderungen
    erfüllen.(2) Entspricht eine nationale Norm, die
    zur Umsetzung einer harmonisierten europäischen
    Norm dient, deren Fundstelle im Amtsblatt der
    Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht worden
    ist, den grundlegenden Anforderungen nach Anhang
    II, so wird bei entsprechend dieser Norm
    hergestellten Anlagen und ihrer Infrastruktur,
    Teilsystemen sowie Sicherheitsbauteilen einer
    Anlage davon ausgegangen, dass sie den
    betreffenden grundlegenden Anforderungen
    genügen.

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ANHANG II GRUNDLEGENDE ANFORDERUNGEN
  • 2.4. BemessungDie Anlage, die Teilsysteme sowie
    alle Sicherheitsbauteile müssen so bemessen,
    geplant und ausgeführt werden, dass sie allen
    vorhersehbaren Belastungen - auch außer Betrieb -
    mit ausreichender Sicherheit standhalten, wobei
    insbesondere äußere Einflüsse, dynamische Lasten
    und Ermüdungserscheinungen zu berücksichtigen
    sind und dem Stand der Technik Rechnung zu tragen
    ist. Dies gilt auch für die Wahl der Werkstoffe.

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ANHANG II GRUNDLEGENDE ANFORDERUNGEN
  • 2.5. Montage2.5.1. Die Anlage, die Teilsysteme
    sowie alle Sicherheitsbauteile müssen so geplant
    und ausgeführt werden, daß Montage und Einbau
    sicher durchgeführt werden können.2.5.2. Die
    Sicherheitsbauteile sind so zu planen, dass
    Montagefehler entweder konstruktiv oder durch
    geeignete Kennzeichnung der Sicherheitsbauteile
    verhindert werden.

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ANHANG II GRUNDLEGENDE ANFORDERUNGEN
  • .2.6. Ausfallsicherheit der Anlage
  • 2.6.1. Die Sicherheitsbauteile müssen so
    geplant und ausgeführt werden und verwendet
    werden können, dass ihre eigene
    Funktionssicherheit und/oder die Sicherheit der
    Anlage entsprechend der in Anhang III genannten
    Sicherheitsanalyse in jedem Fall mit einem
    angemessenen Sicherheitsfaktor nachgewiesen und
    ihr Ausfall dadurch höchst unwahrscheinlich ist.
  • ..daß bei ihrem Betrieb für jeden Ausfall eines
    Bauteils, durch den auch nur indirekt die
    Sicherheit beeinträchtigt wird, rechtzeitig eine
    geeignete entsprechende Maßnahme getroffen wird.

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harmonisierte Normen
  • harmonisierte Normen Europäische Normen, die
    von europäischen Normungsorganisationen aufgrund
    eines von der Kommission nach Anhörung der
    Mitgliedstaaten erteilten Mandates in Ergänzung
    einer Richtlinie erarbeitet wurden

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Einige Beispiele
  • ÖNORM EN 17092005 01 01 Sicherheitsanforderungen
    für Seilbahnen für den Personenverkehr -
    Erprobung, Instandhaltung, Betriebskontrollen
  • ÖNORM EN 19082005 01 01 Sicherheitsanforderungen
    für Seilbahnen für den Personenverkehr
    Spanneinrichtungen
  • ÖNORM EN 19092005 07 01 Sicherheitsanforderungen
    für Seilbahnen und Schleppaufzüge des
    Personenverkehrs - Räumung und Bergung
  • ÖNORM EN 12385-92003 04 01 Drahtseile aus
    Stahldraht - Sicherheit - Teil 9 Verschlossene
    Tragseile für Seilbahnen zum Transport von
    Personen

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Konformitätsvermutung
  • Veröffentlichung der Fundstellen (Nummer, Titel)
    harmonisierter Normen im EG-Amtsblatt
  • harmonisierte Norm - Vermutung der Konformität
    mit den wesentlichen Anforderungen der Richtlinie
  • Norm bleibt weiterhin freiwillig
  • keine systematische Prüfung des technischen
    Inhalts der Norm durch Kommission oder Ständigen
    Ausschuss (aber Anfechtung möglich)

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Die CE-Kennzeichnung
  • bedeutet Übereinstimmung eines Produkts mit den
    wesentlichen Anforderungen einer/mehrerer
    EU-Richtlinie(n)
  • wendet sich nur an die staatliche Marktaufsicht
  • Zeichen der Erklärung des Herstellers/Importeurs,
    dass er alle relevanten EU-Richtlinien einhält
  • in Eigenverantwortung des Herstellers/Importeurs
  • ist Voraussetzung für das In-Verkehr-Setzen eines
    Produkts im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)

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Die CE-Kennzeichnung
  • ist kein Qualitätszeichen
  • ist kein Normkonformitätszeichen
  • ist kein Zertifizierungszeichen(kann daher weder
    vergeben noch entzogen werden!)
  • bedeutet die Einhaltung der gesetzlichen
    Vorschriften
  • steht für unterschiedliche Inhalte, je nach
    EU-Richtlinie

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Inhalt
  • Technologie und Recht ein Spannungsfeld
  • Der europäische New Approach als ein bewährtes
    Instrument der Co-Regulierung
  • Globalisierung von Technologierecht das
    WTO-Abkommen über Technische Handelshemmnisse
  • Legitimität und Bedeutung von Standards als
    soft law

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  • WTO Abkommen über Technische Handelshemmnisse
    (Technichal Barriers to Trade)
  • (Annex WTO Code
  • of Good Practice for
  • Standardization)

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WTO TBT Standards als Vorgabe für den
Gesetzgeber
  • 2.4 Where technical regulations are required
  • and relevant international standards exist or
    their completion is imminent,
  • Members shall use them, or the relevant parts of
    them, as a basis for their technical regulations
  • except when such international standards or
    relevant parts would be an ineffective or
    inappropriate means for the fulfilment of the
    legitimate objectives pursued, for instance
    because of fundamental climatic or geographical
    factors or fundamental technological problems.

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Inhalt
  • Technologie und Recht ein Spannungsfeld
  • Der europäische New Approach als ein bewährtes
    Instrument der Co-Regulierung
  • Globalisierung von Technologierecht das
    WTO-Abkommen über technische Handelshemmnisse
  • Legitimität und Bedeutung von Standards als
    soft law

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Grundprinzipien der Normung
  • Neutrale Gemeinschaftsarbeit
  • Offenheit und Transparenz Einbindung aller
    betroffenen und interessierten Kreise
  • Konsens
  • Überzeugen statt überstimmen allgemeine
    Zustimmung, keine Widersprüche gegen wesentliche
    Inhalte des Dokuments.Ö Einstimmigkeit Europa
    qualifizierte Mehrheit
  • Kohärenz
  • Widerspruchsfreiheit und Einheitlichkeit des
    Normenwerks auf nationaler und auf europäischer
    Ebene. Nationale Normen, die Europäischen Normen
    widersprechen, werden zurückgezogen.
  • Publizität
  • Jeder Normenentwurf wird zur Stellungnahme durch
    die Öffentlichkeit aufgelegt

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Nationale Normen
  • Von allen stakeholdern erarbeitet
  • Öffentliches Stellungnahmeverfahren
  • Einstimmige Annahme
  • ÖNORM xxxx, DIN xxxx

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Europäische Normen ENs
  • ident in allen EU- und EFTA-Staaten
  • ÖNORM EN xxxx, DIN EN xxxx
  • erarbeitet in Technischen Komitees TCs
    desEuropäischen Komitees für Normung CEN
  • Mitwirkung von Delegierten aus den nationalen
    Fachgremien (Spiegelgremien)
  • Übernahme verpflichtend -gt widersprechende
    nationale Normen werden zurückgezogen

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  • CEN Mitglieder
  • Stimmgewichte
  • Deutschland 29
  • Frankreich 29
  • Italien 29
  • UK 29
  • Spanien 27
  • Polen 27
  • Rumänien 14
  • Niederlande 13
  • Belgien 12
  • Griechenland 12

Bulgarien 10 ÖSTERREICH 10 Schweden 10 Schweiz
10 Dänemark 7 Finnland 7 Irland 7 Norwegen
7 Litauen 7 Slowakei 7
  • Luxemburg 4
  • Estland 4
  • Lettland 4
  • Slowenien 4
  • Zypern 4
  • Island 3
  • Malta 3

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Internationale Normen ISO
  • erarbeitet in Technischen Komitees TCs der
    International Organization for Standardization
    ISO
  • Mitwirkung von Delegierten aus den nationalen
    Fachgremien aus aller Welt
  • Übernahme nicht verpflichtend
  • Zahlreiche ISO-Normen sind zugleich ENs -gt zB
    ÖNORM EN ISO 9001

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Bewältigung von Komplexität und Dynamik der
Technologie durch Co-Regulation
  • Standards als demokratisch legitimierte Regeln
    ergänzen den rechtlichen Rahmen
  • Standards als nicht ausschließlicher Weg, den
    rechtlichen Rahmen zu erfüllen (Rechtssicherheit,
    aber keine Innovationshemmung)
  • Standards leichter harmonisierbar als
    unterschiedliche nationale Gesetze
  • Standards rascher anpassbar an state of the
    art

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Nützliche Links
  • Einstiegsinformation über www.help.gv.at
  • (für UnternehmerInnen/für Bürgerinnen
    Normen)
  • Österreichisches Normungsinstitut (ON)
    www.on-norm.at
  • Europäisches Komitee für Normung (CEN)
    www.cenorm.be
  • Internationale Organisation für Normung (ISO)
    www.iso.org
  • www.newapproach.org informiert über New
    Approach-Richtlinien, harmonisierte Normen,
    notifizierte Stellen
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