Auf dem Weg zu einer Internationalen Agrarwende Stand der Diskussion und Konfliktlinien Rainer Engels - PowerPoint PPT Presentation

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Auf dem Weg zu einer Internationalen Agrarwende Stand der Diskussion und Konfliktlinien Rainer Engels

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Auf dem Weg zu einer Internationalen Agrarwende Stand der Diskussion und Konfliktlinien Rainer Engels Das Welthandelssystem Entwicklung des Welthandels Das GATT Die ... – PowerPoint PPT presentation

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Title: Auf dem Weg zu einer Internationalen Agrarwende Stand der Diskussion und Konfliktlinien Rainer Engels


1
Auf dem Weg zu einer Internationalen
AgrarwendeStand der Diskussion und
KonfliktlinienRainer Engels
2
Das Welthandelssystem
  • Entwicklung des Welthandels
  • Das GATT
  • Die WTO

3
Entstehung des Welthandels
  • Nach Weltwirtschaftskrise 1929
  • Exportbestreben vieler Länder
  • Gleichzeitig Abschottung der Märkte zum Schutz
    der eigenen Wirtschaft
  • ? Protektionismus und Handelsbarrieren
  • Nach 1945
  • Bretton Woods, Weltwährungsordnung
  • Unterzeichnung des Allgemeinen Zoll- und
    Handelsabkommens GATT (1947)

4
Freihandel und Liberalisierung
  • Freihandel meint den (möglichst) freien Austausch
    von Gütern und Dienstleistungen zwischen Ländern
    und den Abbau von Zöllen, Mengenbeschränkungen
    (Quoten) oder anderen Handelsbeschränkungen
  • Liberalisierung ist die staatliche Rücknahme von
    Einschränkungen und von Auflagen im Bezug auf
    Herstellung oder Handel mit Gütern und
    Dienstleistungen

5
Entwicklung des Welthandels
  • Zwischen 1970 und 2000 hat sich das Volumen des
    Welthandels verdreifacht
  • Aber Länder und Bevölkerungsgruppen profitieren
    ganz unterschiedlich von dieser Entwicklung
  • Anteil der Exporte der LDC (Least Developed
    Countries) am Welthandel 6, sinkende Tendenz
  • Hauptsächlich spielt sich der Handel zwischen
    Japan, Südostasien, NAFTA und der EU ab
  • 18 Länder (15 EU-Mitgliedsstaaten, USA, Japan,
    Kanada) kontrollieren 80 des Welthandels

6
Handelspolitik der EU ist wichtig
  • 18 Länder kontrollieren 80 des Welthandels
  • 15 EU-Mitgliedsstaaten USA Japan
    Kanada
  • 85 der landw. Exportgüter Afrikas gehen in die
    EU
  • 45 der landw. Exportgüter Lateinamerikas gehen
    in die EU
  • Landw. Importgüter aus Entwicklungsländern (EL)
    in die EU Summe aller landw. Importgüter aus
    EL nach USA Japan Kanada Australien
    Neuseeland

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Agrarhandel vor Gründung der WTO
  • Im Rahmen der GATT-Verträge gab es keine
    Regulierung des landwirtschaftlichen Sektors
  • Starke Unterschiede in Behandlung des
    Agrarsektors in Entwicklungsländern (EL) und
    Industrieländern (IL)
  • Hohes Subventions- und Protektionsniveau der
    Landwirtschaft im Norden
  • Besteuerung der landw. Produktion im Süden
  • Führte zu großen Handelsverzerrungen
  • Einbezug der Landwirtschaft in WTO wird positiv
    bewertet von EL! Zivilgesellschaft ist aber sehr
    kritisch

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Das GATT Geschichte und Ziele
  • GATT sollte Handel nach dem 2. Weltkrieg neu
    ordnen durch die Beschränkung handels-politischer
    Eingriffe der Staaten
  • Abbau der Handelsschranken durch schritt-weises
    Aufheben von Zöllen und anderen Hemmnissen
  • Zu Beginn 23, am Ende 125 Vertragsstaaten
  • 1995 durch Beschluss der Uruguay-Runde
    Überführung in die Welthandelsorganisation WTO

9
Das GATT Geschichte und Ziele
  • Nichttarifäre Handelshemmnisse, Subventionen
  • Schutz des heimischen Marktes vor ausländischer
    Konkurrenz - Ergebnis nationaler Wirtschafts-,
    Gesundheits-, Verbraucherschutz- oder
    Umweltschutzpolitik

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Zollabbau durch Verhandlungen
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GATT Grundprinzipien (1)
  1. MeistbegünstigungAlle Vorteile und
    Vergünstigungen, dieein GATT-Mitgliedsstaat
    einem anderen gewährt, sind unverzüglich und
    bedingungslos auf alle Mitgliedsstaaten
    anzuwenden d.h. die von einem Land erhobenen
    Zollsätze, Steuerbelastungen usw. sollen
    gegenüber allen GATT-Partnern die gleiche Höhe
    haben.

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GATT Grundprinzipien (2)
  • 2. GleichbehandlungProdukte aus heimischer
    Herstellung und Importe müssen nach
    Überschreiten der Grenze genauso behandelt
    werden. Es dürfenkeine zusätzlichen Steuern oder
    abweichende Produktanforderungen gestellt werden.
  • 3. Prinzip der Gegenseitigkeit
    (Reziprozität)Staaten, denen von anderen
    GATT-Mitgliedern handelspolitische
    Vergünstigungen gegen das Prinzip der
    Meistbegünstigung eingeräumt werden, sollen
    gleichwertige Gegenleistungen erbringen.

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Entstehung der WTO
  • Sitz der WTO Genf
  • Gründung der WTO im Rahmen der
    Uruguay-Verhandlungsrunde 1995
  • Nachfolgeorganisation des GATT
  • GATT-Vertrag ist Bestandteil/Grundlage der WTO
  • Zur Zeit 146 Mitgliedsstaaten

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Abkommen in der WTO
15
Aufgaben der WTO
  • Erweiterung des Aufgabenbereiches gegenüber GATT
  • Verhandlungsforum
  • Vertragsüberwachung für den
  • Handel mit Gütern (GATT)
  • Handel mit Dienstleistungen (GATS)
  • Handelsbezogene Aspekte bei geistigen
    Eigentumsrechten (TRIPS)
  • Streitbelegungsmechanismus (DSU) für
    Handelsstreitigkeiten
  • Kooperation mit anderen Organisationen
  • Technische Hilfe für Entwicklungsländer

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Aufbau der WTO
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Entscheidungsverfahren in der WTO
  • Bedeutung der Entscheidung erforderliche
    Mehrheit
  • Zentrale Prinzipien Einstimmigkeit
  • Neue Abkommen, Ergänzung bestehender Abkommen
    Einstimmigkeit
  • Bei Änderungen 2/3 Mehrheit, gültig nur für die
    Ratifizierer
  • Bei Auslegung von Verträgen und befristeter
    Befreiung von Mitgliedern von Verpflichtungen
    3/4 Mehrheit
  • Aufnahme neuer Mitglieder 2/3 Mehrheit

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Entwicklungsländer im Welthandel
  • Kategorien von Entwicklungsländern
  • Entwicklungsländer in der WTO
  • Rahmenbedingungen der Verhandlungen
  • Bedeutung der WTO-Regelungen für
    Entwicklungsländer
  • WTO-Abkommen über Landwirtschaft
  • Bewertung aus Sicht von EL

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Kategorien von Entwicklungsländern
  • Die Entwicklungsländer gibt es nicht
  • Gruppierung von Ländern nach verschiedenen
    Kriterien möglich
  • Ökonomische Entwicklung, z.B. LDCs
  • Nahrungsmittel (NM)-Selbstversorgungsgrad, z.B.
    Netto-NM-importierende Länder (NFIDC)
  • Selbstversorgungsgrad Einkommenssituation z.B.
    NM-Defizit-Länder mit niedrigem Einkommen (LIFDC)
  • Verschuldung, z.B. Hochverschuldete arme Länder
    (HIPC)

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Rahmenbedingungen für EL in der WTO
  • Über 100 von 146 WTO-Mitgliedern sind
    Entwicklungsländer
  • Kritikpunkte an WTO aus Sicht der EL
  • Transparenz der Verhandlungen
  • Green Room Verfahren
  • Partizipation
  • Theoretisch Konsensverfahren
  • Fehlende Präsenz und Kapazität vieler EL 4
    Vertreter in Genf wären nötig, um umfassend
    teilnehmen zu können.
  • Zusammensetzung des WTO-Sekretariates

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Rahmenbedingungen für Verhandlungen
  • Viele Sitzungen und informelle Treffen
    überschneiden sich zeitlich
  • Zu behandelnde Fragen erfordern oft erhebliche
    Detailkenntnisse
  • 30 Mitgliedsstaaten verfügen in Genf über keine
    diplomatische Vertretung
  • 50 Delegationen haben nur 1 bis 3 Vertreter bei
    der WTO

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Machtposition der EL
  • Durchsetzungspotenzial schwach, da es in der WTO
    hauptsächlich auf Handelsvolumen eines Staates
    und Anteil am Welthandel ankommt
  • Green Room besondere Form der informellen
    Entscheidungsfindung
  • Zusammensetzung und Verhandlungsthemen nicht
    transparent

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Verbesserung der Rahmenbedingungen
  • Forderung Der Glass Room
  • Zusammensetzung nach festen Regeln, z.B.
  • Vorsitzender des Hauptorgans
  • USA, EU, Kanada, Japan (sog. Quad)
  • regionale und/oder sachorientierte Vertretung
    (Wirtschaftsregionen oder Nahrungsmittelimporteure
    )

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Verbesserung der Transparenz
  • Mehr Transparenz durch klare Regeln Glass Room
  • Förmliche Einberufung nur, wenn
    Plenarverhandlungen nicht mehr sinnvoll sind
  • Mandat nur zur Kompromisssuche
  • Einbettung in die Verhandlungen des Hauptorgans
    müssen Ausnahme bleiben
  • nach Glass Room Sitzung sofort Information im
    Plenum und allgemeine Aussprache
  • inkl. Bekanntmachung sämtlicher Dokumente

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Entwicklungsländer in der WTO Ausgestaltung der
Regeln
  • Ausnahmen von den WTO-Regeln für EL
  • Special and Differential Treatment
  • Derzeit 97 Sonderregeln
  • Vielzahl von Einzelregeln in den
    unterschiedlichen Abkommen
  • Rechtlicher Status und Implementierungsgrad
    variieren stark

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Entwicklungsländer in der WTO Ausgestaltung der
Regeln
  • Allgemeine Absichtserklärungen, detaillierte
    Sonderklauseln (bindend und freiwillig),
    Einräumung längerer Übergangsfristen zur
    Umsetzung von Abkommen
  • Inanspruchnahme teilweise nur für Länder mit
    besonders niedrigem Entwicklungsstand, teilweise
    für alle Entwicklungsländer
  • Finanzierung beruht auf freiwilligen
    Sonderbeiträgen der Industrienationen

27
Das Agrarabkommen
  • Exportsubventionen
  • Marktzugang
  • Interne Stützung
  • Ausgestaltung aus Sicht der Entwicklungs- und
    Industrieländer

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Das Agrarabkommen (AoA)
  • Ziel Liberalisierung des Agrarhandels, d.h.
    Abbau von Zöllen und Subventionen
  • Abkommen innerhalb der WTO
  • Abkommen zielt auf Handelsverzerrungen ab, die
    vom Staat ausgehen, nicht auf die transnationaler
    Konzerne
  • Umsetzungszeitraum
  • Industrieländer 1995 2000
  • Entwicklungsländer 1995 2005

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Präambel des AoA
  • Schaffung eines fairen und marktorientierten
    Agrarhandelssystems
  • Berücksichtigung von nicht handelsbezogenen
    Anliegen Ernährungssicherung, Umweltschutz
  • Sonder- und Vorzugsbehandlung der EL ist
    integraler Bestandteil der Verhandlungen
  • Berücksichtigung der negativen Auswirkungen bei
    der Umsetzung des Reformprogramms auf die LDC and
    NFIC

30
Struktur des AoA
  • Staatliche Maßnahmen sind differenziert nach den
    drei Bereichen Import/Produktion/Export, die
    wichtigsten
  • Marktzugang (Zölle)
  • Interne Stützung ? ? ?
  • Exportsubventionen

Gelbe Box
Blaue Box
Grüne Box
31
Klassifizierung der Internen Unterstützung
  • Markt- und Preis-beeinflussende
    Unterstützungen, abbaupflichtig
  • Unterstützung mit Produktions-
  • beschränkungen, weiterhin erlaubt
  • Nicht handelsverzerrend, weiter
    unbeschränkt erlaubt

Gelbe Box
Blaue Box
Grüne Box
32
Exportsubventionen
  • Uruguay-Runde
  • Reduzierung des Subventionsbetrages um ø 36
  • Reduzierung der subventionierten Menge um ø 21
  • Harbinson-Entwurf
  • Für 50 der Subventionen Abbau bis auf Null
    innerhalb von 6 Jahren
  • Für die übrigen innerhalb von 9 Jahren
  • (Entwicklungsländer 10 bzw. 12 Jahre)

33
Marktzugang
  • Uruguay-Runde
  • Zölle sollen das einzige verbleibende
    Protektionsinstrument sein
  • Tarifizierung (Umwandlung in Zölle) der
    nicht-tarifären Handelshemmnisse wie
    Importkontingente und Abschöpfungssysteme
  • Mindestmarktzugang soll durch Zollkontingente
    gewährleistet werden (mind. 5 des heimischen
    Verbrauchs bei jedem Produkt)
  • Reduzierung aller Zölle um ø 36

34
Marktzugang
  • Vorschlag Harbinson (in )
  • In Klammern Entwicklungsländer

35
Interne Unterstützung
  • Uruguay- Runde
  • Reduzierung der internen Unterstützung (gelbe
    Box) um ø 20
  • Harbinson-Entwurf
  • Gelbe Box 60 Reduzierung innerhalb von 5
    Jahren
  • Blaue Box Halbierung innerhalb von 5 Jahren oder
    Gleichbehandlung mit der Gelben Box
  • Grüne Box keine Reduktionsverpflichtungen

36
Umsetzung des AoA in EU (I)
  • Exportsubventionen reduziert durch Mc Sharry
    Reform
  • Marktzugang weiterhin hohe Zollsätze
  • für Produkte der EU-Marktordnungen (z.B.
    Rindfleisch)
  • für verarbeitete Produkte aus EL (z.B. gerösteter
    Kaffee),
  • Aber freier Marktzugang für LDCs im Rahmen der
    Everything but Arms - Initiative

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Umsetzung des AoA in EU (II)
  • Interne StützungVerlagerung der internen
    Stützung von
  • gelber (Marktpreisstützung)
  • hin zu blauer (Ausgleichszahlungen,
    Flächenstillegung)
  • und grüner Box (Agrarumweltprogramme, 2.Säule der
    GAP)
  • Allerdings liegt Schwerpunkt der Zahlungen immer
    noch in gelber und blauer Box

38
Ausgestaltung des AoA eine Sonderbehandlung für
IL (I)
  • Marktzugang
  • Schmutzige Tarifizierung
  • Sehr günstige Referenzperiode für Berechnung der
    Zollreduktionen gewählt
  • Umrechnung nicht tarifärer Handelshemmnisse in
    Zölle Nutzung hoher Zolltarife
  • Reduzierung der Zölle erfolgt in nicht sensiblen
    Bereichen
  • ? Geringe Verbesserung des Marktzugangs für EL
    v.a. für wichtige Produkte der EL

39
Ausgestaltung des AoA eine Sonderbehandlung für
IL (II)
  • Ausnahmeregelungen bei Subventionen
  • Blaue Box
  • Speziell für EU und USA eingerichtet, dadurch
    Umgehung von Reduktionsverpflichtungen
  • Grüne Box
  • Stark auf Bedürfnisse der Industrieländer
    ausgerichtet
  • ? Subventionen sind in den Industrieländern
    gestiegen statt zu fallen

40
Ausgestaltung des AoA eine Sonderbehandlung für
IL (III)
  • Spezielle Schutzklausel
  • Hauptsächlich in IL anwendbar
  • Friedensklausel
  • Erlaubt IL Schutz ihrer Subventionen vor Anklagen
    beim Schiedsgericht der WTO bis Ende 2003

41
Ausgestaltung des AoA negatives Ergebnis für EL
(I)
  • Sonder- u. Vorzugsbehandlung für EL
  • Investitionshilfen u. Beihilfen für Kleinbauern
    sind von Reduktionsverpflichtungen ausgenommen
  • Längere Umsetzungszeiten 10 Jahre statt 5 Jahre
  • 10 der Subventionen statt 5 sind von
    Reduktionsverpflichtungen ausgenommen, auch wenn
    sie handelsverzerrend sind
  • LDCs sind von Reduktionsverpflichtungen ganz
    ausgenommen
  • ABER
  • EL zahlen nur wenig Subventionen, daher kaum
    Wirkung durch Sonderbehandlung

42
Ausgestaltung des AoA negatives Ergebnis für EL
(II)
  • Spezielle Schutzklausel
  • Ist praktisch nicht anwendbar für EL, da sie
    keine Tarifizierung vorgenommen haben
  • Friedensklausel
  • Aufgrund der Friedensklausel können EL Dumping
    der IL nicht vor Schiedsgericht der WTO bringen
  • Marrakesch Entscheidung für NFIDC wurde nicht
    umgesetzt
  • Politikinstrumente berücksichtigen nicht
    spezifische Situation der EL erlaubt (Boxen) ist
    nur, was Geld kostet

43
Erwartungen der EL an AoA
  • Weltmarktpreise sollten steigen und sich
    stabilisieren
  • Produktion und Subventionen in IL sinken
  • Verbesserter Zugang der EL zu den Märkten der IL
    und damit verbunden höherer Marktanteil am
    Agrarhandel für EL
  • Ende des Exportdumpings von IL
  • Keine Lieferung von Nahrungsmittelhilfe, die
    lokale Produktion schädigt
  • Die meisten Erwartungen haben sich nicht erfüllt!

44
Die Doha-Runde
  • Stand Zeitplan der Verhandlungen
  • Recht auf Nahrung
  • Konversion

45
Zeitplan
  • Zur Zeit Diskussion Harbinson-Text
  • Bis zum 31.3. Verabschiedung der Modalitäten
  • Aber Keine Einigung über Modalitäten zustande
    gekommen, daher weitere Verhandlungen
  • Bis Cancun (10.-14.9.) Detailvorschläge
  • Ab Cancun abschließende Beratung
  • 1.1.2005 Abschluß

46
Das Recht auf Nahrung
  • Jeder Mensch hat das Recht, dauerhaften Zugangzu
    ausreichender, gesundheitlich unbedenk-licher,
    nährstoffreicher und kulturell ange-messener
    Nahrung zu erhalten.
  • Menschenrechte sind Staatenpflichten, aber
  • auch multinationale Konzerne haben
    Verpflichtungen
  • Internationale Organisationen wie die WTO haben
    Verpflichtungen, da sie von den Mitgliedsstaaten
    Souveränität übertragen bekommen haben

47
Konversion
  • Die entwickelten Länder haben erhebliche
    finanzielle Vorteile aus dem Agrarhandel und
    insbesondere dem Agrarabkommen gezogen, zu Lasten
    der Entwicklungsländer
  • Entwicklungsländer müssen eine eigenständige
    nachhaltige Landwirtschaft betreiben können
  • Sie brauchen Mittel für ländliche Entwicklung
  • Sie müssen in die Lage versetzt werden, die
    Standards der Industrieländer erfüllen zu können
  • Daher müssen Subventionen umgewidmet werden

48
Der EU-Verhandlungsvorschlag
  • Ziele des EU-Vorschlags
  • Reduktionsvorschläge
  • Besondere Berücksichtigung der Entwicklungsländer-
    Interessen

49
Ziele der EU-Kommission
  • Weitere substantielle Liberalisierung auf fairer
    und gleichberechtigter Basis
  • Angemessene Berücksichtigung der speziellen
    Bedürfnisse der Entwicklungsländer
  • Anerkennung eines Modells nachhaltiger
    Landwirtschaft auf der Basis von
  • Umweltschutz
  • ländlicher Entwicklung
  • Nahrungssicherheit
  • und anderer Verbraucherinteressen

50
A) Weitere substantielle Liberalisierung
  • Um sich dem Ziel eines marktorientierten
  • Handelssystems anzunähern, schlägt die EU
    folgende
  • Reduktionen vor
  • Handelsbeeinflussende einheimische Unterstützung
    um 55
  • Ausgaben für Exportsubventionen um 45
  • Zölle um 36 im Mittel mit einem Minimum pro
    Zolllinie um 15

51
auf einer fairen und gleichberechtigten
Basis.
  • Deshalb
  • Exportkredite, Mißbrauch von Nahrungsmittelhilfe
    und Staats-Handelsunternehmen müssen Regeln
    unterworfen werden
  • Die de minimis Regelung muss für entwickelte
    Länder abgeschafft werden
  • Nutzen z.B. die USA, um bis zu 20 Mrd. Dollar
    höchst handelsverzerrender einheimische
    Stützungsmaßnahmen auszunehmen
  • Garantie fairer Marktzugangsbedingungen für
    Produkte mit geographischer Herkunftsbezeichnung.
    Der Mißbrauch von Namen muss beendet werden.

52
Export-Kredite der USA
53
Nahrungsmittelhilfe der USA
54
B) Besondere Berücksichtigung der Bedürfnisse der
EL
  • Entwickelte Länder und fortgeschrittene
    Entwicklungsländer sollen LDCs zollfreien und
    quotenfreien Marktzugang für alle Produkte
    gewähren.
  • Diese Verpflichtung sollte auf der
    Minsterkonferenz in Cancún formell angenommen
    werden.
  • Entwickelte Länder sollen zollfreien Zugang für
    mindestens 50 der Importe aus EL gewähren.
  • Geringere Reduktionsraten und längere
    Umsetzungsperioden.
  • EL sollen die Berechtigung erhalten, zur
    Inflations-bekämpfung Maßnahmen zur
    Währungsstabilisierung vorzunehmen.

55
B) Besondere Berücksichtigung der Bedürfnisse der
EL
  • Eine food security box soll eingerichtet
    werden
  • Ein Special Safeguard-Instrument zum Schutz von
    Produkten, die für die Ernährungssicherung
    bedeutsam sind.
  • Ausnahme zielgerichteter Maßnahmen der internen
    Unterstützung von jeglicher Reduktion, die zur
    Ernährungssicherung und ländlichen
    Diversifizierung beitragen.

56
Die Situation in der EU
  • Getreide
  • Rindfleisch
  • Milch
  • Exportsubventionen
  • Gesamthaushalt
  • Betriebsgrößen und Subventionsmenge

57
Ackerkulturen in der EU
  • Insgesamt 17,93 Mrd.

58
2002 Rindfleisch Budget (B1 21)
59
Auswirkungen der derzeitigen Milchmarktpolitik
  • Die Hälfte geht in Exporterstattungen (fast 1
    Mrd.)
  • Der größte Teil der Zahlungen geht nicht an
    Bauern, sondern Industrie
  • Subventionierte Exporte gefährden Kleinbauern in
    Jamaika, Indien, Sri Lanka, Dominikanische
    Republik, Südafrika

60
Exporterstattungen
61
Kommissionshaushalt 2002
Von 93,865 Mrd. gibt die Kommission aus
Strukturfonds 32.287,1 Mrd.
EAGFL-Garantie 44.480,2 Mrd.
62
Verteilung der Direktzahlungen pro Betrieb
  • EU-Kommission (2002)
  • 78,5 der Betriebe unter 5.000 / Jahr 17,8
    aller Zahlungen
  • 2,2 der Betriebe über 50.000 / Jahr40
    aller Zahlungen

63
Den Welthandel verwandeln
  • Aktivitäten von Nicht-Regierungs-Organisationen
  • Lobbyarbeit
  • Weltweite Vernetzung und Bündnisse
  • Agenda-Prozesse
  • Fairer Handel und 3.-Welt-Arbeit
  • Konsumverhalten von VerbraucherInnen
  • Konkrete Forderungen an die Verhandlungen

64
Den Welthandel verwandeln
  • NRO-Aktivitäten
  • Kampagnen
  • Lobbyarbeit, Aktionen
  • weltweite und regionale Bündnisse
  • Thematisch v.a. zu
  • Agrarhandel
  • Ernährungssicherheit
  • Rechte an geistigem Eigentum
  • Transparenz und Demokratisierung der WTO
  • Nachhaltige Entwicklung

65
Den Welthandel verwandeln
  • Agenda-Prozesse
  • Konkrete Produktbeispiele (Der Pott kocht
    fair), gemeinsame Betroffenheit in Nord und Süd,
    Verbraucherverhalten
  • Fairer Handel
  • Nicht Ablehnung vom Globalisierungsprozess
    sondern hinweisen auf strukturelle
    Benachteiligung für schwächere Produzenten

66
Den Welthandel verwandeln Allgemein
  • Die Agrarverhandlungen müssen die Priorität auf
    die Beseitigung bestehender Ungerechtigkeiten im
    Agrarhandel legen. Weitergehende
    Liberalisierungsvorschläge lehnen wir ab.
  • Die WTO soll in der Präambel des
    Marrakesh-Abkommens und in der Präambel des
    Agrarabkommens der WTO den Vorrang der
    Menschenrechte anerkennen, insbesondere des
    Rechts auf Nahrung.

67
Den Welthandel verwandelnMarktöffnung
  • Geringere und flexiblere Verpflichtungen für
    Entwicklungsländer beim Marktzugang
  • Die effektive Ausnahme aller für die
    Ernährungs-sicherheit und den Lebensunterhalt von
    Kleinbauern zentralen Produkte von allen
    Marktöffnungs-verpflichtungen
  • Eine effektivere spezielle Schutzklausel
  • Aussetzung der Marktöffnungsverpflichtungen für
    Entwicklungsländer, bis die Industrieländer ihre
    Exportunterstützung und die internen Subventionen
    wirksam reduziert haben.

68
Den Welthandel verwandeln Exportsubventionen
  • Verbot der Exportsubventionen binnen 3 Jahren und
    ein Down payment von 50 im ersten Jahr.
  • Verbot von Dumping für landwirtschaftliche
    Produkte. Industrieländer sollten verpflichtet
    werden, den Export von Produkten unter den
    Produktionskosten wirksam zu verhindern
  • Neue Schutzmöglichkeiten vor Dumping für
    Entwicklungsländer

69
Den Welthandel verwandeln Interne Unterstützung
  • Größere Flexibilität für die Entwicklungsländer,
    kleinbäuerliche Landwirtschaft durch
    preisstabili-sierende Maßnahmen unterstützen zu
    können.
  • Hierzu sollen die Industriestaaten einen Teil der
    durch den Subventionsabbau frei werdenden Mittel
    bereit stellen (Konversion).
  • Kopplung aller Unterstützungsmaßnahmen an
    wirksame ökologische und soziale Kriterien.
  • Begrenzung und Abbau der blue-box-Zahlungen und
    der unkonditionierten direkten Einkommensbeihilfen
    .

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