Funktionale Bewertung der Umsetzung der W-Besoldung in den L - PowerPoint PPT Presentation

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Funktionale Bewertung der Umsetzung der W-Besoldung in den L

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Title: Funktionale Bewertung der Umsetzung der W-Besoldung in den L ndern und an Hochschulen Author: Florian Buch Last modified by: vdv261u Created Date – PowerPoint PPT presentation

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Title: Funktionale Bewertung der Umsetzung der W-Besoldung in den L


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Funktionale Bewertung der Umsetzungder
W-Besoldung in den Ländern und an Hochschulen
Professoren leistungsorientiert bezahlen
Anspruch und Wirklichkeit der W-Besoldung
Jena, 11. 13. Mai 2006
  • Dr. Florian Buch
  • CHE Centrum für Hochschulentwicklung

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Gliederung
  1. Länderregelungen zur W-Besoldung
  2. Exemplarische Bewertung von Hochschulregelungen
  3. Fazit

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Gliederung
  1. Länderregelungen zur W-Besoldung
  2. Exemplarische Bewertung von Hochschulregelungen
  3. Fazit

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  • Drei Grundsätze sind der Bewertung der
    Länderregelungen zugrunde gelegt worden
  • Das Land sollte den Hochschulen möglichst wenige
    Vorgaben machen.
  • Prinzip sollte die Beschränkung auf das
    Erforderliche sein.
  • Möglichst alle vom Bundesgesetz gelassenen
    Freiheiten sollten an die Hochschulen
    weitergegeben werden.
  • Vgl. Kai Handel Die Umsetzung der
    Professorenbesoldungsreform in den Bundesländern,
    Gütersloh 2005

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Gestaltungsmöglichkeiten
  • Vergabeverfahren
  • Zuständigkeiten
  • Befristung und / oder Dynamisierung
  • Ruhegehaltfähigkeit
  • Stellenkategorie und Übergang
  • Besoldung der Hochschulleitung
  • Regelungen zur Forschungs- und Lehrzulage
  • Regelungen zum Vergaberahmen

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  • Vergabeverfahren
  • Gestaltung alleine Sache der Hochschule
  • Keine bindenden Kriterienkataloge
  • Gestaltungsfreiheit bei Funktionsleistungsbezügen
  • Keine Kontingentierung der Leistungsbezüge
  • 4 Kriterien

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  • Zuständigkeiten
  • Für Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge
    Hochschulleitung
  • Für Besondere Leistungsbezüge Hochschulleitung
  • Ordnungen oder Richtlinien Hochschulleitung
  • 3 Kriterien

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  • Befristung und/oder Dynamisierung
  • Befristung von Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezü
    gen Entscheidung der Hochschule
  • Dynamisierung von Berufungs- und
    Bleibe-Leistungsbezügen Entscheidung der
    Hochschule
  • Befristung von besonderen Leistungsbezügen
    Entscheidung der Hochschule
  • Dynamisierung von besonderen Leistungsbezügen
    Entscheidung der Hochschule
  • 4 Kriterien

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  • Ruhegehaltfähigkeit
  • Ruhegehaltfähigkeit befristeter Leistungsbezüge
    Entscheidung der Hochschule
  • Überschreitung der 40-Grenze bei der
    Ruhegehaltfähigkeit ermöglichen
  • 2 Kriterien

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  • Stellenkategorien und Übergang
  • Zuordnung der W-Stellen auf die Hochschularten
  • Übergang von der C- in die W-Besoldung flexibel
  • Übergang von C2-Professuren an Fachhochschulen
    in die W-Besoldung
  • 1 Kriterium

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  • Besoldung der Hochschulleitung
  • Eingliederung der gesamten hauptamtlichen
    Hochschulleitung in die W-Besoldung
  • Regelungen zur Besoldungshöhe der hauptamtlichen
    Hochschulleitung flexibel
  • 2 Kriterien

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  • Forschungs- und Lehrzulage
  • Flexibel und unbürokratisch
  • 1 Kriterium

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  • Vergaberahmen
  • Vergaberahmen im Mittel einzuhalten, kein
    Auskehrzwang
  • Möglichkeit der Erhöhung vorsehen
  • keine Kriterien

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Bewertung anhand von 16 Leitbildern
Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen,
Niedersachsen
Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern,Nordrhein-
Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Schleswig-Holstein, Thüringen
Brandenburg, Rheinland-Pfalz
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(No Transcript)
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Zwischenfazit
  • Die Bewertung der Landesregelungen zeigt, dass in
    den wesentlichen Fragen die erforderlichen
    Spielräume überwiegend bestehen
  • Gravierende Schwächen
  • Zuständigkeit des Ministeriums für Berufungs- und
    Bleibeleistungsbezüge in Bremen, diese auch in
    der Regel nur befristet
  • Zuständigkeit des Hochschulrats für besondere
    Leistungsbezüge in Rheinland-Pfalz
  • Generelle Befristung besonderer Leistungsbezüge
    in NRW, Thüringen und Brandenburg

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Gliederung
  1. Länderregelungen zur W-Besoldung
  2. Exemplarische Bewertung von Hochschulregelungen
  3. Fazit

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Gliederung
  1. Länderregelungen zur W-Besoldung
  2. Exemplarische Bewertung von Hochschulregelungen
  3. Fazit

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  • Eine im Auftrag der Bertelsmann Stiftung
    durchgeführte international vergleichende Studie
    zu leistungsorientierter Vergütung im öfftl.
    Dienst zeigt
  • Zeit und Ressourcen bei der Einführung sind
    entscheidende Erfolgsfaktoren
  • Wirkungen entstehen nicht kurzfristig, sondern
    langfristig
  • Förderung von Teamarbeit ist wichtig
  • Es ist nicht alleine mit der Vergabe von
    finanziellen Zulagen getan
  • Leistungsorientierte Vergütung erfordert klare
    und konsequente Wahrnehmung dieser
    Verantwortlichkeit als Führungsaufgabe

Aus EU-Review Vergütung im öffentlichen Dienst.
Gütersloh 2006
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(No Transcript)
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Analyse von Satzungen mit Blick auf folgende
Erfolgsfaktoren
  • Kommunikation des Systems
  • Transparenz der Ergebnisse
  • Finanzieller Aspekt muss sichtbar sein
  • gewissenhafte Durchführung der Bewertung
  • Monitoring und Benchmarking
  • Änderung der Führungskultur
  • Teamleistungen

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Basis der Analyse
  • Auswertung der im Internet vom DHV (W-Portal)
    veröffentlichten Satzungen
  • Es finden sich hier ca. 45 Satzungen von
    Universitäten, d.h. von rund 50 Prozent der
    deutschen Universitäten
  • Die Auswertung berücksichtigt einige Länder mehr,
    andere Länder kaum oder gar nicht, da Satzungen
    (noch?) nicht veröffentlicht sind

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Erfolgsfaktoren
  • Kommunikation des Systems
  • Transparenz der Ergebnisse
  • Finanzieller Aspekt muss sichtbar sein
  • Gewissenhafte Durchführung der Bewertung
  • Monitoring und Benchmarking
  • Änderung der Führungskultur
  • Teamleistungen

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Kommunikation des Systems
  • Die W-Besoldung hat vor allem ein Imageproblem
  • Ihre Schwäche Deckelung der Verfügungsmasse
    stand im Vordergrund
  • Ihr hat geschadet, dass sie vielfach als
    Sparmodell und als unattraktiv dargestellt worden
    ist
  • Ängste hinsichtlich fehlenden Geldes konnten
    entstehen und sind angeheizt worden
    (Vertrauensschaden!)
  • vgl. eine Satzung Übersteigen die zuerkannten
    Leistungsbezüge diesen Vergaberahmen, erfolgt
    eine anteilige Kürzung der gemäß 3 (besondere
    Leistungsbezüge) festgesetzten Beträge.

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  • Die Stärken der W-Besoldung
  • Finanzieller Gewinn für Leistungsstarke (!)
  • Institutionalisierung der Reflexion über Leistung
  • Ausbau von Führungsverantwortung
  • Professionalisierung von Führungsaufgaben
  • Möglichkeiten bewusster Profilbildung durch
    Zukauf
  • sind nicht ausreichend kommuniziert worden.
  • Wer Leistungsträger gewinnen will, muss ihnen
    signalisieren, dass sie eine prozedural rational
    und verlässliche und finanziell angemessene
    Vergütung erhalten.
  • In den Grenzen des rechtlich Möglichen sind für
    Regelungen und deren Kommunikation die
    Hochschulleitungen verantwortlich!

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Erfolgsfaktoren
  • Kommunikation des Systems
  • Transparenz der Ergebnisse
  • Finanzieller Aspekt muss sichtbar sein
  • Gewissenhafte Durchführung der Bewertung
  • Monitoring und Benchmarking
  • Änderung der Führungskultur
  • Teamleistungen

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Transparenz der Ergebnisse
Klare Verantwortlichkeiten Verantwortlichkeit der Hochschulleitung wenige Ausnahmen. Nur an einer hessischen Universität Entscheidung P im Einvernehmen mit FB i.d.R. Ermessensentscheidung bzw. freie Aushandlung auch bei BuB-LB (Vorgaben bei ca. 10) Wenige Kommissionen
Ergebniskommunikation mit Gesprächsangebot und eindeutiger Positionierung vielfach vorgesehen
Information über bisherige Verteilung und Verteilungsmasse ganz überwiegend vorgesehen
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Erfolgsfaktoren
  • Kommunikation des Systems
  • Transparenz der Ergebnisse
  • Finanzieller Aspekt muss sichtbar sein
  • Gewissenhafte Durchführung der Bewertung
  • Monitoring und Benchmarking
  • Änderung der Führungskultur
  • Teamleistungen

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Sichtbarkeit des finanziellen Aspekts
Kontingentierung ein Viertel
Stufenmodell fast alle
Stufenhöhen über 150 Euro fast alle
  • Kontingentierung sieht i.d.R. rund 20 bis 25
    für besondere Leistungszulagen vor höchstens 70
    stehen für Berufungszulagen zur Verfügung (?
    CHE-Vorschlag!)
  • Vergaberahmen lässt zusätzlich zum Grundgehalt
    durchschnittlich mehr als 20 an variabler
    Vergütung zu
  • ? besondere Leistungszulagen übersteigen 5
    deutlich und können zum Setzen kontinuierlicher
    Anreize genutzt werden

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Erfolgsfaktoren
  • Kommunikation des Systems
  • Transparenz der Ergebnisse
  • Finanzieller Aspekt muss sichtbar sein
  • Gewissenhafte Durchführung der Bewertung
  • Monitoring und Benchmarking
  • Änderung der Führungskultur
  • Teamleistungen

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Gewissenhafte Durchführung der Beurteilung
  • Zentrale Aufgabe der Hochschulleitung
  • Gefahren durch Konzentration auf
    Berufungsleistungsbezüge
  • Muss noch evaluiert werden
  • Aber Ordnungen zeigen, dass vielfach sinnvolle
    Modelle vorherrschen

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Erfolgsfaktoren
  • Kommunikation des Systems
  • Transparenz der Ergebnisse
  • Finanzieller Aspekt muss sichtbar sein
  • Gewissenhafte Durchführung der Bewertung
  • Monitoring und Benchmarking
  • Änderung der Führungskultur
  • Teamleistungen

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Monitoring und Benchmarking
  • etliche Regelungen (knapp ein Viertel) sehen vor,
    dass nach einer Erprobungszeit eine Evaluierung
    der Regelung folgt
  • Ordnungen zeigen einen hohen Grad an
    Kommunikation über ihre Gestaltung zwischen
    Hochschulen (z.B. Familien in Niedersachsen und
    Bayern)
  • Austausch über Regelungen hat Bedeutung (wie man
    sieht)
  • Informationsaustausch ist wichtig z.B. über
    Veränderungen der Besoldungsdurchschnitte usw.
  • intensivieren und fortführen, z.B. auf der Basis
    von www.hochschulkarriere.de, oder fortgesetzt
    und erweitert um diskursive Elemente im W-Portal
    des DHV

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Erfolgsfaktoren
  • Kommunikation des Systems
  • Transparenz der Ergebnisse
  • Finanzieller Aspekt muss sichtbar sein
  • Gewissenhafte Durchführung der Bewertung
  • Monitoring und Benchmarking
  • Änderung der Führungskultur
  • Teamleistungen

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Änderung der Führungskultur
  • Neu ist die Verantwortung für Gehaltsverhandlungen
    mit allen Neuberufenen
  • Bereitschaft zur Wahrnehmung der Verantwortung
    ist erkennbar, i.d.R. auch wo Kommissionen
    vorgesehen sind (ca. 15 )
  • Muss noch evaluiert werden

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Erfolgsfaktoren
  • Kommunikation des Systems
  • Transparenz der Ergebnisse
  • Finanzieller Aspekt muss sichtbar sein
  • Gewissenhafte Durchführung der Bewertung
  • Monitoring und Benchmarking
  • Änderung der Führungskultur
  • Teamleistungen

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Teamleistungen
  • Teamleistungen werden an vergleichsweise wenigen
    Hochschulen (z.B. U PB, U OS) honoriert
  • entsprechende Regelungen erscheinen aber sinnvoll

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Zwischenfazit Regelungen der Hochschulen
  • Zahlreiche Anforderungen sind erfüllt!
  • Die nächsten Jahre werden noch einmal eine
    Bewertung erfordern
  • Die Kommunikation muss verbessert werden
  • Vertrauen in die Rationalität des Systems muss
    hergestellt werden

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Gliederung
  1. Länderregelungen zur W-Besoldung
  2. Exemplarische Bewertung von Hochschulregelungen
  3. Fazit

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Gliederung
  1. Länderregelungen zur W-Besoldung
  2. Exemplarische Bewertung von Hochschulregelungen
  3. Fazit

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Entscheidungsfragen lt. CHE
  • Kriterien
  • Ermessensentscheidung oder Formel?
  • Stufenmodelle oder freie Verhandlung?
  • Regelverfahren oder auf Antrag?
  • Befristet oder unbefristet?
  • Zuständigkeit?
  • Zielvereinbarung?
  • Kontingentierung?

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Fazit
  • Zahlreiche Anforderungen sind erfüllt!
  • Die nächsten Jahre werden noch einmal eine
    Bewertung erfordern
  • Die Kommunikation muss verbessert werden
  • Vertrauen in die Rationalität des Systems muss
    hergestellt werden
  • Erforderlich ist Flexibilität beim Vergaberahmen
  • These Grundgehalt ist nicht entscheidend

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ExkursEinige Anforderungen an
Berufungszielvereinbarungen
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Berufungszielvereinbarungen Grundsätze
  • gut einsetzbar in Verbindung mit Berufungs- und
    Bleibe-Leistungsbezügen
  • zwischen Land / Hochschule bzw. Hochschule / FB
    schon gebräuchlich
  • Focus auf zukünftige Potentiale / Leistungen
    versus Leistungsbewertung als ex post
    -Betrachtung
  • starke Output-Orientierung
  • Ziele operationalisiert (zeitlich / inhaltlich)
  • Hohe Verbindlichkeit
  • Tendenz Bestätigung der Leistungsvermutung
    (Entfristung die Regel)

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Anforderungen an Berufungszielvereinbarungen
  • Berufungszielvereinbarungen müssen den gleichen
    Prinzipien folgen, die auch für andere
    Zielvereinbarungen gelten
  • ZV muss an Strategie von Hochschule und Fakultät
    orientiert sein
  • Dekane müssen einbezogen werden
  • Einheitlichkeit eines Rasters aber Spezifika in
    der Nutzung
  • ZV nennen Ziele, schreiben aber nicht Maßnahmen
    fest
  • Nicht nur Durchreichen strategischer Ziele an
    Individuen, sondern auch Nutzung und Aktivierung
    von deren Potenzialen
  • Leistungen und Gegenleistungen
  • Beeinflussbarkeit der entsprechenden Größen muss
    gegeben sein
  • Klare Messbarkeit der Ergebnisse gewährleisten
  • Ermessensspielräume des Entscheidungsträgers
  • Zielverfolgung, nicht nur Zielerreichung sollte
    honoriert werden

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Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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