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Mittelverteilung

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Ihre Integration in das Gesamtstudium ... Projektstudium II Theorie-Praxisverh ltnis Praktika ... in dem die Einordnung der praktischen Teile in den theor. – PowerPoint PPT presentation

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Title: Mittelverteilung


1
Hochschulkurs Modularisierung und Akkreditierung
im System gestufter Studiengänge 10./11. Oktober
2005
2
  • Modularisierung
  • Ludwig Voegelin
  • 10.10.05

3
Bologna und die Folgen
Bologna - Prozess
Eployability
Akkreditierung
Vergleichbarkeit
ECTS
Internationalisierung
Modularisierung
4
Ziele des Systems gestufter Studiengänge
  • Die Umstellung der bisherigen Abschlüsse auf
    Bachelor- und Master-Abschlüsse zielt auf
  • eine stärkere Betonung der Verwertbarkeit
    der akademischen Ausbildung in der Gesellschaft
    (employability)
  • eine Flexibilisierung der Studienangebote und
    ihrer Benutzbarkeit durch Studierwillige
  • die Ausrichtung des Studiums auf die für die
    Studierenden notwendigen Fähigkeiten und
    Kompetenzen
  • die Sicherung der Studierbarkeit der
    Lehrangebote in begrenzter Zeit
  • die Transparenz des Lehr- und Lerngeschehens
    durch Dokumentation und dadurch
  • eine Vergleichbarkeit der deutschen Abschlüsse
    im europäischen und internationalen Hochschul-
    und Beschäftigungssystem.

5
Ziele der Modularisierung
  • Paradigmenwechsel in der akademischen Ausbildung
  • Vom Wissenserwerb zum Kompetenzerwerb
  • Lehr- und Lerninhalte werden nicht alleine durch
    die Logik des Fachs, sondern durch die
    Notwendigkeit des Erwerbs bestimmter, auch
    berufsrelevanter Qualifikationen/ Kompetenzen
    bestimmt (learning outcome)
  • statt Vernetzung des Wissens bloß in den Köpfen
    der Studierenden Vernetzung der Inhalte in den
    Lehrangeboten selbst
  • Vernetzung von praktischen Fähigkeiten und
    Kompetenzen mit fachlichen (fachwissenschaftlichen
    ) Kompetenzen

6
Allgemeine Ziele - Kompetenzen
Kompetenz-erwerb für die (beruf-liche)
Praxis(learning outcome)

Erwerb von überfachlichenSchlüsselkom- petenzen
Internatio-nalisierung als Be-standteil
derCurricula
Bachelor- und Master-Curricula
interdisziplinäreKompetenzen
Kompetenz zum Weiterlernen(life long learning)
7
Modularisierung Definitionen
  • Modularisierung ist die Zusammenfassung von
    Stoffgebieten zu thematisch und zeitlich
    abgerundeten, in sich geschlossenen und mit
    Leistungspunkten versehenen abprüfbaren
    Einheiten.
  • Module können sich aus verschiedenen Lehr- und
    Lernformen () zusammensetzen.
  • Ein Modul kann Inhalte eines einzelnen Semesters
    oder eines Studienjahres umfassen, sich aber auch
    über mehrere Semester erstrecken.
  • Module werden grundsätzlich mit Prüfungen
    abgeschlossen, auf deren Grundlage
    Leistungspunkte vergeben werden . KMK,
    15.09.2000
  • Sie haben (auch) interdisziplinäre Anteile.
  • Eine Zusammenfassung bestehender Lehrangebote
    unter einem Dach Modul genügt diesem Anspruch
    nicht.
  • Module sollen inhaltlich und curricular so
    gestaltet werden, dass Studierende
    unterschiedlicher Studienprogramme mit
    unterschiedlichen Abschlusszielen sie anwählen
    und in ihren Studienverlauf integrieren können.

8
Modularisierung Konsequenzen
  • In Modulen sollen
  • zusammengehörende Lehr-/Lerninhalte
    zusammengeführt und aufeinander bezogen gelehrt
    und geprüft werden
  • neue Formen des Präsenzstudiums und des
    (kontrollierten) Selbststudiums ermöglicht und
  • neue Formen des Zusammenhangs von theoretischem
    Studium und Praxisphasen ermöglicht werden.

9
Modularisierung Flexibilität
  • Durch Modularisierung des Curriculums sollen
  • dem/der Studierenden mehr Wahlfreiheiten zu
    einer indivi- duellen inhaltlichen
    Studienverlaufsgestaltung ermöglicht,
  • die Möglichkeit zu einer flexiblen
    zeitlichen Abfolge der Belegung von Modulen
    eingeräumt (soweit diese nicht aufeinander
    aufbauen)
  • und
  • die Nutzung von Modulen anderer Studiengänge
    erleichtert werden.

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Module im Curriculum
  • Module in Studien- und Prüfungsordnungen
  • Module sind Pflichtbereichen (obligatorisch zu
    studieren),Wahlpflichtbereichen (eine bestimmte
    Anzahl ist aus definierten Prüfungs-/Themenbereich
    en nach Wahl des Studierenden zu studieren)
    undWahlbereichen (es müssen Studienleistungen in
    bestimmtem Umfang nach freier Wahl der
    Studierenden erbracht werden)zugeordnet.
  • Module werden mit einer Prüfung abgeschlossen,
    die jeweils Bestandteil der Abschlussprüfung ist.

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Verbindlichkeit von Modulen
  • Modulbeschreibungen sind Bestandteil der
    Studienordnung.
  • Ihr Angebot (inhaltlich, im Studienverlauf) muss
    für die Studierenden verlässlich und
    kalkulierbar sein.
  • Die grundsätzliche Gestaltung eines Moduls steht
    damit nicht zur Disposition Wechselnde Lehrende
    können die Lehrgegenstände, nicht aber die
    Qualifikationsziele und den Umfang eines Moduls
    bzw. den studentischen Arbeitsaufwand für ein
    Modul verändern.

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Größe der Module
  • Module sollten i.d.R. in einem Semester,
    unbedingt aber in einem Studienjahr abschließbar
    sein (Austauschbarkeit!, Anwählbarkeit von
    ausländischen Studierenden).
  • Ihr Umfang (workload) sollte in Abstimmung mit
    korrespondierenden Fachbereichen/Fächern
    festgelegt werden (Nutzbarkeit durch andere
    Studierende).
  • Generell gilt Präsenzlehre ist nicht das
    entscheidende Maß für die Ausgestaltung von
    Modulen Die geforderten Zeiten für Selbststudium
    sind immer mit zu berücksichtigen generell
    erschweren (zu) große Module die individuelle
    Studienplanung und den Austausch zwischen
    Studienprogrammen.

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Modulbeschreibung
Transparenz der Kompetenz- voraussetzung
Klarheit über den Arbeitsaufwand für
Studieren- de
Transparenz der Lerninhalte
Modul- beschreibung
Transparenz des erforderli- chen
Selbst- studiums
integrierte Schlüsselqua- lifikationen
Transparenz der Prüfungs- anforderungen
Nutzbarkeit in anderen Studien- programmen
Transparenz des Beitrags zur Gesamt- kompetenz
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Beispiel-Modul Interkulturalität
Modul-Nr. 0023
  • Studienstufe 3. Studienjahr Lehrende Maier,
    Müller, Schulz
  • Studienbereich Studiengang X, anerkannt von Stg.
    Y Credits 8
  • Lern/Kompetenzziele
  • Wahrnehmung von anderen Kulturen und
    ihren Besonderheiten, methodische Erfassung von
    Unterschieden, Selbstwahrnehmung und
    Fremdwahrnehmung
  • Voraussetzungen bestandene Module Grundlagen der
    Ethik, juristische Methodikund soz.wiss.
    Methoden, Praktikum P 2 Präs.
    V/N Cr.
  • Bestandteile (Lehrveranstaltungen)
    Std. Std.
  • V Ü Das Eigene und das Fremde
    45(1530) 30 (2)
  • V Ausländerpolitik in der BRD
    15 15 (1)
  • V Einführung in das Asylrecht
    15 15 (1)
  • Übung Kurzbefragung in einem aus-länderdominiert
    en Stadtteil (incl.Auswertung) 45
    40 (2)
  • Ü soz.wiss.Meth. Umfrage zur Ausländer-Einschät
    zung und Auswertung (in Gruppen) 15
    40 (2)
  • Prüfungsvorleistungen
  • zu 1. eTN zu 2. Kurzklausur, zu 3. Kurzklausur,
    zu 4. Bericht, zu 5. mit bestanden bewertete
    Auswertung
  • Prüfung mündl. Prüfung, in der der Zusammenhang
    der Inhalte geprüft wird (30 Min.)

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Beispiel-Modul Interkulturalität
Modul-Nr. 0023
Es hat sich für dieses Semester ein Lehrteam
gebildet, dass das Modul gemeinsam vorbe- reitet
hat und verantwortet.
Notwendig f. d. Lehrver-anstaltungsplanung
Module sind Studien- Phasen zuzuordnen (Schwierigk
eitsgrad)
Hier wird die Anerkennung des Moduls durch
andere Studienprogramme geregelt
  • Studienstufe 3. Studienjahr Lehrende Maier,
    Müller, Schulz
  • Studienbereich Studiengang X, anerkannt von Stg.
    Y
    Credits 8
  • Lern/Kompetenzziele
  • Wahrnehmung von anderen Kulturen und
    ihren Besonderheiten, methodische Erfassung von
    Unterschieden, Selbstwahrnehmung und
    Fremdwahrnehmung
  • Voraussetzungen bestandene Module Grundlagen der
    Ethik, Juristische Methodikund soz.wiss.
    Methoden, Praktikum P 2 Präs.
    V/N Cr.
  • Bestandteile (Lehrveranstaltungen)
    Std.
    Std.
  • V Ü Das Eigene und das Fremde
    45(1530) 30 (2)
  • V Ausländerpolitik in der BRD
    15 15 (1)
  • V Einführung in das Asylrecht
    15 15 (1)
  • Übung Kurzbefragung in einem aus-länderdominiert
    en Stadtteil 45
    40 (2)
  • Ü Soz.wiss.Meth. Umfrage zur Ausländer-Einschät
    zung und Auswertung (in Gruppen) 15
    40 (2)
  • Prüfungsvorleistungen
  • Zu 1. eTN zu 2. Kurzklausur, zu 3. Kurzklausur,
    zu 4. Bericht, zu 5. mit bestanden bewertete
    Auswertung
  • Prüfung mündl. Prüfung, in der der Zusammenhang
    der Inhalte geprüft wird (30 Min.)

Hier fehlt noch die Ein-ordnung in das Gesamtziel
des Studiums
Cr. berechnet auf der Grundlage 1800
Jahres-arbeitsstunden
Die jeweiligen Creditskönnen ggf. auf dieSumme
der geforder-ten Cr. im jeweiligenFach/Lernberei
ch angerechnet werden.
Schlüsselkom-petenz
Cr./Veranst. in Klammern, weil nicht einzeln
erwerb-bar.
Grundsätzlich kann jeder der 3 Lehrenden die
Modulprüfung abnehmen. Daher können Zweierteams
für die P. gebildet werden.
Die 8 Credits werden zugeteilt, wenn die mP
bestanden ist.
16
Schlüsselkompetenzen
Erwerb von überfachlichenSchlüsselkom- petenzen
  • Die Berufsbefähigung eines
    Bachelor-Abschlusses setzt den Erwerb von
    berufsbezogenen, handlungsorientierten
    Kompetenzen voraus. Sie müssen im Studium
    vermittelt und entsprechende Lehrangebote in das
    Studium einbezogen werden.
  • Dazu gehören u.a.
  • Kompetenz zur Analyse gesellschaftspolitischer
    Strukturen
  • persönliche Kompetenz (Selbstmanagement)
  • soziale Kompetenz (Kommunikation/Interaktion)
  • Marketingkompetenz
  • kommunikative Kompetenz
  • Teamfähigkeit
  • Fremdsprachenkompetenz

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Praxisanteile im Studium
  • Praxisanteile im Studium sind Studienleistungen.
  • Sie sind ebenso wie die rein wissenschaftlichen
    Anteile in Modulen zu beschreiben und mit Credits
    zu versehen.
  • Ihre Integration in das Gesamtstudium (und in die
    Verantwortung der Hochschule) ist zu
    gewährleisten.

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Theorie-Praxisverhältnis Projekte
  • Praxisanteile als Studienleistungen
  • Beispiel Projektstudium II

Projekt (11 Credits)(praxisorientierte
Fragestellung)
Seminar I 2 SWS 3 Credits
Seminar II 2 SWS 3 Credits
Beispiel
Praxisphase 6 Wochen 5 Credits
Prüfungsvorleistung Erfolgreicher Abschluss der
Praxisphase
Projekte
Prüfung Theorie und Praxis zusammenführender
Bericht über das Projekt Kolloquium über den
Bericht
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Theorie-Praxisverhältnis Praktika
  • Praxisanteile als Studienleistungen Beispiel
    Vor- und Nachbereitung Betreuung

Hochschule
begleitende Blockveranstaltungen

VorbereitendeVeranstaltung
Praktika
Bericht
Prüfung
Praxis
20
  • Welche Probleme treten bei Ihnen vor Ort bei
    der Einführung von Modulen auf?

21
  • Leistungspunkte
  • ECTS
  • Credits
  • Ludwig Voegelin
  • 10.10.05

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Leistungspunkte/Credit points/ECTS

Klarheit über den Arbeitsaufwand für
Studieren- de
  • Grundüberlegungen
  • Die Arbeitszeit, die ein/e Studierende/r für das
    Studium aufwenden kann, ist endlich.
  • Die Arbeitszeit für das Studium umfasst nicht nur
    die Veranstaltungszeit mit dem Präsenzstudium (in
    SWS gemessen), sondern auch alle anderen, damit
    zusammenhängenden und geforderten
    studienbezogenen Aktivitäten

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Studierenden-Arbeitszeit
  • Die durchschnittliche Arbeitszeit pro Studienjahr
    wird mit 1800 Arbeitsstunden festgelegt (40
    Arbeitsstunden pro Woche bei 45 Wochen
    Jahresarbeitszeit) KMK 22.10.04. (dem
    entsprechen 60 Credit-Points pro Studienjahr 1
    Cr 30 Arbeits- stunden)
  • Diese Arbeitszeit (pro Studienjahr, pro
    Studiensemester) ist auf alle im Curriculum
    vorgesehenen Studienaktivitäten aufzuteilen.

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Studienbezogene Tätigkeiten
  • In die Abschätzung des Arbeitsaufwandes
    der Studierenden im Studium gehen also ein
  • die Anwesenheitszeiten in den Lehrveranstaltungen
    während der Vorlesungszeit
  • die Zeiten für künsterisch-gestaltende
    Tätigkeiten
  • die Zeiten für Vor- und Nachbereitung der
    Veranstaltungen
  • die Zeiten für Tutoren- und Mentorengruppen
  • die Zeiten für das geforderte Selbststudium
    (Literatur lesen, Übungsaufgaben lösen, usw.)
  • die Zeiten für die Erstellung von
    Prüfungsarbeiten (Hausarbeiten, Referate, usw.)
  • die Zeiten für die Prüfungsvorbereitung
  • praktische oder praxisintegrierende Studienphasen
  • die Abschlussarbeit und die Vorbereitung auf die
    ggf. geforderte Abschlussprüfung

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Credit Points
  • Modul I
  • Zwei 2-std. Seminare 4 SWS
  • Arbeitsaufwand
  • Präsenz
    60 Std. Vor- und Nachbereitung 30 Std.
  • 2 Protokolle 10
    Std.
  • Literaturstudium 100
    Std.
  • Hausarbeit (2 Wochen) 80 Std.
  • Vorbereitung mPrüf. 10 Std.
  • mP
    1 Std.
    ______
  • Summe 291
    Std.
  • entspricht ca. 9 10 ETCS-Points

  • Modul II
  • 1 Std.Vorl. 3 Std. Üb. 4 SWS
  • Arbeitsaufwand
  • Präsenz 60
    Std.
  • Vor-u.Nachb. Vorl. 15 Std.
  • Nachber. Üb.(Prot) 45 Std.
  • Literaturstudium 30 Std.
  • Vorb. Prakt.P u.Kolloq. 20 Std.
  • Prüfung 4
    Std.

  • _______
  • Summe 174
    Std.
  • entspricht ca. 5 6 ETCS-Points

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Gesamtbilanz für Credits
  • Der erfolgreiche Abschluss eines Studiums wird
    nicht mehr allein durch die bestandene
    Abschlussprüfung (das Bestehen aller geforderten
    studienbegleitenden Prüfungen), sondern auch
    durch die Gesamtzahl der erworbenen CP
    dokumentiert.
  • Für ein 6-semestriges Bachelor-Studium sind
    demgemäß 180 CP, für ein 4-semestriges
    Masterstudium 120 CP nachzuweisen.

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Erwerb von Credit-Points
  • Credit-Points werden den einzelnen
    Studienaktivitäten (Module, Praktika,
    Abschlussarbeiten usw.) durch die Studienordnung
    abschließend zugewiesen.
  • Die einem Modul, einer Studienleistung, einer
    praktischen Phase zugeordneten CP werden
    erworben, wenn die geforderte kontrollierte
    Studienleistung erfolgreich (mit mindestens
    bestanden) bewertet wurde.
  • Credit-Points drücken also nicht die Qualität der
    erfolgreich absolvierten Studienleistung aus,
    sondern beinhalten nur den Nachweis, dass eine
    bestimmte, definierte Studienleistung erbracht
    und bestanden wurde.

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Prüfungen (Formen)

Transparenz der Prüfungs- anforderungen
Die Prüfungsformen müssen sich konkret auf die
Lerngegen-stände des Moduls beziehen und die
erworbenen Kompetenzen abprüfen.
  • Bsp. Modul I
  • 2 Seminare je 2 SWS
  • mündl. Prüfung, die auf die Inhalte beider
    Seminare, auf die Inhalte der Hausarbeit und
    insb. auch auf die geforderte Lektüre Bezug nimmt
  • Bsp. Modul II
  • Vorlesung und Laborübungen
  • praktische Prüfung (Laborversuch) und
    Kolloquium, in dem die Einordnung der praktischen
    Teile in den theor. Gesamtzusammenhang überprüft
    wird

Soweit Schlüsselkompetenzen in dem Modul erworben
werden (können), ist dies in der Prüfung
gesondert zu berücksichtigen und zu bewerten.
29
  • Welche Probleme treten bei Ihnen vor Ort bei
    der Einführung von ECTS auf?
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