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Title: Raumordnung und Planungshoheit Author: Stefan Last modified by: Unknown User Created Date: 11/9/2003 3:27:53 PM Document presentation format – PowerPoint PPT presentation

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Title: 1


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Verteidigung - Militär
  • Standortplanung
  • Landbeschaffung
  • Schutzbereich
  • Landbeschaffungsgesetz
  • NATO-Truppenstatut 1993
  • Schutzbereichsgesetz

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Militär - Geschichte
  • Besatzungsstatut
  • Entscheidung zur Wiederbewaffnung
  • Blockkonfrontation, Kalter Krieg, Aufmarschgebiet
    Deutschland
  • ca. 50 Militärflugplätze in Deutschland
  • Ende Kalter Krieg, Truppenreduzierung,
    Liegenschaftsauflösung und Vermarktung (Homepage
    BMV)
  • WGT Abzug komplett
  • Bund von 500.000 Soldaten auf 300.000, 240.000?
  • USA Stützpunkt-Inventur weltweit, Deutschland
    73 Standorte, 70.000 Soldaten, Abzug der Hälfte
    ab 2005?, geostrategisch Flugstunden zu
    Krisenherden

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Militärflächen in Deutschland (vor Wende)
  • http//www.uni-muenster.de/PeaCon/wuf/wf-95/951150
    4m.htm

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Militär - Geschichte
  • Trotz Ende des Kalten Krieges Anlässe für
    Landbeschaffung
  • Bund Bombodrom, Wittstock, 14.200 ha nach
    BverwG-Urteil vom 12.12.2000 keine automatische
    Fortnutzung, Landbeschaffung über Plan notwendig.
  • USA
  • südlich Heidelberg 400 ha zusätzlich Sperrgebiet
    Zusammenfassung aus Sicherheitsgründen (11.9.)
  • Pro Bürgermeister (Kaufkraft, Arbeitsplätze)
  • Contra Friedensinitiativen

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Bundeswehr
  • Stationierungskonzept Struck
  • 392 Standorte Schließung von 105 Standorten (56
    mit bis zu 100 DP)
  • 9 mit gt 1.000 Dienstposten (DP)
  • 28 mit 501-1.000 DP
  • 9 mit 101-500 DP
  • 31 mit 11-100 DP
  • 28 mit bis zu 10 DP
  • Verringerung von 339.000 auf 290.300 DP
  • Keine Strukturpolitik mit Stationierungskonzept
    (Beibehaltung von Standorten in strukturschwachen
    Regionen)
  • militärische und betriebswirtschaftliche
    Gesichtspunkte (Anbindung an geeignete
    Ausbildungs- und Übungsmöglichkeiten,
    geschlossene Stationierung von Verbänden,
    Verkehrsanbindung Konzentration auf weniger
    Liegenschaften durchschnittl. Belegungsdichte
    in Truppenunterkünften steigt von ca. 800
    Dienstposten pro Liegenschaft auf ca. 900
  • http//www.bundeswehr.de/forces/standortkonzept04/
    041014_laender_standortkonzept.php
  • http//www.bundeswehr.de/forces/standortkonzept04/
    041029_download_stationierung.php

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Bundeswehr
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Bundeswehr in Brandenburg
  • zukünftig 3,8 Dienstposten je 1.000 EW in
    Brandenburg
  • http//sport.bwehr.de/pdf/stationierungskonzept_t2
    _55_bra.pdf

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Landbeschaffung
  • Landbeschaffung (Sichern von Eigentum)
  • Verteidigung
  • Stationierung ausländ. Streitkräfte
  • Bsp. Heidelberg Amerik. Siedlung
    Patrick-Henry-Village, Ausdehnung
    Sicherheitsbereich um 400 ha
  • Landbeschaffungsgesetz 1957

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Landbeschaffungsverfahren
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Schutzbereich - Schutzbereichsgesetz 1956
  • Nutzungsbeschränkung ohne Eigentumserwerb
    (Nutzungsregelung)
  •   
  • Nutzungseinschränkung zum Zwecke der Verteidigung
    bzw. Stationierung (Schutz und Wirksamkeit von
    Verteidigungsanlagen)
  •  
  • Schutzbereichsbehörde BMV, Wehrbereichsverwaltung
    en
  •  

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Schutzbereich
  • Einschränkungen Benutzung, Gemeingebrauch
  • Verbot Foto, Skizze, Zeichnung ohne Genehmigung
  • Duldung durch Eigentümer Errichtung,
    Unterhaltung, Beseitigung, baulicher Anlagen,
    Waldanpflanzung, -beseitigung
  • Beschränkung landwirtschaftlicher Nutzung
  • Beseitigung und Räumung von Wohnungen
  • Genehmigungspflicht alle Veränderungen außer
    landwirtschaftlicher Nutzung

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Schutzbereich
  • Häufigste Restriktionen in Schutzbereichen
  • (Auskunft BMVg)
  • Festlegung von Bewuchshöhen für Wald und anderen
    Aufwuchs (z.B. Maisfeld) ( 4 SchBG)
  • Fotografierverbot ( 5 SchBG)
  • Beschränkungen für Errichtung und Veränderung von
    baulichen oder anderen Anlagen ( 3 SchBG),
    Genehmigungsvorbehalt Schutzbereichbehörde.
  • Beispiel Windkraftanlage im Schutzbereich stört
    Radarstation, OVG Münster Abriss
  • Entschädigung

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Schutzbereichabgrenzung - Verfahren
  •  Plan über Umfang des Schutzbereiches Beteiligten
    (nur denen) bekannt zu geben
  • Anhörung des Landes (Stellungnahme nach Anhörung
    Gemeinden)
  • Erklärung der Schutzgebiete durch Anordnung
  • Überprüfung alle 5 Jahre

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Koordination Landes-, Regionalplanung
  • 2 ROG (2) Grundsätze der Raumordnung
  • 15. Den räumlichen Erfordernissen der zivilen und
    militärischen Verteidigung ist Rechnung zu
    tragen.
  • 1 BauGB Grundsätze der Bauleitplanung
  • (5) ...Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind
    insbesondere zu berücksichtigen
  • 9. die Belange der Verteidigung und des
    Zivilschutzes,

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Koordination Landes-, Regionalplanung
  • Beurteilung nicht nach 38 BauGB
  • 37 BauGB Bauliche Maßnahmen des Bundes und der
    Länder
  • Überwindung von Bedenken der Gemeinde und höherer
    Verwaltungsbehörde durch BMV mit oberster
    Landesbehörde

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BMV-Erlass vom 30.11.1993
  • II.  Begriffsbestimmungen Für Darstellung
    unterscheiden
  • allgemeine militärische Anlagen
  • geheimschutzbedürftige Objekten (Verschlusssache)
  • Schutzbereiche
  • 1.1 Allgemeine militärische Anlage
  • Standortübungsplätze, Truppenübungsplätze,
    Schießplätze, Wasserübungsplätze,
    Erprobungsplätze, Standortschießanlagen
  • Kasernen und Truppenunterkünfte
  • Stabsgebäude und Verwaltungsgebäude
  • Bundeswehrkrankenhäuser/Militärlazarette
  • Akademien und Schulen der Bundeswehr
  • 1.2 Geheimschutzbedürftige militärische Anlagen
  • "Militärischer Sicherheitsbereich", "Sperrzone",
    Sonderausweis nötig.
  • Militärflugplätze, Raketenstellungen,
    Marinestützpunkte
  • Führungsgefechtsstände, Radar- und
    Fernmeldeanlagen
  • Munitionsdepots, Versorgungseinrichtungen
  • 1.3 Schutzbereiche
  • Schutzbereiche nach Schutzbereichgesetz (1956)
  • Bauschutzbereich nach dem Luftverkehrsgesetz
  • Lärmschutzbereiche nach Fluglärmgesetz

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Zurückhaltung in Plänen BMV-Erlass 30.11.1993
  • B.    Landes-, Regional, Bauleit- und Fachplanung
  • Beachtung der Bundeswehrplanungen
  • nur das Nötigste darstellen (nicht in LEPs und
    LEPro)
  • Außengrenzen (Bund), keine Anlagendetails
  • ursprünglichen Bestand bzw. Ziele darstellen
    (Wald, Feld)
  • im B-Plan bei kleinen Militäranlagen kein Hinweis
    auf militärische Zweckbestimmung allgemeine
    oder angrenzende Nutzungsart darstellen

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Konversion - Bsp. Brandenburg
  • 1989 230.000 ha, 8 v. Bbg (so groß wie
    Saarland) militärisch genutzt, ca. 200.000 ha
    werden militärisch nicht mehr gebraucht.
  • 300 WGT-Liegenschaften (Sowjet-Armee) 93.000 ha,
    3,2 v. Bbg
  • 16 ehem. Truppenübungsplätze (TÜP)
  • 76.000 ha
  • Flächenausdehnung, Unberührtheit, große Vielfalt
    Biotoptypen, Tier- und Pflanzenarten,
    Offenflächen, Sukzession natürliche
    Selbstentwicklung
  • Ausweisung 20 NSG mit 48.000 ha auf TÜP
  • Vorteil Schutz vor Zersiedlung im Außenbereich
  • Verwaltung, Verwertung Brandenburgische Boden
    Gesellschaft (BBG), WGT-Gesetz 18. Mai 1994
  • http//www.mlur.brandenburg.de/n/b_tuep.htm
  • http//www.wirtschaft.brandenburg.de/cms/detail.ph
    p?id123879_siteid90

http//www.wirtschaft.brandenburg.de/cms/detail.ph
p?id123881_siteid90
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Konversion - Brandenburg
  • 230.000 ha ( 8 der Landesfläche) waren 1989
    militärisch in Anspruch genommen.
  • 200.000 ha werden militärisch nicht
    weitergenutzt d.h. zivile Umnutzung8 der
    Fläche Brandenburgs Saarland bzw. Luxemburg.
  • http//www.brandenburg.de/cms/detail.php?id123879
    _siteid90

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Konversion Brandenburg
  • Ziele der Raumordnung LEP eV (s. auch LEP GR Z
    1.1.5 Nachnutzung von Konversionsflächen)
  • Z 1.0.5 Nicht mehr benötigte, bisher militärisch
    genutzte bauliche Anlagen und Militärflächen im
    räumlichen Zusammenhang zur Ortslage sind für
    Siedlungszwecke bereitzustellen, sonstige
    Konversionsflächen im Außenbereich sind
    vornehmlich einer Freiraumnutzung nach Abschnitt
    2 vorzubehalten. Städtebaulich relevante Teile
    von ehemals militärisch genutzten Flächen im
    Außenbereich dürfen für Siedlungszwecke nur
    zugelassen werden, wenn eine tragfähige
    Entwicklungskonzeption vorliegt und die
    nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind
  • Lage zum Siedlungsgebiet der Belegenheitsgemeinde
    ist durch räumlichen Anschluss oder enge
    Nachbarschaft gekennzeichnet und
  • verkehrliche (insbesondere ÖV) und sonstige
    Erschließung (Ver- und Entsorgung) ist vorhanden
    und
  • Größe, Zustand, Erhaltungswert und Eignung der
    baulichen Anlagen rechtfertigen den Aufwand im
    Verhältnis zur Erforderlichkeit der Nachnutzung.
  • Den Standorterfordernissen öffentlicher
    Bedarfsträger der technischen und sozialen
    Infrastruktur sowie den Belangen des Bundes
    aufgrund der Hauptstadtfunktion ist besonders
    Rechnung zu tragen. Dabei sollen die vorgenannten
    Bedingungen erfüllt werden. (Begründung s.
    Notizen)

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Fehlallokation Konversion
  • Größter Wissenschafts- und Forschungsstandort des
    Landes
  • Brandenburg auf ehemaligem Kasernengelände in
    Golm
  • 10 Minuten vom Park Sanssouci und der
    traditionsreichen Forschungs- und
    Universitätsstadt Potsdam entfernt
  • Der Weg zum Wissen führt städtebaulich in die
    Sackgasse (s. Wegweiser)
  • Manfred Kühn, Denkfabriken in Brandenburg die
    Wissenschaftsstadt Potsdam, in Guido Spars
    (Hrsg.) Regionalentwicklung Brandenburg, Neuere
    Entwicklungen in Theorie und Praxis, S. 172.
  • http//www.wpgolm.uni-potsdam.de/ziele.html

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Fehlallokation Konversion
  • Wanka Größter Wachtums- und Innovationsmotor
    des Landes
  • Forschungsstandort im ländlichen Umfeld
  • 1.500 Wissenschaftler, 6.000 Studierende
  • Bsp. Potsdam Sago-Gelände (hinter dem Außenring)
  • Bundesbediensteten-Wohnungsbau in Berlin-Gatow
    1.200 WE, 25 km vom Zentrum entfernt, 10 km zum
    nächsten Bahnhof (Drive-in-Siedlung) Bisher 12
    Eigenheime verkauft... Ein Bonner ist nicht
    darunter
  • Stefan Krappweis Der Zug in den Osten, in Uwe
    Altrock (Hg.) Das Schöne im Notwendigen finden,
    Leue Verlag Berlin, 2000, S. 197ff

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Fehlallokation Konversion
  • Asylbewerberheim im ehem. NVA-Rechenzentrum,
    Garzau bei Strausberg
  • Kritik einmal im Monat hält ein Bus, 25 Minuten
    Fußweg zur Regionalbahn/Supermarkt,
  • Bewohner verfügen über reichlich Wohnraum in
    guter Qualität.In Zukunft wird einmal pro Woche
    ein Bus halten. Das Amt bemühe sich, die
    Asylbewerber in das soziale Leben der umliegenden
    Gemeinden zu integrieren.
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