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Berufsvorbereitung f

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Title: Berufsvorbereitung f


1
Berufsvorbereitung für schulpflichtigeJugendlic
he
Stand Februar 2010
Niedersächsisches Kultusministerium

2
Neugestaltung der Berufsvorbereitung 2009
Schulpflicht
Berufseinstiegsschule (BES)
Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
Berufseinstiegsklasse (BEK)
Qualifizierungsbausteine
Leistungsbewertung
Förderunterricht
3
Schulpflicht
Niedersächsisches Kultusministerium
4
Schulpflicht
Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) zuletzt
geändert durch das Gesetz vom 18. Juni 2009
Dauer der Schulpflicht grundsätzlich 12 Jahre,
davon mindesten 9 Jahre an allgemein bildenden
Schulen
Vorzeitiges Ende Die Schulpflicht endet für
Schulpflichtige, die mindestens ein Jahr lang
eine berufsbildende Schule mit Vollzeitunterricht,
eine Werkstatt für Behinderte, eine
Jugendwerkstatt oder eine andere Einrichtung nach
67 Abs. 5 besucht haben. Ende in besonderen
Fällen Wenn aufgrund von Schulversäumnissen nicht
mehr zu erwarten ist, dass ein Bildungsgang
erfolgreich beenden werden kann, können
Schüler/innen, die ihre Schulpflicht bereits
erfüllt haben, der Klasse verwiesen
werden. Alternative Schulpflichterfüllung Schulpf
lichterfüllung nach 67 Abs 5
5
Schulpflicht
Frage zur Schulpflicht
Sind Personen, die vor Beginn des neuen
Schuljahres volljährig geworden sind, aber noch
keine 12 Jahre Schule, bzw. 9 Jahre
allgemeinbildende Schule und ein
Vollzeit-Schuljahr Berufsschule gemacht haben,
noch schulpflichtig?
Laut Schulgesetz beginnt die Schulpflicht im
siebten Lebensjahr (also zwischen 6 und 7) und
endet nach 12 Jahren ( 64 u. 65 NSchG). Dieses
gilt grundsätzlich, also auch für Kinder die
später eingeschult werden!!  Die tatsächliche
Schulbesuchszeit ist hier unwichtig. Damit ergibt
sich folgende Rechnung
Geboren                              1.  Juli  
2000 gilt bis 30. September
2000 Beginn der Schulpflicht     1. August 2006
      Ende der Schulpflicht         31.
Juli  2018 (Ein  Schuljahr wird immer vom
1.8. bis zum 31.7. gerechnet.) Wer vor
Schuljahresbeginn volljährig geworden ist,
 hat  seine 12 jährige Schulpflicht erfüllt!
6
Berufseinstiegsschule (BES)
Niedersächsisches Kultusministerium

7
Die Berufsbildenden Schulen (BBS)
FG 3-jährige 23.000 Schüler/innen
FS 9.000 Schüler/innen
BOS 400 Schüler/innen
BBS 267.000 Schüler/innen
Berufsschule (Teilzeit) 161.000 Schüler/innen
Ich habe Insgesamt 265.905 Schüler ausgerechnet
FOS 16.000 Schüler/innen
BFS mit beruflichem Abschluss 14.000
Schüler/innen
BES - BVJ - BEK 9.100 Schüler/innen
BFS 1-jährige BFS 2-jährige BFS 33.000
Schüler/innen
8
Berufseinstiegsschule
Berufsvorbereitungsjahr
Berufseinstiegsklasse
1 Jahr Vollzeitunterricht
Ziel Vorbereitung für eine Berufsausbildung oder
eine Berufstätigkeit Zielgruppe Schülerinnen
und Schüler ohne Hauptschul-abschluss mit
besonderem individuellen Förderbedarf.
Ziel Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten
für eine Berufsausbildung oder den Besuch einer
BFS Erwerb des Hauptschulabschlusses für
Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss
im Einzelfall Aufnahme von Schülerinnen und
Schülern mit Hauptschulabschluss
9
Einjährige berufliche Grundbildung ab 1.8.2009
Einjährige berufliche Grundbildung ab 1.8.2009
BFS Inhalte 1. Ausbildungsjahr Voraussetzung
HS-Abschluss
  • Betriebliche
  • Ausbildung
  • Arbeit
  • Maßnahmen
  • der Arbeits-
  • verwaltung

Betriebliche Ausbildung
  • BEK
  • Inhalte
  • insbesondere Deutsch, Mathe, Englisch und
    Fachpraxis
  • Ziel
  • Steigerung der Ausbildungsreife
  • HS-Abschluss
  • BVJ
  • Ziel
  • Berufstätigkeit
  • Ausbildung durch
  • individuelle Förderung

o h n e Hauptschulabschluss
m i t Hauptschulabschluss FÖRDERSCHULE //
HAUPTSCHULE
10
Berufs-vorbereitungsjahr (BVJ)
Niedersächsisches Kultusministerium

11
Berufsvorbereitungsjahr
Lernbereiche Wochenstunden
Berufsübergreifender Lernbereich 7
mit den Fächern Deutsch/Kommunikation Politik Sport Religion
Berufsbezogener Lernbereich 24
Theorie Fachrichtung Praxis Fachrichtung Theorie Fachrichtung Praxis Fachrichtung Optionale Lernangebote 4
Insgesamt 35
Optionale Lernangebote werden nicht bewertet, sie
dienen der allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung

Aus pädagogischen Gründen können bis zu vier
Unterrichtsstunden mit doppelter Lehrerbesetzung
stattfinden. Diese Stunden sind jedoch auf das
Stundenmaß der Stundentafel anzurechnen
12
Berufsvorbereitungsjahr
Eckdaten
Leitgedanke Den Jugendlichen dort abholen wo er
steht und soweit fördern wie es geht
Vorrangiges Ziel Förderung der
Berufsreife Förderung der Ausbildungsreife
Klassengröße 9 bis 17 Schüler/innen,
(Landesdurchschnitt ca. 11, 5 Sch.) Teilung in
der Praxis möglich
67 Abs 5 NSchG Individuelle Förderung unter
Einbindung auch außerschulischer Ressourcen.
13
Berufsvorbereitungsjahr
Optionale Lernangebote Förderung von Interessen,
Neigungen und Kreativität
BVJ A Umgestaltung der Stundentafel zugunsten
eines vermehrten Deutschunterrichts.
Schulsozialarbeit Berufsbildende Schulen mit BVJ
verfügen über mindestens eine sozialpädagogische
Fachkaft.
Hauptschulabschluss möglich Förderangebot von
sechs Stunden, Je 2 Stunden Deutsch, Mathe und
Englisch
14
Schulpflichterfüllungim Rahmen
einzelfallbezogener Förderpläneentsprechend des
NSchG vom 3.März 1998, zuletzt geändert am 18.
Juni 2009
67 Schulpflicht im Sekundarbereich II (5)
1Jugendliche, die nicht in einem
Berufsausbildungsverhältnis stehen und in
besonderem Maße auf sozialpädagogische Hilfe
angewiesen sind, können ihre Schulpflicht
durch den Besuch einer Jugendwerkstatt erfüllen,
die auf eine Berufsausbildung oder eine
berufliche Tätigkeit vorbereitet. 2Die
Schule, die ein Berufsvorbereitungsjahr führt,
kann in besonders begründeten Ausnahmefällen
auch die Erfüllung der Schulpflicht durch den
Besuch einer anderen Einrichtung mit der in Satz
1 genannten Aufgabenstellung gestatten.
3Die Erfüllung der Schulpflicht erfolgt auf der
Grundlage eines einzelfallbezogenen
Förderplans, der von der Jugendwerkstatt oder der
anderen Einrichtung und von derjenigen
berufsbildenden Schule gemeinsam aufzustellen
ist, die von der Schülerin oder dem
Schüler zu besuchen wäre.
Schulpflichterfüllung im Rahmen
einzelfallbezogener Förderpläne entsprechend
des NSchG vom 3.3.1998, zuletzt geändert am 28.
August 2002
BERUFSBILDENDE SCHULE verantwortlich für die
Förderpläne BVJ
Jugend- Werkstatt 4-8 schulpflichtige Jugendliche
Betrieb Einzelfälle
Soziale Einrichtungen Einzelfälle
Lehrgänge etc. Einzelfälle
15
Berufseinstiegsklasse
  • Eckdaten
  • der
  • BEK

16
(No Transcript)
17
Berufseinstiegsklasse
Klassenbildung/Budget
das zugewiesene Budget legt zugrunde eine

Klassenfrequenz von 18, 37 Unterrichtswochen.
  • Fachrichtungen
  •  1. Agrarwirtschaft
  •  2. Bautechnik
  •  3. Chemie, Physik und Biologie
  •  4. Drucktechnik
  •  5. Elektrotechnik
  •  6. Fahrzeugtechnik
  •  7. Farbtechnik und Raumgestaltung
  •  8. Hauswirtschaft und Pflege
  •  9. Holztechnik
  • 10. Körperpflege
  • Lebensmittelhandwerk und Gastronomie
  • Metalltechnik
  • 13. Textiltechnik und Bekleidung
  • Wirtschaft
  • Schwerpunktbildung ist möglich.


18
Berufseinstiegsklasse
Aufnahmevoraussetzung 1) Ohne
Hauptschulabschluss ( Regelfall ) a)
Abschlussklasse des Sekundarbereichs I oder
b) ein Berufsvorbereitungsjahr 2)
Mit Hauptschulabschluss ( Einzelfall !
Regelfall ist hier die BFS.) a)
Notendurchschnitt in den Fächern Mathematik,
Deutsch und Englisch von schlechter als 3,5
und b) Schullaufbahnberatung im Rahmen des
Aufnahme- verfahrens
Überweisung Bis zu sechs Wochen nach Beginn des
Unterrichts kann in ein BVJ überwiesen werden.
Stimmt bei einer Überweisung an eine andere
Schule diese nicht zu, entscheidet die
Schulbehörde.
19
Berufseinstiegsklasse
Prüfung Berufsübergreifender
Lernbereich Deutsch/Kommunikation und
Mathematik je eine Klausurarbeit von je 90
Minuten
Berufsbezogener Lernbereich Jeder
Qualifizierungsbaustein schriftliche
und praktische Prüfung QB erhält eine
gemeinsame Note
Vereinfachtes Verfahren Durchgeführt und
bewertet von der jeweiligen Lehrkraft
20
Berufseinstiegsklasse
Curriculare Ausrichtung Berufsübergreifender
Lernbereich Deutsch/Kommunikation, Mathematik
und Englisch orientieren sich an Standards
der HS Klasse 9
Berufsbezogener Lernbereich Qualifizierungsbau
steine Inhalte aus Ausbildungsrahmenplan
Vermittlungsumfang von wenigstens 60 und
höchstens 120 Zeitstunden Mindestens 4,
maximal 9 im Schuljahr Werden durch
schriftliche und praktische Überprüfung
abgeschlossen
Praktikum Vier Wochen bzw. 160 Stunden z.B.
2 x2 Wochen, 20 x 1 Tag pro Woche Lernortkoopera
tion QBs ganz oder teilweise von Betrieben
vermittelt
21
(No Transcript)
22
(No Transcript)
23
www.bvj.nibis.de
Berufseinstiegsklasse
24
Qualifizierungs-bausteine
Niedersächsisches Kultusministerium

25
Qualifizierungsbausteine
Standards für Qualifizierungsbausteine
  • Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt das
    Ergebnis des Qualifizierungsprozesses.
  • Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt eine in
    sich abgeschlossene Teilkompetenz in Bezug
  • auf die Ausbildungsordnung und den
    Ausbildungsrahmenplan.
  • Ein Qualifizierungsbaustein orientiert sich an
  • der beruflichen Handlungsfähigkeit.
  • Ein Qualifizierungsbaustein ist abprüfbar.
  • Ein Qualifizierungsbaustein wird bescheinigt.

26
Qualifizierungsbausteine
Vorgaben
  • Inhalte aus Ausbildungsrahmenplan.
  • Vermittlungsumfang von 60 bis 120 Zeitstunden.
  • Mindestens 4, maximal 9 QBs im Schuljahr.
  • Werden durch schriftliche und praktische
    Überprüfung abgeschlossen.
  • Werden mit einer gemeinsamen Note versehen. Die
    Bewertung errechnet sich zeitanteilig aus Praxis
    und Theorie.
  • Inhalte werden durch ein Kompetenzbild
    dokumentiert. Kompetenzbilder werden
    grundsätzlich vergeben - auch bei Misserfolg
  • Leistungsbewertung erfolgt durch Note im Zeugnis
    und besonderes Zertifikat. Zeugnis1
    oder 2 Zertifikat Ziel mit gutem Erfolg
    erreicht Zeugnis3 oder 4 Zertifikat Ziel mit
    Erfolg erreicht Zeugnis5 oder 6 kein Zertifikat
  • Wenn QB abgeschlossen, sind Kompetenzbild und
    Zertifikat umgehend auszuhändigen.
  • Eine erste Aushändigung spätestens im November.
  • Zertifikate werden von FT und/oder FP Lehrkraft
    unterzeichnet.

27
BBS Leese
Schulträger
Landkreis
Retsum
Kompetenzbild des Qualifizierungsbausteins 1
Wegweiser durch die Küche
1. Zugrunde liegender
Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter
Ausbildungsberuf
2. Zielformulierung
Die Schülerin/der Schüler arbeitet gem. den UVV
und
des HACCP-Konzeptes nach
Anweisung in einer
hauswirt. Küche.
Sie/er kennt die gebräuchlichen

Geräte und Arbeitsmittel.
3. Zeitlicher Umfang
90 Zeitstunden

4. Zu entwickelnde Kompetenzen
Zu entwickelnde Kompetenzen Zuordnung zu den Fertigkeiten und Kenntnissen des Ausbildungsrahmenplanes
Sicherheit bei der Arbeit in der Küche erwerben. Ordnungssysteme in der Küche beachten UVV bei Arbeitsabläufen einhalten Reinigungsmaßnahmen auf UVV abstimmen Pflegemittel richtig einsetzen
Hygienestandards in der Küche erfüllen. Reinigungsaufgaben nach den Vorgaben von HACCP durchführen Personal-, Betriebs- und Produkthygiene kennen und umsetzen
Einfache Arbeitsabläufe organisieren. Kennen und Anwenden wichtiger Grundsätze der Arbeitsplatz- gestaltung Richtige Körperhaltung bei Schneidarbeiten einnehmen Den Arbeitsplatzaufbau nach Vorgaben der Ergonomie vornehmen
Arbeitstechniken gezielt einsetzen. Geeignete Arbeitsgeräte nutzen Die Techniken Tunnel- und Krallengriff bei Schneidarbeiten anwenden
Lebensmittel nach ökonomischen Grundregeln einkaufen und lagern. Nach der Rezeptauswahl bzw. vorgabe die benötigten Lebens- mittel in einer Einkaufsliste zusammenstellen Den Einkauf durchführen Die Produkte entsprechend einlagern
Teamarbeit leisten. Umgangsformen im Klassenverband beachten Konfliktfähigkeit entwickeln Gruppenbildungsmöglichkeiten kennen und akzeptieren Präsentationsmöglichkeiten kennen und einsetzen Meldekultur beachten
5. Leistungsfeststellung Die
Leistungsfeststellung erfolgt über eine
kontinuier-
liche Tätigkeitsbewertung
im Unterrichtsbetrieb, einen

schriftlichen Leistungsnachweis und eine
Arbeitsprobe.
.................................................
..............................
Unterschrift
Datum
Siegel
28
Leistungsbewertung
Niedersächsisches Kultusministerium

29
Leistungsbewertung
4
4
5
4
4
6
5
4
4
Versetzung (gilt entsprechend für
Abschlüsse) BbS-VO 5 Voraussetzungen der
Versetzung
1Eine Schülerin oder ein Schüler ist am Ende
eines Schuljahres zu versetzen, wenn die
Leistungen in allen Lernbereichen mit mindestens
der Note "ausreichend" und in den einzelnen
Fächern, Lernfeldern, Lerngebieten oder
Qualifizierungsbausteinen entweder in nicht mehr
als zwei Fällen mit der Note "mangelhaft" oder
nicht mehr als in einem Fall mit der Note
ungenügend bewertet worden sind. Über die
Festsetzung der Noten für die Lernbereiche
entscheidet nach Maßgabe des 23 Abs. 4 Satz 1
die Klassenkonferenz.
Was ist dabei zu beachten?
30
Leistungsbewertung
Leistungsbewertung und Abschlüsse ( 22, BbS-VO)
Die Note für einen Lernbereich ist aus den in den
zugeordneten Fächern, Lernfeldern, Lerngebieten
oder Qualifizierungsbausteinen erbrachten
Leistungen unter Berücksichtigung der
unterschiedlichen Zeitanteile und der Bedeutung
der vermittelten Kompetenzen für den Bildungsgang
zu ermitteln. (Abs 3)
Der Festsetzung der Noten zum Ende eines
Schuljahres sind die im gesamten Schuljahr
erbrachten Leistungen unter Berücksichtigung der
Leistungsentwicklung zugrunde zu legen. (Abs
2) Zwischennoten sind auf Zeugnissen nicht
zulässig. (Abs 1)
31
Leistungsbewertung
32
Leistungsbewertung
Vergabe Hauptschulabschluss in der BEK
Unterrichtsfach Stunden A B C D E F
Berufsübergreifender Lernbereich
14
3 (3,4)
4 (4,1)
4 (3,8)
4 (4,3)
5 (4,6)
3 (3,3)
Deutsch/ Kommunikat. 4 3 4 4 4 5 3
Englisch 2 4 5 6 6 4 3
Mathematik 4 4 4 4 4 5 4
Politik 1 3 4 2 4 4 6
Sport 2 3 4 2 4 4 2
Religion 1 3 4 4 4 4 2

Berufsbezogener Lernbereich
21 (756 J.-Std.)
3 (3,3)
3 (2,9)
4 (3,6)
4 (4,0)
2 (2,4)
3 (3,0)
QB 1 60 (80) 4 4 3 4 4 3
QB 2 60 (80) 3 4 3 4 4 2
QB 3 90 (120) 3 4 4 4 3 3
QB 4 90 (120) 4 3 4 4 2 5
QB 5 120 (160) 3 2 3 4 2 3
QB 6 120 (160) 3 2 4 4 1 2
540 (720)
ABSCHLUSS
JA
JA
JA
JA
NEIN
NEIN
33
Leistungsbewertung
34
Leistungsbewertung
Vergabe Hauptschulabschluss im BVJ
Unterrichtsfach Stunden Stunden im Einzelnen A B C D E F G
Berufsübergreifender Lernbereich
7 ? 6
3
3
3
3
3
3
3/4
Deutsch 2 3 4 2 2 2 3
Politik 2 3 3 2 3 2 3
Sport 2 ? 1 3 3 5 3 5 3
Religion 1 3 3 5 3 5 4
4
3
3
4
Berufsbezogener Lernbereich
24 ? 23
3
3
3
4
3
3
3
Fachtheorie 6 ? 5
Fachrichtung 1 4 ? 3 3 3 3 4 2 3
Fachrichtung 2 3 4 4 3 5 4
Fachpraxis 18
Fachrichtung 1 10 3 3 3 4 3 3
Fachrichtung 2 8 3 4 4 2 3 4
Optionale Lernangebote 4 ? 0
2
4
2
5
Förderangebot Hauptschulkurs
6
4
4
3
2
3
4
4
HS Deutsch 2 4 4 4 2 2 3
HS Mathe 2 4 4 3 3 3 3
HS Englisch 2 4 4 3 2 3 6
4
4
4
ABSCHLUSS
JA
JA
JA
NEIN
NEIN
JA
JA/ NEIN
35
Förderunterricht
Niedersächsisches Kultusministerium

36
Förderunterricht
Besondere, individuelle Förderung um Ausbildung
erfolgreich abzuschließen.
  • Bis zu 2 Stunden zusätzlicher Pflichtunterricht
  • Vorrangig in BEK, BFS (1-jährig), BS
  • Größe einer Fördergruppe 4 bis 8 Schüler/innen
  • In einem Förderkurs können auch Schülerinnen und
    Schüler verschiedener Klassen zusammengefasst
    werden, daher sollte die Organisation des
    gesamten Förderunter-richts einer Schule einem
    Koordinationsbereich zugewiesen werden. Aufgrund
    des besonderen pädagogischen Anspruchs und der
    beschriebenen Zielgruppe ist wenn vorhanden -
    der Koordinationsbereich zu wählen, in dem auch
    die Berufseinstiegsschule angesiedelt ist.
    (EB-BBS)
  • zusätzliches Budget
  • Pro Klasse 0,5 Std pädagogisches Förderbudget

37

BS
BES
1j-BFS
BEK
2j-BFS
Danke
für Ihr Interesse.
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