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AFPG/Arbeitsstelle f

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Title: Institut f r Psychologie AFP/Arbeitsstelle f r Forensische Psychologie Author: Prof.Dr.Hans-Georg W. Vo Last modified by: hgvoss Created Date – PowerPoint PPT presentation

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Title: AFPG/Arbeitsstelle f


1
AFPG/Arbeitsstelle für Forensische Psychologie
und Gerichtsgutachten
  • Schwere Belästigung und Nachstellung
  • (Stalking)
  • Prof. Dr. Hans-Georg W. Voß
  • Roundtable Bedrohungsmanagement
  • Lufthansa Aviation Center
  • 18.11.2013
  • ________________________________________

2
Gliederung
  • Phänomenologie und Verbreitung
  • Typologische Ansätze
  • Management von Stalkingfällen (Risikoanalyse,
    Prävention, Therapie)
  • Stalking im betrieblichen Rahmen
  • Stalking in der Rechtsprechung und kritische
    Anmerkungen

3
Phänomenologie des Stalking
  • Definition
  • Das beharrliche Verfolgen oder Belästigen einer
    Person, deren physische und/oder psychische
    Unversehrtheit und Sicherheit dadurch bedroht
    wird

4
  • Typische Äußerung einer Betroffenen
  • "Ich gehe auf niemanden mehr zu, geh nicht mehr
    alleine raus und schließe mich zuhause ein,
    verriegele die Türen und Fenster, kontrolliere
    vor jeder Fahrt mein Auto genau, habe Angst, in
    den Briefkasten zu sehen, fühle mich ständig
    verfolgt, da er gedroht hat 'Wenn ich mit Dir
    fertig bin, kannst Du nicht mehr normal leben' ".

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Formen/verwandte Konzepte
  • - Erotomanie - der Wahn, geliebt zu werden
  • Obsessive - Fixierung auf bestimmte Person(en)
  • Cyberstalking - Stalking über Medien
  • Stalking-by-Proxy - Verwandte, nahestehende
    Personen
  • Häusliche Gewalt (Nachstellung im häuslichen
    Rahmen)
  • Mobbing (spezifisches Ziel Entfernung vom
    Arbeitsplatz)

6
Quelle BKA
Tatmittel Internet(2012) Stalking 1.440
(5,8) Bedrohung 2.562 (10,5)
7
Verbreitung und Vorkommen
  • Meta-Analyse 108 Stichproben in 103 Studien mit
    ca. 70.000 Teilnehmern (n. Spitzberg, 2002)
  • 12 -20 aller Personen
  • 16-24 der Frauen
  • 8-10 der Männer
  • 75 der Opfer sind Frauen, 25 Männer
  • 50 aller Stalkingfälle im Anschluss an
    Liebesbeziehung
  • 75 durch Bekannte, 25 durch Fremde

8
Verbreitung und Vorkommen
  • Zahlen abhängig von der Definition
  • "leichte Angst" als Folge
  • 12 der Frauen, 4 der
    Männer
  • "erhebliche Angst" als Folge
  • 8 der Frauen, 2 der Männer
  • Englische Studie (10 000 Einwohner)
  • Lebenszeitprävalenz 16 der Frauen,
  • 7 der
    Männer

9
Verbreitung und Vorkommen
  • Unter Berücksichtigung aller epidemiologischen
    Studien ergibt sich eine
  • Lebenszeitprävalenz von
  • 12-16 bei den Frauen und
  • 4-7 bei den Männern
  • dafür, mindestens einmalig Opfer zu werden

10
Verbreitung und Vorkommen
  • Beziehungskonstellation Zielperson/Täter
  • Ex-Partner/in 49
  • Bekannte/r 14
  • Arbeitskollege/in 8
  • Fremde/r 8
  • Sonstige 7
  • Freund/in 5
  • Professionelle Bez. 4
  • Ex-Partner/in von
  • Partner/in 3
  • Familienmitglied 2
  • (Voß, Hoffmann Wondrak, 2006)

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Stalking-Verhaltenskategorien
  • Hyperintimität, exzessives Interesse an Beziehung
  • Annäherung, Beobachten, Nachfolgen
  • Invasion, Betreten des Privatgeländes, Wohnung
  • Ausspionieren von Angehörigen, Bekannten
  • Verängstigen und Belästigen
  • Bedrohen, Kontrollieren, Druck (auch physisch)
  • Aggression, Gewalt (auch sexuelle)

12
Art der KontaktaufnahmeMehrfachnennungen,
Angaben in
  • Telefonanrufe (85)
  • Herumtreiben in der Nähe (68)
  • Über Dritte (65)
  • Im Umfeld nach Zielperson fragen (55)
  • vor Haustür stehen (54)
  • Briefe (50)
  • SMS (47)
  • Nachlaufen (44)
  • Unerwünschte Geschenke (43)

13
  • wortloses Dasitzen/Dastehen (39)
  • Nachrichten an Auto/Haustür (35)
  • E-Mails (35)
  • Verfolgen mit Auto (35)
  • Beschädigung von Eigentum (26)
  • Eindringen in Wohnung (18)
  • schockierende Dinge verschicken (13)
  • Dienstleistungen i. N. der Zielperson (10)

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Psychische AuswirkungenMehrfachnennungen, in
  • Gefühl der inneren Unruhe (82)
  • Nervosität, Schreckhaftigkeit (72)
  • Angst (72)
  • Mißtrauen gegenüber anderen (69)
  • Wut, Reizbarkeit, Aggressionen (68)
  • Depressionen (49)
  • Panikattacken (33)
  • Keine (2)

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Auswirkungen allgemein(andere Studien)
  • Persönlichkeitsveränderungen (83)
  • Veränderungen im Alltag (82)
  • Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen (73)
  • Höhere Gewaltbereitschaft und Gewaltausübung in
    der Beziehung, aggressiver (27)
  • Selbst häufiger Opfer von Gewalteinwirkung
    (sexuell und nicht-sexuell), dabei in mehr als
    40 der Fälle Verletzungen

16
Klassifikation von Stalkern
  • Einteilung nach unterschiedlichen
    Verhaltensweisen und Krankheitsbildern
  • 5 Haupttypen (n. Mullen et al, 2000)
  • - zurückgewiesene
  • - beziehungssuchende
  • - rachsüchtige
  • - attackierende
  • - erotomane, psychopathische

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Der zurückgewiesene Stalker
  • Größte Gruppe
  • Meist Ex-Partner
  • Oft Motivations-Mix aus Wut und
    Wiederannäherung
  • Glauben, dass Opfer sie provoziert
  • Auch Rachegefühle (narzisstische Kränkung)

18
Der beziehungssuchende Stalker
  • Fehlwahrnehmung von Beziehung
  • Ignorieren/Uminterpretieren von Feedback des
    Opfers
  • Idealisieren des Opfers, Verehrertypen
  • Oft isolierter Lebensstil des Täters
  • Opfer kann als Partner/Freund/ Elternfigur
    gewünscht werden
  • Unempfindlich gegenüber Abwehr

19
Der rachsüchtige Stalker
  • Opfer steht für Unrecht, das dem Täter
    vermeintlich angetan wurde
  • Täter wollen Ohnmacht in Macht wandeln
  • Opfer soll Angst und Verzweiflung spüren
  • Täter fühlen sich berechtigt zu stalken, selbst
    als Opfer, das Vergeltung übt

20
Der attackierende Stalker
  • Täter (fast) immer männlich
  • Stalking ist Vorstufe zur Gewalttat (Ausspähen,
    Macht-Fantasien, Üben)
  • Häufig sexuelle Gewalttat
  • Opfer bemerken Stalking nicht
  • manchmal Defizite bei sozialem Beziehungsnetzwerk
    Einzelgängertypen)

21
Erotomane, morbide, krankhafte Stalker
  • Meist psychopathische Persönlichkeit, häufig
    paranoide Störung
  • Motivation Kontrolle/Dominanz
  • Opfer als Jagdobjekt
  • Subtile Stalking-Techniken

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Weitere Klassifikation
  • Exbeziehungsstalking (Ex-Partner-Stalking)
  • Verliebtheitsstalking (Infatuation Harassment)
  • Wahnhaft fixiertes Stalking (Delusional Fixation
    Stalking)
  • Sadistisches Stalking (Sadistic Stalking)
  • ___________________________________
  • Typologie nach Sheridan Blaauw, 2002

23
Umgang mit Stalkingfällen (Management)
  • Situationsanalyse und Risikoeinschätzung
  • Spezielles Fallmanagement

24
Situationsanalyse und Risikoeinschätzung
  • Vorbeziehung zwischen Opfer und Täter
  • Aktuelle Beziehung (Kinder ?)
  • Stalkinghandlungen
    (Rangfolge nach Häufigkeit, Dauer und Schwere der
    Beeinträchtigung)
  • Infrastruktur (bevorzugte Orte, räumliche
    Distanzen, Rückzugsmöglichkeiten, Pufferzonen,
    Barrieren)
  • Alltagsstruktur (tägl. wiederkehrende
    Verrichtungen, Gewohnheiten, Zeiten
    Wohnung/Arbeitsplatz)
  • Daten, Beweismittel (Briefe, Berichte dritter
    Personen, Protokolle/Polizei, Fotos, SMS, E-Mail,
    Telefonmitschnitte usw.)

25
Risikoeinschätzung/Gefährdung (1/2)
  • Das Risiko ist höher, wenn...
  • auf Seiten des Täters
  • - dieser ein ehemaliger Intimpartner ist
    (Ex-Partner)
  • - konkrete Drohungen geäußert wurden
  • - insgesamt eine hohe Gewaltbereitschaft
    erkennbar ist
  • - es häusliche Gewalt in der Vorbeziehung
    gegeben hat
  • - Stalking aus Rachemotiven heraus erfolgt
  • - es Hinweise auf eine zunehmende obsessive
    Fixierung
  • auf die Zielperson gibt bei psychischer
    Einengung
  • (zunehmend Zeit mit Nachstellungen, kommt
    von Gedanken
  • an Zielperson nicht los, evtl.
    Depressivität, Äußerung von
  • Suizidgedanken)

26
Risikoeinschätzung/Gefährdung (2/2)
  • - es eine kriminelle Vorgeschichte gibt
  • Substanzmissbrauch vorliegt (Alkohol, sonstige
    Drogen)
  • Waffen vorhanden sind
  • eine psychiatrische Erkrankung oder abnorme/
    emotional instabile Persönlichkeit vorliegt
  • kaum soziale Ressourcen verfügbar sind
    (Einzelgängertyp)
  • auf Seiten des Opfers
  • eine geringe emotionale Belastbarkeit vorliegt
  • bereits mehrfach bzw. länger andauernde
    Stalking-Episoden gegeben hat
  • eine geringe Einsichtsfähigkeit (auch
    intellektuelle Defizite) besteht
  • Kaum soziale Ressourcen verfügbar sind (z. B .
    Freunde, Nachbarn, Verwandte)
  • gemeinsame Kinder vorhanden sind

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Fallmanagement Prävention und Therapie
  • Zwei Ebenen
  • Defensive (verdeckte) und/oder offensive
    Strategien (eventuell aufbauend)
  • Team-Ansatz und Vernetzung
  • (Kriminalpsychologen, Juristen, Polizei,
    Hilfsorganisationen, Selbsthilfegruppen)
  • Allgemein gilt je höher das Risiko, je stärker
    die Bedrohung, um so eher offensive Maßnahmen
  • Viele Fälle von Ex-Partner-Stalking
    (Zurückgewiesene)

28
Defensive Strategien
  • Bei minderschweren und moderaten Fällen
  • Installation von Warnsystemen
  • Nahestehende Personen aufklären
  • Verhaltensstrategien zur Vermeidung von Kontakt
  • Mail-/Spamfilter, Sicherheitsprogramme
    (Cyberstalking)

29
Offensive Strategien
  • Polizeiliche Maßnahmen
  • (Ermittlungen, Gefährderansprache)
  • Vorgehen nach GewSchG, 238 StGB
  • In Betrieben Ansprache, Abmahnung, Kündigung
  • Therapeutische Interventionen
  • (Voraussetzung compliance)

30
Therapeutische Interventionen
  • Für Täter
  • bisher nur i.R. klinischer Fälle
  • Beratung
  • Therapie in gemischten Fällen (Drogen, Alkohol)
  • Für Opfer
  • Psychotherapie des posttraumatischen
    Belastungssyndroms, Traumatherapie
  • Psychotherapie sonstiger Folgen des Stalking
  • Unterstützende Medikation

31
Gewalt am Arbeitsplatz (workplace violence)
  • Bisher Randthema im Bereich Arbeitssicherheit
  • Psychische Störungen allgemein in 2012 für mehr
    als 53 Millionen Arbeitstage-Ausfälle
    verantwortlich
  • 41 der Frühverrentungen psychisch bedingt
    (Altersdurchschnitt 48 Jahre)
  • Wirtschaftlicher Schaden 6,3 Mrd. Euro
  • Rechtlicher Rahmen AschG, BetrVG, AGG, OEG, BGB,
    SGB
  • Präventive Maßnahmen
  • Sensibilisierung des Personals für Warnsignale
  • Systematische Früherkennungsprogramme
  • Deeskalationstrainig für besonders gefährdete
    Mitarbeiter
  • Ansprechpartner (Konzernsicherheit, Personalrat,
    psychologischer Dienst, innerbetriebliche task
    force)
  • Leitlinien i. S. einer workplace policy

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Stalking in Betrieben und Organisationen
  • Stalking als Teil von workplace violence
  • Zwei Fälle
  • (a) Täter und Opfer sind Betriebsangehörige
  • (b) Täter gehört nicht der Organisation an

33
Täter und Opfer sind Betriebsangehörige
  • Einige Maßnahmen wie Kontaktvermeidung oftmals
    nicht möglich
  • Verdeckte Maßnahmen schwer zu realisieren
  • Offene Maßnahmen möglichst früh (Deeskalation)
  • Ansprache des Täters durch fachlich geschultes
    Personal
  • Hier gemeinsame Anhörung beider Parteien
    eventuell sinnvoll
  • Formelle Abmahnung
  • Außerordentliche fristlose Kündigung (BAG-Urteil
    v. 19.04.10)

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Täter gehört nicht (mehr) der Organisation an
  • Stalking am Arbeitsplatz
  • Defensive und offensive Maßnahmen Ansprache,
    Hausverbot, lokale Öffentlichkeit herstellen
    (Arbeitskollegen/-innen), Abwehr von
    Cyberstalking
  • Stalking außerhalb des Arbeitsplatzes
  • Betriebliche Maßnahmen beschränken sich auf
    präventive Maßnahmen und Beratung/Betreuung des
    Opfers
  • Vermittlung professioneller Hilfe

35
Stalking in der Rechtssprechung
  • Gewaltschutzgesetz (GewSchG) von 2001
  • 238 StGB Nachstellung
  • Im betrieblichen Bereich
  • 241 Abs. 2 BGB (Schutz- und Aufklärungspflicht
    des Arbeitgebers)
  • 617-619 BGB (Schutzvorschriften)
  • Stalking Belästigung n. 3 Abs. 3 AGG
  • Stalking und sexuelle Belästigung n. 3 Abs. 4
    AGG
  • Mitbestimmungsrechte n. 87 Abs.1 Nr.1 und Nr. 7
    BetrVG
  • Betriebsrat kann Entlassung fordern, n. 104
    BetrVG
  • Opferentschädigungsgesetz (OEG) Stalking-Opfer
    haben nur Anspruch auf Versorgungsleistungen,
    wenn ihnen körperliche Gewalt angetan wurde. Rein
    psychischer Terror reiche nicht aus (BuSozG v.
    07.04.11)

36
Sonstige Delikte in Verbindung mit 238 StGB
37
Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor
Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz
, GewSchG)
  • In Kraft getreten 01.01.2002
  • Regelt Fälle, in denen eine Person vorsätzlich
    den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit
    einer anderen Person widerrechtlich verletzt
  • Maßnahmen Wohnungsbetretungsverbot,
    Näherungsverbot, Verbot, über Telekommunikationsmi
    ttel Verbindung aufzunehmen, Zusammentreffen mit
    der verletzten Person herbeizuführen
  • In Absatz 2 wenn eine Person einer anderen mit
    einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der
    Gesundheit oder der Freiheit widerrechtlich
    gedroht hat oder . in die Wohnungeindringt oder
    eine andere Person dadurch unzumutbar belästigt,
    dass sie ihr gegen den ausdrücklich erklärten
    Willen wiederholt nachstellt oder sie unter
    Verwendung von Fernkommunikationsmitteln verfolgt

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GewSchG
  • Positiva
  • Präventivmaßnahmen zur Abwehr weiterer Taten
  • bereits die Bedrohung ist strafbar
  • Täter kann aus gemeinsamer Wohnung
    unverzüglich verwiesen werden
  • neue Formen der (widerrechtlichen) Annäherung
    und Verfolgung werden berücksichtigt
    (Telekommunikation, Internet)
  • Probleme
  • Verankerung im Zivilrecht und Beweislast beim
    Opfer
  • "Stalking" als wiederholte und chronifizierte
    Belastung nicht berücksichtigt
  • Strafandrohung eher von geringem Gewicht
    (zumeist Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis zu einem
    Jahr)

39
Der 238 StGB (Nachstellung) im Wortlaut
  • Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er
    beharrlich
  • seine räumliche Nähe aufsucht,
  • unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln
    oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder
    über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
  • unter missbräuchlicher Verwendung von dessen
    personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren
    oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte
    veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
  • ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher
    Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner
    selbst oder einer ihm nahe stehenden Person
    bedroht oder
  • eine andere vergleichbare Handlung vornimmt und
    dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend
    beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
    drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

40
238 StGB im Wortlaut
(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu
fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das
Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine
andere dem Opfer nahe stehende Person durch die
Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren
Gesundheitsschädigung bringt. (3) Verursacht der
Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines
Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem
Opfer nahe stehenden Person, so ist die Strafe
Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn
Jahren. (4) In den Fällen des Absatzes 1 wird
die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn,
dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des
besonderen öffentlichen Interesses an der
Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen
für geboten hält. (in Kraft getreten am
31.03.2007)
41
Erledigungsarten (gesamt) und Gründe für
Einstellung
8.2
154
153
26.2
Einstellung
57.0
170
sonstige Einstellung
13.1
37.7
170 StPO Tat nicht strafrechtlich relevant 154
StPO fällt nicht beträchtlich ins Gewicht 153
StPO kein öffentliches Interesse 376 StPO
Verweis auf Privatklage
376
14.8
sonstige Erledigungsart
3.7
Freispruch
3.7
Quelle Voß, 2011
Verurteilung / Strafbefehl
35.5
42
Fazit
  • Die Strafnorm
  • beseitigt bestehende Handlungsunsicherheiten a.d.
    Gebiet des Gefahrenabwehrrechts
  • berücksichtigt v. a. die hohe Frauenquote im
    Bereich des Ex-Partnerstalking (ca. 50 aller
    Fälle)
  • Stalking im Kernstrafrecht führt zu mehr Klarheit
    in Beratungs- und Interventionssituationen
    (Symbolkraft des Strafrechts wirkt sich aus)
  • Strafwürdigkeit von Stalkinghandlungen vom
    Gesetzgeber konkretisiert
  • Spezifischer Opferschutz soll gewährleistet
    werden
  • Ersetzt nicht das GewSchG
  • Strafandrohung von Gewalt/Stalking nach
    Trennung/Scheidung hilft im Falle von häuslicher
    Gewalt den betroffenen Frauen und erhöht die
    Anzeigebereitschaft
  • aber.

43
Aber
  • jede Tat muss dem Oberbegriff Nachstellung
    entsprechen
  • andere vergleichbare Handlung (Abschn. 1, Satz
    5) verbesserungsbedürftig (StA
    kommt hier besondere Bedeutung zu)
  • beharrlich rel. große Unsicherheit, in Akten
    v.a. mehrmalige Wiederholung
  • schwerwiegende Beeinträchtigung der
    Lebensgestaltung unklar,
    sehr dehnbar (hohe
    Diskrepanz zw. subj. Erleben und strafrechtl.
    Würdigung)
  • einmalig traumatisierte Opfer nicht
    berücksichtigt
  • bisher fast nur Fälle nach Abschnitt (1) und
    (2)
  • Einstellungsrate der Verfahren mit knapp 60 sehr
    hoch
  • Bisher kaum von der Möglichkeit einer
    De-Eskalationshaft (U-Haft, 112a Abs.1 Nr.1
    StPO) Gebrauch gemacht
  • nach (4) ein Antragsdelikt Schwelle für viele
    betroffene Frauen zu hoch
  • - neue Initiative des Gesetzgebers Stalking als
    Bestandsdelikt

44
Ausgewählte Forschungsbeiträge
  • Voß, H.-G. J. Hoffmann (Hrsg.)(2002),
    Themenheft Stalking. Polizei Wissenschaft, Heft
    4.
  • Voß, H.-G. Zur Psychologie des Stalkings. In J.
    Bettermann. M. Feenders (Hrsg.) Stalking -
    Möglichkeiten und Grenzen der Intervention.
    Frankfurt/Main Verlag für Polizeiwissenschaft
    2004.
  • Voß H.-G. (2005). Stalking im Kontext von
    Beziehungen. Praxis der Rechtspsychologie, 15.
    Jg., Heft2, S. 183-197.
  • Voß, H.-G., Hoffmann, J., Wondrak, I. (2005).
    Stalking in Deutschland aus Sicht der
    Betroffenen und Verfolger. Baden-Baden Nomos
    Verlag.
  • Voß, H.-G. Küken, H. (2006). Gibt es ein
    spezifisches Persönlichkeitsprofil des Stalkers.
    Familie, Partnerschaft, Recht, 12, S. 180-185.
  • Hoffmann, J. Voß, H.-G. (Hrsg.) (2006).
    Psychologie des Stalking. Grundlagen-Forschung-Anw
    endung. Frankfurt Verlag für Polizeiwissenschaft
  • Voß, H.-G. W. (2008). Stalking Unerwünschtes
    Belästigen und Verfolgen auspsychologischer
    Sicht. In A. Dessecker R. Egg (Hrsg.), Gewalt
    im privaten Raum aktuelle Formen und
    Handlungsmöglichkeiten. Kriminologie und Praxis
    (KuP) Bd. 54 (S. 7595). Wiesbaden.
  • Voß, H.-G. W. (2011) 238 StGB "Nachstellung" und
    Gewaltschutzgesetz Wirksamkeit. Ergebnisse
    einer Befragung von Opfern und eine Analyse von
    Gerichtsakten zum 238 StGB und zum GewSchG. In
    Praxis der Rechtspsychologie 21 (2.), S. 322-338
  • Weitere Beiträge unter www.afpg-online.de, und
    www.stalkingforschung.de
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