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Herzlich Willkommen

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Herzlich Willkommen Zur Betriebsversammlung des allgemeinen Personals am 19.11.09 Tagesordnung: Er ffnung, Feststellung der Beschlussf higkeit (Ist bei ... – PowerPoint PPT presentation

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Title: Herzlich Willkommen


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Herzlich Willkommen
  • Zur Betriebsversammlung des allgemeinen Personals
    am 19.11.09

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Tagesordnung
  • Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
    (Ist bei Beginn der Betriebsversammlung weniger
    als die Hälfte der stimmberechtigten Arbeitnehmer
    anwesend, so ist eine halbe Stunde zuzuwarten
    nach Ablauf dieser Zeit ist die
    Betriebsversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl
    der anwesenden stimmberechtigten Arbeitnehmer
    beschlussfähig.)
  • Bericht der Betriebsratsvorsitzenden
  • Kollektivvertrag
  • Betriebsvereinbarung Gleitzeit
  • Allfälliges

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  • Bericht der Betriebsrats-
    Vorsitzenden

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KOLLEKTIVVERTRAG mit 1.10.2009 trat der KV
für die Universitäten in Kraft
  • Automatisch übergeleitet wurden jene Personen,
    welche nach 31.12.2003 an der BOKU in den
    Dienststand eintraten / gehaltswirksame
    Veränderungen für befristete ProjektmitarbeiterInn
    en allerdings erst nach 3 Jahren
  • Er ist ein gemeinsames Regelwerk für Allgemeines,
    als auch Wissenschaftliches Personal
    spezifische Punkte betreffen allerdings nur die
    jeweilige Bedienstetengruppe

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  • die BOKU hat bereits im Sommer die ersten
    Überleitungen vorbereitet, und entsprechende
    Mitteilungen an die betroffenen Bediensteten
    versandt
  • und dann gings los

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  • Die Mitteilung erfolgte über die Einstufung nach
    KV herangezogen wurde die von allen
    Universitäten angewendete Umrechungstabelle
    (V-Schema KV-Schema)

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Überleitung des allg. Personals vom VBG zu den
Verwendungsgruppen des KV
  • VBG Verwendungsgruppe
  • h2-5, v5, v4/1, v4/2
  • h1, v4/3, v3/1, v3/2
  • v3/3, v3/4
  • v3/5, v2/1, v2/2, ADV7
  • v2/3, v2/4, ADV5, ADV6
  • v2/5,v2/6,v1/1,ADV3,ADV4
  • v1/2, ADV 2
  • v1/3, ADV 1
  • v1/4
  • Kollektivvertrag
  • I
  • IIa
  • IIb
  • IIIa
  • IIIb
  • IVa
  • IVb
  • V
  • mindestens V, sonst Einzelvertrag

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  • Der Rücklauf aus der Belegschaft betraf in erster
    Linie das in Frage stellen der Einstufungen
  • Im Zuge der Umstellungen wurden spezifische
    Fragestellungen aufgeworfen
  • Beispiel Anrechnung der Vordienstzeiten bzw.
    Vorerfahrungen Kinderzulage, Aufsaugregelung.
  • Nicht nur an der BOKU wurde der Kollektivvertrag
    aus Sicht des Arbeitgebers und Arbeitnehmervertret
    ung unterschiedlich interpretiert

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  • Gewerkschaft und Dachverband die
    Verhandlungspartner des Kollektivvertrages
    wurden nun mit diesen Fragestellungen aus allen
    Universitäten konfrontiert und sahen sich
    veranlasst, Klärungen herbeizuführen

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Themen, welche derzeit nach- verhandelt werden
(Auszug)
  • 1.Gehaltsordnung Begrenzung des maximalen
    Aufsaugungszeitraumes
  • 2. Anerkennung und Anrechung von
    Elternkarenzurlauben für dienstzeitabhängige
    Rechte
  • 3. Anpassung des Fahrtkostenzuschusses an die
    Neuregelung im Bundesbereich
  • 4. Klarstellung für ProjektmitarbeiterInnen

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  • .zwischenzeitlich wurde seit September diesen
    Jahres an der BOKU seitens des Betriebsrates die
    Personalstruktur des Allgemeinen Personales in
    Zusammenarbeit mit der Personalabteilung
    erhoben.
  • denn dies ist ein wichtiger Baustein für die
    (Neu)-Bewertung der Arbeitsplätze.
  • eine Neu-Bewertung der Arbeitsplätze im KV ist
    nur mit entsprechender Betriebsvereinbarung
    möglich.

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Was ist nun zu tun?
  • Seitens der ArbeitnehmerInnen Meldung
    (Einspruch) über Einstufung nach KV an
    Personalabteilung und Betriebsrat
  • Differenzierung handelt es sich um einen
    Umrechnungsfehler oder um einen Antrag auf
    Neubewertung?
  • Seitens des Betriebsrates und Rektorates rascher
    Abschluss der entsprechenden Betriebsvereinbarung,
    parallel dazu Fertigstellung Personalstrukturpla
    n
  • Fortführung der Gespräche Arbeitsgruppe KV (Boku)
    zur weiteren Klärung der noch offenen Fragen
    (nächste Runde 26.11.2009)
  • Seitens Dachverband und Gewerkschaft endgültige
    Vereinbarung, beidseitige Unterzeichnung, zur
    Klärung offener Fragen

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Betriebsvereinbarung - GLEITZEIT
  • Geltungsbereich gesamtes allg. Personal
  • Ausnahmen PraktikantInnen, oder wenn die
    Tätigkeit keine Gleitzeit zulässt
  • Beginn 01.01.2010
  • Geltungsdauer ein Jahr, automatische
    Verlängerung wenn keine neuen Verhandlungen
    stattfinden

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Gleitzeitrahmen
  • Arbeitsbeginn Mo bis Fr zwischen 7.00 und
    9.00 Uhr
  • Arbeitsende Mo bis Do zwischen 14.00 und 18.00
    Uhr Fr zwischen 12.00 und 18.00 Uhr
  • Kernzeit Mo bis Do zwischen 9.00 und 14.00
    UhrFr zwischen 9.00 und 12.00 Uhr

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Abrechnungseinheit
  • Minutengenau
  • Monatsende Rundung auf volle Viertelstunden
  • Beispiel Am Monatsende bleiben 28,43 Stunden
    als Übertrag stehen. Diese werden auf 28 h und 30
    min gerundet.

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Unaufschiebbare Termine
  • Arztbesuch während der Kernzeit
  • Sonstige Termine
  • Unverzügliche Meldung an den Vorgesetzten

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Gleitzeitperiode / Zeitguthaben - Zeitschuld /
Mehrarbeitsstunden
  • Gleitzeitperiode Kalenderjahr
  • Zeitguthaben/ -schuldGuthaben innerhalb einer
    Periode max. 72 h, Übertrag max. 24 h Schuld
    innerhalb einer Periode max. 24 h, Übertrag max.
    8 h
  • Mehrarbeitsstunden Stunden innerhalb des
    Gleitzeitrahmens

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Überstunden
  • Jede Arbeitsleistung außerhalb des
    Gleitzeitrahmens
  • Jede Überschreitung der Grenzen der
    Normalarbeitszeit, die nicht selbst bestimmt im
    Rahmen des Gleitens geschieht, sondern vom
    Arbeitgeber angeordnet wurde oder zur Abwendung
    von drohenden Schäden dient
  • Die Arbeitszeitsumme, die am Ende der
    Gleitzeitperiode über die Übertragungsmöglichkeit
    von Zeitguthaben hinausgeht.

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Kontrolle/Missbrauch
  • Verantwortlich für die Richtigkeit der Daten ist
    der/die ArbeitnehmerIn
  • Die Kontrolle obliegt dem/der direkten
    Vorgesetzten
  • Verstöße gegen diese Betriebsvereinbarung können
    eine Ermahnung nach sich ziehen und einen
    Ausschluss aus der Gleitzeit zur Folge haben

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Zeiterfassung / Mittagspause
  • Zeiterfassung
  • Durch den Arbeitnehmer
  • Tagesaktuell
  • Abgabe bis zum 15. des Folgemonats
  • Lage der Mittagspause
  • 30 Minuten
  • Freiwählbar nach Maßgabe der dienstlichen
    Erfordernisse
  • Zwischen 1100 und 14.00 Uhr
  • während der Arbeitszeit

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Vorübergehende Abwesenheit vom Arbeitsplatz /
Arbeitsbeginn - ende außerhalb der Betriebsstätte
  • Vorübergehende Abwesenheit vom ArbeitsplatzKennt
    nisnahme Vorgesetzter
  • Arbeitsbeginn/- ende außerhalb der
    BetriebsstätteKenntnisnahme VorgesetzterIn
    Aufzeichnung festhalten

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Auflösung / Unterbrechung des Dienstverhältnisses
  • Zeitschuld/-guthaben sind nach Möglichkeit vorher
    abzubauen
  • Unterbrechung nicht abgebaute Stunden werden
    weitergeschrieben
  • Auflösung Zeitschuld wird im Verhältnis 11
    einbehalten, Zeitguthaben werden im Verhältnis
    11,5 ausbezahlt / Teilzeitbeschäftigung 11,25

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Übergangsbestimmungen
  • Bisherige Stunden bleiben unberührt
  • Abbau etwaiger schon vorhandener Überstunden
    empfohlen, bis spätestens März 2010

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Schlussbestimmungen
  • Differenzen sind unter Miteinbeziehung des
    Betriebsrates zu klären
  • Betriebsvereinbarung über die Lage der
    Mittagspause vom 15. März 2005 wird beendet

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Allfälliges
  • 14.12.2009 Blutspendeaktion/Festsaal
  • Persönliche Kontaktaufnahme durchdas Sekretariat
    des BetriebsratesTel. 01/47654 Kl. 1200
    (vormittags)oder Mail an br.aup_at_boku.ac.at
  • www.boku.ac.at/braup.html
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