Training f - PowerPoint PPT Presentation

About This Presentation
Title:

Training f

Description:

Training f r Opferhelfer Von Professor Dr. Gerd Ferdinand Kirchhoff Professor f r Strafrecht, Kriminologie und Viktimologie Grundanliegen Dieses Training vermittelt ... – PowerPoint PPT presentation

Number of Views:149
Avg rating:3.0/5.0
Slides: 70
Provided by: ProfDr86
Category:
Tags: bigfoot | training

less

Transcript and Presenter's Notes

Title: Training f


1
Training für Opferhelfer
  • Von
  • Professor Dr. Gerd Ferdinand Kirchhoff
  • Professor für Strafrecht, Kriminologie und
    Viktimologie

2
Grundanliegen
  • Dieses Training vermittelt Grundwissen für
    diejenigen, die in ihrem Beruf mit Opfern von
    Straftaten umgehen, ohne als Opferhelfer
    spezialisiert zu sein.
  • Vorkenntnisse in Viktimologie sind nützlich, aber
    nicht Voraussetzung, um dieses Training
    erfolgreich zu beenden.

3
Inhalt der Darstellung
  • Vermittlung viktimologischer Grundlagen zu
    Opferreaktionen und Krisenintervention (Folien
    1-21)
  • Vergleichende Darstellung von Texas/USA und
    Deutschland
  • Opfer-Rechte
  • Opferentschädigung
  • Schnell-Prüfung von Ansprüchen

4
Erster Teil
  • Vermittlung viktimologischer Grundlagen zu
    Opferreaktionen und Krisenintervention (Folien
    1-21)

5
Viktimologische Grundlagen
  • Menschen, die mit Opfern umgehen, müssen
    professionell
  • Opfer-Reaktionen verstehen
  • sekundäre Viktimisationen vermeiden
  • Vertrauen und Beziehung aufbauen
  • Opfern konkret helfen

6
Was ist eine Krise
  • Invasionen ins Selbst
  • Unerwartetes Auftreten
  • Keine Kontrolle
  • kein Know-how für Bewältigung
  • Eskalation
  • Hilfe ist nötig

7
Krisen in meinem Leben
  • Ich denke an eine Krise in meinem Leben
  • Emotionen,die ich fühlte, als das passierte
  • Körperliche Reaktionen
  • Kämpfen oder Fliehen?
  • Frozen Fright-furchterstarrt
  • Wer und was half? Was nicht?

8
Trauma der Verbrechensopfer I
  • Opferreaktionen auf das Verbrechen
  • Schock und Gelähmtheit
  • Verleugnung, Unglaube und Wut
  • Furcht, Verletzung und Verletzlichkeit
  • Erholung

9
Trauma der Verbrechensopfer II
  • Trauma und Verluste von Opfern
  • Kontrolle
  • Vertrauen
  • Gerechtigkeit
  • Unsterblichkeit
  • Zukunft
  • Vermögen oder Selbst

10
Weitere Folgen
  • Opfer müssen ihren Routinen nachgehen, ohne sich
    ausruhen zu können
  • Rollen-Konfusion
  • Beziehungen werden vernachlässigt / geraten unter
    Druck
  • Verlust von Routine, sichere Umgebung
  • Invasion in Persönliche Sphäre
  • Eindringen von Medien
  • Mißhandlungen werden fortgesetzt

11
Weitere Folgen
  • Kinder reagieren auf den Stress der Erwachsenen
    und werden emotional gefährdet
  • Opfer entfernen sich aus dem sozialen
    Unterstützungsgefüge
  • Formularkrieg
  • Lange Warteschlangen bei Hilfesuchen

12
Weitere Folgen
  • Wut und Frustration steigen an
  • Stellen von Ansprüchen und Klagen
  • Depressionen, Launenhaftigkeit und Weinen kommt
    häufiger vor
  • Gefühle von Isolation und Detachment entwickeln
    sich
  • Gesundheitsschäden können eintreten

13
Die Behandlung von traumatischem Stress I
  • Information und Lernen
  • Trauma und sein Effekt auf das tägliche
    Funktionieren
  • Kognitive, verhaltensmäßige und körperliche
    Aspekte von Stressreaktion

14
Die Behandlung von traumatischem Stress II
  • Ganzheitliche Gesundheitsaspekte
  • Körperliche Aktivitäten
  • Ernährung
  • Spiritualität
  • Humor

15
Behandlung von traumatischem Stress III
  • Man muss wenigstens wissen, daß es diese
    Hilfsmöglichkeiten gibt
  • Unterstützung bei Sozialer Integration müssen
    konkret angeboten werden
  • Selbsthilfegruppen
  • Familientherapie
  • Gruppentherapie
  • zu allem Vorsicht Das Opfer ist ja nicht
    krank
  • lediglich, wenn Verdacht auf t.Str. ist Angebot
    angesagt.

16
Auslösende Ereignisse
  • Identifizierung des Täters, Gegenüberstellung
  • Sinneseindrücke
  • Jahrestage des Ereignisses
  • Ferien/spezielle Lebensereignisse
  • mündliche Verhandlungen,
  • Medienberichte über ähnliches Ereignis

17
Krisenintervention I
  • ABC Model von Krisen-Management
  • A Aufnahme von Kontakt
  • Stell Dich vor, Name, Rolle, Zweck
  • Augenkontakt
  • Vorname oder Nachname

18
Krisenintervention II
  • ABC Model von Krisen-Management
  • B Bestandsaufnahme (wo sind wir?)
  • Rede über das Hier und Jetzt
  • Identifiziere das dringendste Problem

19
Krisenintervention III
  • ABC Model von Krisen-Management
  • C Coping
  • dringendstes Bedürfnis - bottom line
  • Was ist das Opfer gewillt zu tun?
  • Formulierung eines Aktionsplans
  • Follow-up Kontakt
  • gibt es sonst noch etwas, was Sie mich fragen
    wollen?

20
Krisenintervention IV
  • Drei wichtige Botschaften
  • Es tut mir leid, daß Ihnen das passiert ist...
  • Es ist nicht Ihre Schuld, daß die Tat begangen
    wurde...
  • Jetzt sind Sie in Sicherheit (wenn das so ist)...

21
Zusammenfassung
  • Im Training für Opferhelfer haben wir bisher
    Viktimisationen, ihre Folgen, besonders Krisen,
    Krisenintervention (worauf erstreckt sie sich?
    Wie geht man praktisch vor?) und typische
    traumatische Stressreaktionen und den Umgang mit
    ihnen behandelt.

22
Zweiter Teil
  • Allgemeine Opferrechte in Texas/USA und in
    Deutschland(Folien 22-34)

23
Aus dem Presidents Task Force Report on Victims
of Crime 1982
  • Wenn wir so unser Geld investieren müssten, wie
    wir von Opfern verlangen, daß sie ihre Zeit
    investieren, dann würden wir alle längst
    bankrott sein.

24
Victims Rights Opferrechte
  • Opfer haben das Recht
  • informiert zu werden,wie das System funktioniert
  • informiert zu werden zum Stand des Verfahrens
  • informiert zu werden über weitere Hilfen
  • auf Berücksichtigung ihrer Sicherheitsbedürfnisse
  • z.B. Minimalisierung des Kontakts mit Angeklagtem
  • auf Anwesenheit im Gerichtssaal
  • auf Berücksichtigung der Auswirkungen der Tat auf
    Opfer (vgl.VIS)
  • Benachrichtigungen von wichtigen
    Vollzugs-Ereignissen (auf Wunsch) z.B. vorzeitige
    Entlassung

25
Wer ist ein Opfer
  • Jeder durch Straftaten an Leib und Leben
    Geschädigte (Art.56 a (2) TCCP)
  • speziell Opfer von Sexualstraftaten, Kidnapping
    und schwerem Raub
  • Personen, die finanziellen Verlust oder
    persönliche Verletzung oder Schmerzen leiden
    (Family Code Art.57.001.(3)

26
Zuständigkeit für Opferrechte
  • Texas Constitution Article 1 Section 30 (2)(C)
  • Die stattlichen Prosecuting Attorneys haben das
    Recht, die Opferrechte durchzusetzen.
  • Für Opfer von erwachsenen TäternCCP Art.56.04(a)
    und (b)
  • State Prosecutors , seine Opfer-Hilfe -
    Koordinatoren (und schließlich die Opfer-Liaison
    Officers der einzelnen Behörden)
  • für Opfer von Jugendlichen(Section 57.003(a)
    Texas Family Code)
  • the Juvenile Board
  • Opfer-Hilfe-Koordinator des Prosecutor Offices

27
Einzelne Opferrechte 1
  • CCP Art.56.02 (a)(Zeuge)
  • Schutz vor Schaden und Bedrohung im Zusammenhang
    mit Kooperation mit der Strafverfolgung
  • CCP Art. 56.02 (a)(2) (Bail)
  • Sicherheit des Opfers wird bei der Bestimmung der
    Höhe von Bail berücksichtigt
  • CCP 56.02 (a) (3) (Termine)
  • Informationen über Veränderungen von relevanten
    Gerichtsvorgängen, Vertagungen, Verlegungen vor
    dem Datum
  • CCP 56.02(a)(4)Information
  • allgemeine Informationen über Verfahren (Bail,
    Ermittlungsverfahren, Anträge, Restitution,Rechtsm
    ittel, Parole Verfahren) durch District Attorney

28
Einzelne Opferrechte 2
  • CCP Art.56 (a) (5) Opfer - Folgen - Statement
    (VIS)
  • Victim Impact Statement für Parole - Verfahren,
    aber kann vom erkennende Gericht zugezogen werden
  • kein Beweismittel
  • bestimmte Form entwickelt vom Crime Victim
    Coordinator Office
  • VIS beschreibt
  • wirtschaftliche Verluste
  • körperliche und psychische Schäden
  • Veränderungen in persönlichem Wohlbefinden oder
    Familienbeziehungen
  • alle anderen Informationen über Folgen der Tat

29
Einzelne Opferrechte 3
  • VI kann Täter nicht überführen, wohl aber
    entlasten (Art.56.03 (g) CCP)
  • Rechtliches Gehör (CCP Art.42.03 (b)Das Gericht
    soll das persönliche Erscheinen des Opfers
    zulassen und seine Meinung zu Tat, Täter und den
    Folgen der Tat zulassen
  • das Recht, bei allen öffentlichen Anhörungen des
    Gerichts, die mit der Tat zu tun haben, anwesend
    zu sein (CCP Art.56.02 (b)
  • aber Richter, Ankläger oder officer of the peace
    haften dem Opfer nicht für ein Versagen oder für
    die Unfähigkeit, diese Rechte auch wirklich
    einzuräumen, die im Art.56.02 aufgelistet sind.
    Sind es deswegen Rechte?

30
Einzelne Opferrechte 4
  • CCP Art.56.02 (a)(6) Informationen zu bekommen
    über sein Recht, Opferentschädigung zu bekommen
    nach dem Crime Victims Compensation Act
  • CCP Art 56.02 (a)(6) Opfern von Sexualstraftaten
    wird die Rechnung für eine ärztliche Untersuchung
    bezahlt.
  • CCP Art 56.02 (a) (6) Opfer werden an social
    service agencies verwiesen wegen weitergehender
    Hilfen
  • CCP Art.56.02 (a) (7) Recht auf Informationen
    über vorzeitige Entlassung auf Bewährung
    (Parole), Benachrichtigung auf Wunsch von
    Entscheidungen und von der Entlassung des Täters
  • CCP Art.56.02 (a) (8) Getrennte und sichere
    Warteräume im Gericht

31
Einzelne Opferrechte 5
  • CCP Art.56.02 (a) (9) Schnelle Rückgabe von
    beschlagnahmten Vermögensgegenständen
  • CCP Art.56.02 (a) (10) Ankläger entschuldigt
    fehlendes Arbeitsnehmer-Opfer beim Arbeitgeber
  • CCP Art.56.02 (11) Recht auf Tests und Beratung
    bei HLV/ AIDS
  • CCP.Art 56.02 (b) Recht auf Anwesenheit bei
    allen öffentlichen Gerichtsverfahren
  • CCP Art.56.09 Anschrift des Opfers ist nicht
    Teil der Akte (es sei denn, das ist nötig zur
    Tatortdefinition) Telefonnummer nie Teil der
    Akte.

32
Einzelne Opferrechte 6
  • CCP Art.47.037 Gericht kann jedem Opfer
    Restitution zusprechen
  • wenn es das nicht tut, muß es die Gründe, warum
    das nicht geschah, im Protokoll vermerken.
  • CCP Art. Recht, Täter-Opfer-Ausgleich
    zu verlangen

33
Einzelne Opferrechte 7
  • Im Verfahren gegen Jugendliche
  • Family Code Sec.57.002 (5) Das Opfer kann in
    einer laufenden Sache Informationen über die
    Wirkungen auf Opfer und seine Familie geben (VIS)
  • als Zeuge
  • als schriftliche Äußerung oder sonstwie (Tel.),
    bevor der Richter über die Disposition entscheidet

34
Was kannst Du selber tun?
  • Unterrichte Opfer über diese Rechte
  • Erkläre den Opfern, was sie tun müssen, damit sie
    diese Rechte für sich selbst nutzen können
  • Ganz allgemein Tritt in Deiner
    Dienststelle/Arbeitsplatz für Opfer ein
    (Advocacy)
  • Sorge für allgemeine Unterstützung dieser Rechte
    in Deiner eigenen und anderen Dienststellen/Arbeit
    splätzen.

35
Dritter Teil
  • Opferentschädigung in Texas/USA und in
    Deutschland(Folien 36-68)

36
Ziel der Opferenschädigung
  • Texas
  • Dem unschuldigen Opfer von Straftaten bestimmte
    Barauslagen zu erstatten
  • Subsidiaritätsprinzip Payer of Last Resort
  • Deutschland
  • dem Opfer von Gewalttaten das Absinken unter ein
    bestimmtes soziales unter ein bestimmtes soziales
    Niveau zu ersparen
  • Subsidiaritätsprinzip beabsichtigt
  • Krankenkassen-Entschädigungsgesetz

37
Wo kommt das Geld her?
  • Texas
  • es werden keine Steuermittel ausgegeben,sondern
  • Gebühren und Geldstrafen, die gegen Täter
    festgesetzt werden
  • Restitution
  • Subrogation
  • Deutschland
  • es werden Steuermittel ausgegeben

38
Mittelaufkommen in Texas
  • Restitution
  • CVC Fund zahlt an Opfer und
  • später wird der Täter gefasst und verurteilt
  • Richter kann anordnen,daß Täter den CVC Fund für
    das schadlos halten muß, was an das Opfer bereits
    ausgezahlt wurde
  • Subrogation
  • CVC Fund zahlt an Opfer
  • später verklagt das Opfer den Täter erfolgreich
    auf Schadensersatz
  • dann muß Opfer den CVC Fund schadlos dafür
    halten, was der an das Opfer gezahlt hat
  • Strafbare Handlung, falls Opfer dieses nicht dem
    CVC Fund anzeigt

39
Mittelaufkommen in Deutschland
  • Mischfinanzierung aus Steuern, die dem Land
    zustehen, und Steuern, die dem Bund zustehen

40
Wie wird Opfer aufmerksam gemacht?
  • Texas
  • Dem Opfer steht zu, Informationen über CVC zu
    verlangen und zu bekommen CCP Art.56.02(a)(6)
  • Aushänge in Notfallambulanzen (CCP Art.56.60)
  • Polizei
  • informiert und hält Anträge vor
  • beim Erstkontakt muß das Opfer schriftlich
    informiert werden
  • Ankläger (Distrikt-Kreis)
  • innerhalb 10 Tagen nach Anklageerhebung muß Hilfe
    bei Antragstellung
  • angeboten werden (CPC Art.56.06(a)TFCArt.
    57.003(4))
  • Victim Assistance Coordinator

41
Wie wird Opfer aufmerksam gemacht?
  • Deutschland
  • Vorschriften, die konkret vorschreiben, wer
    informieren muß, fehlen.
  • Deswegen fühlen sich unzuständig
  • Polizei
  • Staatsanwaltschaft
  • erkennendes Gericht
  • Krankenkassen machen Opfer auf OEG aufmerksam und
    bitten um Antragstellung.

42
Anspruchsvoraussetzungen
  • Texas
  • kriminelles schädliches Verhalten
  • Straftaten, versucht oder vollendet
  • Straftaten, die eine erhebliche Bedrohung mit
    persönlichen Verletzungen oder Tod bedeuten
  • Straftaten, die mit Geld-, Freiheits-oder
    Todesstrafe bedroht sind
  • Fahrzeug-bezogene Straftaten
  • die vorsätzlich ein Auto,Boot oder Flugzeug
    einsetzen
  • Unterlassenes Halten und Helfen (Hit and Run)
  • Fahrzeug-Taten im Zusammenhang mit Drogen oder
    Alkohol

43
Anspruchsvoraussetzungen
  • Deutschland
  • vorsätzliche rechtswidrige Straftaten,
  • also keine fahrlässigen Straftaten
  • die Körperschaden oder Tod verursachen
  • Fahrzeug-bezogene Straftaten
  • Fahrzeug als Tatwaffe
  • ansonsten KFZ-Versicherungen
  • Opferfond der Versicherungswirtschaft

44
Anspruchsberechtigter I
  • Texas
  • ein Individuum, das körperliche oder psychische
    Schäden oder den Tod erleidet durch CIC
  • ein Anspruchssteller
  • Bevollmächtigter
  • der rechtlich verpflichtet oder freiwillig Kosten
    übernimmt
  • Abhängige Abkömmlinge von Getöteten
  • ein direktes Familienmitglied, das
    psychiatrische Versorgung oder Beratung benötigt

45
Anspruchsberechtigter I
  • Deutschland
  • in direktes Opfer, das durch die Tat körperliche
    oder wirtschaftliche Schäden erleidet
  • Hinterbliebene, die Unterhaltsansprüche gegen das
    Opfer hätten
  • Ehefrauen
  • Kinder
  • Eltern

46
Anspruchsberechtigte II
  • Texas
  • ein Intervenierender
  • jemand, der einem Opfer oder einem Polizeibeamten
    hilft und
  • in einem good faith Versuch, einen cic zu
    verhindern, verletzt oder getötet wird
  • Deutschland
  • Hilfeleistende
  • sind durch Reichsversicherungs-Ordnung gesetzlich
    versichert (Samariter)
  • bei Unfall (unter diese Definition fallen auch
    Straftaten)

47
Anspruchsvoraussetzungen Texas I
  • Texas oder US Resident, der in Texas Opfer wird
  • Texas Resident, der Opfer in einem Staat oder
    Land ohne Opferentschädigungsregeln wird
  • Texas Resident, der Opfer eines terrorostischen
    Verbrechens außerhalb der USA wird (ab 1.
    Sept.1997)
  • wer außerhalb Texas Opferentschädigung erhalten
    hat und weniger bekommen hat, als ihm nach Texas
    Recht zusteht, kann wegen der Differenz an Texas
    CVC Ansprüche stellen.

48
Anspruchsvoraussetzungen Texas II
  • Anspruchsvernichtung
  • bei bewußter Täterschaft oder Teilnahme an
    Straftat
  • bei Lieferung falscher Informationen
  • bei Gefängnisinsasse, als Tat geschieht
  • bei Beteiligung an illegaler Aktivität
  • bei Mitverantwortung für die Tat

49
Anspruchsvoraussetzungen Texas III
  • nicht nötig für eine Antragstellung ist, daß der
    Täter identifiziert, festgenommen,angeklagt oder
    verurteilt ist
  • wohl nötig rechtzeitige Anzeige
  • Anzeigepflicht innerhalb 72 Stunden (bis 1.
    Sept.1997)
  • Anzeigepflicht innerhalb angemessener Zeit ohne
    Behinderung der Aufklärung
  • CVC kann verzichten bei Kindern als Opfer
  • wenn außergewöhnliche Umstände Anzeige verhindern
  • Antragstellung innerhalb dreier Jahre
  • Ausnahme gute Gründe, Opfer unter 18 Jahren,
    körperliche Unfähigkeit

50
Höchstgrenzen der Entschädigung
  • Texas
  • 50 000 (vorm 1.9.1997 25.000)
  • nicht eingeschlossen Vermögensschäden
  • Deutschland
  • keine Höchstgrenze
  • ausgeschlossen Vermögensschäden
  • es sei denn, Brille wird beschädigt z.B.
  • bei Berufsunfähigkeit Art von wirtschaftlicher
    Folgeentschädigung durch Berufsunfähigkeitsrente

51
Arten der Opferentschädigung Texas 2000
  • Kosten für Heilbehandlung 60
  • Verdienstausfall 16
  • Unterhaltsausfall 10
  • Beerdigungskosten 8
  • Behandlung psychische 6

52
Heilbehandlung Positionen Art.56.32(9)(A) CCP
  • Krankenhauskosten
  • Kosten für Ärzte
  • Verschreibungen
  • Notfallbehandlung
  • Ambulanz
  • Röntgen-Aufnahmen
  • Rehabilitation
  • Pflegeheim-Kosten
  • Einzelheiten bei Official Texas Administrative
    Code Section 61.10.,61.9.und folgende Nummern, im
    folgenden abgekürzt OTAC

53
Heilbehandlung Umfang
  • Höhe nach Richtlinien für medical fees
  • Opfer trägt nicht die Differenz, es sei denn,
    Vorableistungen sind an Opfer gezahlt worden
  • Psychiatrische Behandlung
  • wenn Counseling nötig, erst Erlaubnis einholen
  • inpatient 600 pro Tag bei maximal 30 Tagen
  • outpatient 40 Sitzungen oder 3000.-
  • Behandlung durch
  • Psychiater
  • Psychologe
  • Klinische Krankenschwester
  • Lizensierter professioneller Counselor
  • Ehe/Familientherapeut
  • Lizensierter MA Sozialarbeiter

54
Verdienstausfall
  • Bei Beschäftigten wöchentliches Nettoverdienst
    mal Anzahl der Fehlwochen
  • Höchstgrenze 500 pro Woche
  • bei Arbeitslosen werden Situationen
    berücksichtigt, die zeigen, daß Opfer
    beschäftigungsfähig gewesen wäre Entschädigung
    für vermutlichen Verdienstausfall
  • wegen medizinischer Behandlung wegen körperlicher
    und/oder emotionaler Folgen
  • wegen Inanspruchnahme durch Strafverfahren

55
Entgangener Unterhalt
  • Für angehörige Unterhaltsberechtigte nach Mord
  • Für angehörige Unterhaltsberechtigte nach
    häuslicher Gewalt
  • Obergrenze 500.-pro Woche
  • Arbeitsplatz-Nachweis nötig

56
Beerdigungskosten
  • Maximal 4,500.-
  • Leichentransport kann zusätzlich bezahlt werden
  • CCP Art.56.32 (9)(d)

57
Umzugskosten
  • Für Opfer von Gewalt in der Familie
  • Umzug
  • Reise-Kosten
  • Miet-Kautionen
  • Nebenkosten-Anzahlungen
  • Möbelwagen
  • Obergrenze 3,800.- total
  • einmalige Zahlung
  • bis 2,000.- für Umzugskosten
  • bis 1,800.- für Miete

58
Pflegekosten
  • 100.- pro Woche und Person
  • für Kinder oder unterhaltsberechtigte Erwachsene
  • durch lizensierten Provider

59
Tatort - Aufräumung
  • Obergrenze 750.- DM
  • bei Erledigung durch Reinigungsunternehmen
  • wenn durch freiwillige Helfer erledigt, dann
    werden Auslagen für Reinigungsmittel ersetzt

60
Unbrauchbare Gegenstände
  • 750.- Obergrenze
  • für Gegenstände, die als Beweismittel
    beschlagnahmt wurden
  • und die unbrauchbar geworden sind
  • können gewöhnlich durch polizeiliche Tatort-
    Protokoll nachgewiesen werden

61
Reisekosten
  • Reisekosten, die entstehen durch Teilnahme in
    oder Anwesenheit bei
  • Ermittlungs- und Hauptverfahren
  • Nach-Verurteilungs-Verfahren (z.B.Parole Hearing)
  • erforderlichen Behandlungs- und
    Beratungsdienstleistungen
  • über 20 Meilen
  • nötige und angemessene Reisemittel
  • kommerzielles Unternehmen oder eigenes Auto
  • über 60 Meilen
  • Verpflegung und (kommerzielle) Unterkunft
  • Umfang nach staatlicher Reisekostenentschädigung

62
Anwaltskosten
  • Ausschließlich für Vertretung im CVC
    Angelegenheiten
  • 25 , bis zu maximal 300,-
  • lediglich bei erfolgreichen Anträgen

63
Vorab-Gewährungen
  • Vorableistungen zur Vermeidung von Härtefällen
  • 1,500.- maximal
  • diese Vorschüsse werden auf später zu
    entscheidende, bestehende oder zu erwartende
    Versorgungsleistungen angerechnet
  • Alle Anträge werden beurteilt nach Notwendigkeit
    einer vorläufigen Vorab-Entscheidung
  • Entscheidung durch CVC Mitarbeiter im
    Wohlverstandenen Interesse des Opfers

64
Totale und Permanente Erwerbsunfähigkeit
  • 50,000.- zusätzlich bei totaler und permanenter
    Erwerbsunfähigkeit (verdoppelt, halb für
    September 1995-1997)
  • Rollstuhl für Haus und Fahrzeug
  • Berufliche Umschulung
  • Häusliche Pflege
  • Training im Gebrauch spezieller Hilfsmittel
  • Rehabilitation
  • Verdienstausfall

65
Rechtsmittel
  • Reconsideration
  • Final Ruling Hearing
  • District Court

66
Rechtsmittel
  • Widerspruch - Abhilfemöglichkeit
  • Widerspruchsbescheid
  • Klage zum Sozialgericht

67
Wie können Sie helfen? Training für
Opferhelfer,die diese Hilfen für das CVC
freiwillig leisten....
  • Informieren Sie das Opfer über Ansprüche
  • Ermutigen Sie das Opfer, schnell Antrag zu
    stellen
  • Helfen Sie beim Ausfüllen des Formulars
  • Machen Sie keine Zusagen, die Sie nicht halten
    können!
  • Ist das Formular komplett ausgefüllt? keine
    Lehrstellen- Lehrstellen führen nur zu
    Rückfragen!
  • Ist der Antrag unterschrieben?
  • Beilegen von Anzeigekopie (wenn möglich)
  • Legen Sie Rechnungen und sonstige Dokumente bei!
  • Setzen Sie sich generell für Opfer ein!
  • In Zweifelsfragen, an CVC wenden!

68
Zum Verfahren bei der Presumptive Eligibility
Prüfung
  • Dokumentation
  • von Anzeige bei Polizei Durchschrift des
    Vorgangs, Kopie
  • Mitarbeiter des Department of Protective and
    Regulatory Services bei Gewalt in der Familie
    (inclusive sexueller), wenn Umzugskosten verlangt
    werden Protective Order des Richters
  • schriftliche Schilderung durch Opfer und/oder
    Anwalt oder anderen, die zusätzliche
    Informationen haben (Rechnungen von Ärzten,
    Beerdigungskosten, Psychiatern).
  • Schnelle Entscheidung Presumptive Eligibility
    Procedure
  • trainierte Mitarbeiter anderer Agencies, die mit
    Opfer zu tun haben
  • füllen mit Opfer den Antragsformularsatz aus
  • faxen ihn zu einen speziellen Ansprechpartner im
    CVC Coordinator Office
  • sind mit Polizeibehörden vernetzt

69
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
  • Prof. Dr. jur. Gerd Ferdinand Kirchhoff
  • Professor für Strafrecht, Kriminologie und
    Viktimologie
  • President, World Society of Victimology
  • Hochschule Niederrhein Fachbereich Sozialwesen
  • Richard Wagner Strasse 101
  • 41065 Mönchengladbach
  • kirchhoff_at_bigfoot.com
  • http//www.world-society-victimology.de
Write a Comment
User Comments (0)
About PowerShow.com