Elterngeld und Steuererklärung (1) - PowerPoint PPT Presentation

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Elterngeld und Steuererklärung (1)

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... Das Wichtigste in Kurzform zur: Das Elterngeld ist steuerfrei, trotzdem dürfen Sie es in Ihrer Steuerklärung nicht vergessen . Es unterliegt nämlich dem Progressionsvorbehalt. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, für die Jahre, in denen Sie Elterngeld erhalten haben, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das Elterngeld wird in der Anlage N zur Steuererklärung in Zeile 29 unter „andere Lohn- und Entgeltersatzleistungen“ eingetragen. – PowerPoint PPT presentation

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Title: Elterngeld und Steuererklärung (1)


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Elterngeld und Steuerklärung
  • Was sollten Eltern beachten?

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Das Wichtigste in Kurzform
  • Das Elterngeld ist steuerfrei, trotzdem dürfen
    Sie es in Ihrer Steuerklärung nicht vergessen .
    Es unterliegt nämlich dem Progressionsvorbehalt.
    Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, für die
    Jahre, in denen Sie Elterngeld erhalten haben,
    eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das
    Elterngeld wird in der Anlage N zur
    Steuererklärung in Zeile 29 unter andere Lohn-
    und Entgeltersatzleistungen eingetragen.

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Das dicke Ende kommt zum Schluss!
  • Elterngeld, Sozialleistungen und andere
    Lohnersatzleistungen sind eigentlich Steuerfrei.
  • Eigentlich, trotzdem können Sie mit einer
    saftigen Steuernachzahlung rechnen. Schuld ist
    Paragraf 32 b des Einkommensteuergesetzes.
  • Der Progressionsvorbehalt

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Progressionsvorbehalt
  • Was ist das?

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Dazu ein Beispiel
  • Herr Müller verdient 40000 im Jahr
  • Frau Müller bekommt 10000 Elterngeld im selben
    Jahr.
  • Nun nimmt das Finanzamt die kompletten 50000 als
    Einkommen und berechnet danach den fälligen
    Steuersatz. Angewendet wird dieser höhere
    Steuersatz dann aber nur auf die 40000, nicht
    auf die 10000 Elterngeld.

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Elterngeld und Steuererklärung
  • Schummeln lohnt sich nicht!

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  • Finanzämtern werden per Datenfernübertragung über
    die Höhe der gewährten Leistungen und den
    Leistungszeitraum informiert.
  • Der härteste Vorwurf ist die Steuerhinterziehung.
    Die strafrechtliche Verjährungsfrist beträgt 5
    Jahre, die steuerliche 10 Jahre. Für den
    Bezugszeitraum 2015 wären Eltern demnach am 1.
    Januar 2026 auf der sicheren Seite.

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elterngeldinfos.com
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