Integrationsprojekte - PowerPoint PPT Presentation

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Integrationsprojekte

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Integrationsprojekte Modul 022681 Ausgew hlte Aspekte beruflicher Integration Stundengestaltung von Melanie Vahlert, Karin Rogner und Kathleen Hofmann – PowerPoint PPT presentation

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Title: Integrationsprojekte


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Integrationsprojekte
  • Modul 022681 Ausgewählte Aspekte beruflicher
    Integration
  • Stundengestaltung von Melanie Vahlert, Karin
    Rogner und Kathleen Hofmann

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Begriffsannäherung
  • Integrationsprojekte als junge und
    zukunftsträchtige Form der Eingliederung
    Arbeitloser mit Beeinträchtigungen
  • Brücke zwischen der WfbM, Rehabilitation und
    allgemeinen Arbeitsmarkt


  • rechtlich und wirtschaftlich selbstständige
    Unternehmen
  • dauerhafte Arbeitsplätze mit tariflichen oder
    ortsüblichen Konditionen
  • Angebot von Fördermaßnahmen

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Abgrenzung zur WfbM
  • Autonomiegewinn
  • Verlust von individuellen Sicherheiten
  • Beschäftigungsverpflichtung der WfbM verbunden
    mit zahlreichen sozialen Hilfen
  • zielt auf soziale und berufliche Rehabilitation
    ab
  • höherer finanzieller Aufwand für einen
    Werkstattplatz

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Geschichtliche Entwicklung
  • Ursprung in Psychiatrie-Reform
  • ohne berufliche Integration war Integration in
    die Gemeinde schwer möglich
  • Fehlen an passenden Arbeitsangeboten für
    psychisch Kranke
  • Ende 1970er Gründung von Selbsthilfe-Firmen

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Geschichtliche Entwicklung
  • Anfangsschwierigkeiten und Skepsis gegenüber
    Selbsthilfe-Firmen
  • keine gesetzlichen Grundlagen
  • fachliche und politische Unterstützung durch
    Freudenberg-Stiftung
  • Kompetenzsteigerung und Image-Aufwertung
  • Gründung FAF
  • Professionalisierung
  • BAG der Integrationsfirmen e.V.
  • Lobbyarbeit

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Sozialethische Leitlinien
  • weiche Ziele für eine möglichst human
    gestaltete Arbeitswelt, Qualitätsmerkmale
  • Transparenz
  • Integrität
  • Einheit von Förderung und Beschäftigung
  • Akzeptanz und Respekt
  • Stufung der Anforderungen

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Sozialethische Leitlinien
  • Strikte Orientierung am Arbeits-/Tarifrecht
  • Solidarisches Betriebsklima
  • Offenheit in wirtschaftlichen Fragen
  • Normalität/Gleichstellung/Partizipation
  • Normalität
  • Gemeinnützigkeit

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Geschäftsfelder
  • keine typisch behinderungsspezifischen
    Tätigkeitsfelder
  • Industriedienstleistungen
  • Hotel- und Gaststättengewerbe, Gastronomie,
    Kantinen
  • Handwerk
  • Handel
  • Hausdienstleistungen
  • Büro- und EDV/Internet-Dienstleistungen
  • Garten- und Landschaftsbau
  • Personenbezogene Dienstleistungen

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(No Transcript)
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Rechtliche Grundlagen
  • SGB IX 132-135

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BegriffsbestimmungIntegrationsprojekt
  • Marktorientierte
  • soziale Unternehmen
  • Teil des allgemeinen Arbeitsmarkts
  • Beschäftigung für einen hohen Anteil von Menschen
    mit Behinderungen

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Fortsetzung Begriffsbestimmung
  • Anstellung unter normalen Bedingungen
  • dauerhaft
  • sozialversichert
  • mit tariflicher ortsüblicher Entlohnung
  • mit vollen Arbeitnehmerrechten

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Das Gesetz unterscheidetIntegrationsunternehmen,
- betriebe und abteilungen
  • Integrationsunternehmen
  • auf Dauer angelegt
  • rechtlich und wirtschaftlich selbständig
  • erwerbswirtschaftliche Zwecksetzung
  • Rechtsform der jeweiligen Betriebsform
  • Buchführungspflichtig
  • Gewinne und Verluste sind auszuweisen

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  • Integrationsbetriebe und abteilungen
  • rechtlich unselbständige Betriebe oder
    Betriebsabteilungen von Unternehmen oder
    öffentlichen Arbeitgebern

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Zielgruppe
  • schwerbehinderte Menschen
  • die besondere Schwierigkeiten haben Arbeit auf
  • dem 1. Arbeitsmarkt zu bekommen, aufgrund
  • Art und Schwere der Behinderung
  • wegen sonstiger Umstände
  • und trotz
  • Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten
  • Einsatzes des Integrationsfachdienstes

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Zielgruppe 1 schwerbehinderte Menschen mit
  • geistiger oder seelischer Behinderung
  • schwerer Körper-, Sinnes-, oder
    Mehrfachbehinderung,
  • die sich nachteilig aufs Berufsleben auswirkt
  • weitere vermittlungshemmende Faktoren, die
    Eingliederung auf den 1. Arbeitsmarkt erschweren

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Zielgruppe 2
  • schwerbehinderte Menschen,
  • die nach Vorbereitung in
  • Werkstatt oder
  • psychiatrischer Einrichtung
  • auf den Übergang in den 1. Arbeitsmarkt
  • vorbereitet werden sollen

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Zielgruppe 3
  • schwerbehinderte Menschen
  • nach Ende der Schulbildung
  • Beschäftigung und Weiterqualifizierung durch
  • berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen

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  • Laut Gesetz beschäftigen Integrationsunternehmen
    mindestens 25 schwerbehinderter Menschen,
  • ihr Anteil soll in der Regel 50 nicht
    übersteigen.

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Mitarbeiterstruktur nach Art der Behinderung
  • Abbildung

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Wieviele solcher Projekte gibt es?
  • 2004 gab es 500 Integrationsprojekte in
    Deutschland
  • 15.900 Arbeitsplätze
  • 7.800 davon mit schwerbehinderten Menschen
    besetzt
  • 3.100 Teilzeitarbeitsplätze (unter 15 Stunden pro
    Woche), diese wurden von 1.200 schwerbehinderten
    Menschen und 1.900 nichtbehinderten besetz

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Aufgaben der Integrationsprojekte nach 133
  • Beschäftigung
  • arbeitsbegleitende Betreuung
  • Weiterbildung oder Gelegenheit zu
    außerbetrieblichen Maßnahmen
  • Unterstützung zur Beschäftigung auf den
    allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine Tätigkeit im
    Integrationsprojekt

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Typisierung der Firmen
  • Die marktorientierte Firma
  • Ausrichtung an den Erfordernissen des Marktes,
    delegiert Betreuungsaufgaben, sinnvoll, wenn
    stabile Regelversorgung gegeben ist

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  • 2. Die Zuverdienst-Firma
  • stundenweise Beschäftigung gegen geringe
    Bezahlung, sinnvoll als Einstieg zum Beispiel
    nach langer Krankheit oder für Frührentner

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  • 3. Die Maßnahmenfirma
  • soziale, pädagogische und rehabilitative Ziele
    stehen im Vordergrund, subventionierte, zeitlich
    befristete Beschäftigungsangebote, umstrittener
    Typus, da die wirtschaftliche Basis zur Schaffung
    dauerhafter Arbeitsplätze fehlt, soll der
    Vorbereitung auf unbefristete Beschäftigung
    dienen

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Finanzielle Leistungen nach 134
  • Zuständig für die Förderung sind die
    Integrationsämter
  • Fördergelder stammen aus Mitteln der
    Ausgleichsabgabe nach 77

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Integrationsprojekte können Leistungen erhalten
für
  • Aufbau, Erweiterung, Modernisierung
  • (z.B. barrierefreier Umbau, bei investiver
    Förderung wird ein Eigenanteil von 20
    vorausgesetzt)
  • Ausstattung

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  • betriebswirtschaftliche Beratung
  • In der Gründungsphase Übernahme von 80 der
    entstehenden Kosten, höchstens 5100, für
    laufende Beratung höchstens 2500 pro
    Kalenderjahr

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  • besonderen Aufwand
  • überdurchschnittlich aufwändige
    arbeitsbegleitende Unterstützung, psychosoziale
    Betreuung am Arbeitsplatz, flexible, an die
    Mitarbeiter,
  • angepasste Betriebsstrukturen, kann mit einer
    monatlichen Pauschale von 200 pro beschäftigten
    schwerbehinderten Menschen ausgeglichen werden.

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Weitere Förderungen sind möglich, beispielsweise
durch
  • Starthilfen der Aktion Mensch (nur bei
    Gemeinnützigkeit)
  • Lohnkostenzuschüsse und Maßnahmekosten der
    Arbeitsverwaltung
  • Mittel der Beschäftigungsförderung von Kommunen,
    Ländern und der EU

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Einstellungsverfahren
  • Stellenausschreibung (lokale Medien/behördlich)
  • Vermittlung durch Agentur für Arbeit,
    Integrationsfachdienst, eigenständige Bewerbung
  • Praktikum vor Einstellung
  • Leistungsbeantragung vor Vertragsabschluss

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Praxisbeispiel Hotel Mit-Mensch
  • Integrationsunternehmen gGmbH
  • 2001 durch den Träger gegründet
  • 7 festangestellte Mitarbeiter,
  • 2 Praktikanten
  • Behinderungsquoten 100
  • trägt sich finanziell größtenteils selber, sonst
    Zuschuss vom Integrationsamt

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(No Transcript)
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(No Transcript)
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Praxisbeispiel Mosaik-Services
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Praxisbeispiel Wäscherei der ajb GmbH
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  • 1. Integration?
  • Mindestens 25 Prozent schwerbehinderte
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen dort
  • beschäftigt sein, wobei ihr Anteil aus Gründen
    der
  • Wettbewerbsfähigkeit 50 Prozent nicht
    überschreiten soll.
  • Diese Forderung wird allerdings vielen Firmen
    nicht
  • gerecht. Daher hat der Gesetzgeber in
    Ausnahmefällen
  • vorgesehen, dass auch ein höherer Anteil an
  • schwerbehinderten Menschen beschäftigt werden
    kann,
  • wenn das wirtschaftliche Ergebnis stimmt.
  • 2. Brücke?
  • Integrationsfirmen sind rechtlich dem
    1.Arbeitsmarkt
  • zuzurechen, faktisch aber eine Brücke zwischen
    WfbM und
  • allgemeinen Arbeitsmarkt.
  • Was ist realistisch?
  • 3. Ausblick
  • Wohin könnten sich die Integrationsfirmen in
    Zukunft
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